IV-6 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Dienstag, 12. Dezember 2000

17.02 Uhr – 18.02 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 12. Dezember 2000

17.02 Uhr – 18.02 Uhr

Tagesordnung

Ergebnisse des Europäischen Rates von Nizza

Bericht der Ständigen Vertretung über die Sitzung des Europäischen Rates in Nizza vom 7. – 9. 12. 2000, Vorschau aus Brüsseler Sicht

(22 350/EU XXI.GP)

Beginn der Sitzung: 17.02 Uhr

Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder.

ERGEBNISSE DES EUROPÄISCHEN RATES VON NIZZA

Bericht der Ständigen Vertretung über die Sitzung des Europäischen Rates in Nizza vom 7. – 9.12.2000, Vorschau aus Brüsseler Sicht.

(22350/EU XXI. GP)

Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier stellt fest, dass sich gegen die Tagesordnung keine Einwendungen erheben.

Er begrüßt Botschafterin Dr. Eva Nowotny sowie deren Beamtenschaft. Er bemerkt, dass er sich ganz besonders freue, dass es gelungen ist, dass heute, unmittelbar nach dem Europäischen Rat in Nizza, im Rahmen des EU-Ausschusses des Bundesrates über die Ergebnisse beziehungsweise Teilergebnisse der Beratungen Bericht erstattet werden kann.

Botschafterin Dr. Eva Nowotny bemerkt einleitend, dass sie bei dieser Sitzung Außenministerin Dr. Ferrero-Waldner vertrete, worum diese um Verständnis bitte, da ihr Terminkalender, insbesondere nach dem Europäischen Rat, übervoll sei.

Sie erstattet wie folgt Bericht:

"Beim Europäischen Rat in Nizza hat es sich zweifellos um die längste Ratstagung der EU-Geschichte gehandelt. Die Länge der Verhandlungen ergab sich aber nicht nur aus der Schwierigkeit der verhandelten Themen, sondern auch aus der Tatsache, dass sozusagen drei verschiedene Gruppierungen im Ratsgeschehen auftraten.

Der Europäische Rat begann am Vormittag des 7.12.2000 mit der Europakonferenz, bei welcher die Beitrittskandidaten auf Ebene ihrer Regierungschefs eingeladen waren, noch einmal zum gesamten Fragenkomplex der Regierungskonferenz Stellung zu beziehen und ihre Kommentare dazu abzugeben.

Erst am Nachmittag des 7.12.2000 ist man in die Rats-Agenda eingegangen, die nicht nur aus dem Thema der institutionellen Reform, sondern aus einer Reihe von so genannten Querschnittsthemen – wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen, außenpolitischen Fragen und Fragen der internationalen Beziehungen – bestand.

Mit dem eigentlichen Fragenkomplex der Regierungskonferenz, dem Vertrag von Nizza, wurde erst am 8.12.2000 in den späten Nachmittagsstunden begonnen, und die Verhandlungen dauerten bis 11.12.2000 fünf Uhr Früh in einem Sitzungsmarathon.

Es war zweifellos ein sehr schwieriger Rat mit äußerst diffizilen Verhandlungen zu einem Thema, bei welchem nationale Interessen mit integrationspolitischen Anforderungen zusammentrafen, es wurde aber letztlich ein Kompromiss erzielt.

Keine der Bewertungen der bisherigen medialen Berichterstattung scheint mir gerechtfertigt zu sein. Chirac sprach unmittelbar nach dem Gipfel davon, dass man zu epochalen Ergebnissen gekommen sei, welche in die Geschichte der Europäischen Union eingehen werden. – Diese Auffassung teile ich nicht.

Ebenso wenig gerechtfertigt erscheint mir jedoch auch die Kritik, die man jetzt von vielen Seiten hört, dass es sich um einen totalen Flop handle und man sich nur auf das absolut notwendige Minimum geeinigt habe. – Ich meine, auch diese harsche Beurteilung ist nicht gerechtfertigt.

Ich meine, es handelt sich – wie schon erwähnt – bei dem Ergebnis um einen Kompromiss, und wie bei jedem Kompromiss ist es schwierig, sozusagen das Optimum nach Hause zu bringen. – Insgesamt ist das Ergebnis nicht schlecht und wird vor allem dem Auftrag gerecht, der den Verhandlungen zugrunde lag, nämlich die Union auf den bisher größten Erweiterungsschritt ihrer Geschichte vorzubereiten und die Institutionen so anzupassen, dass dieser Erweiterungsschritt bewältigt werden kann, ohne dass es zur totalen Stagnation und gegenseitigen Blockierung kommt.

Die wichtigsten Themen, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden mussten, waren die politische Einigung über die Gestaltung und Zusammensetzung der Kommission, die Frage der Stimmengewichtung im Rat und damit auch der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments beziehungsweise einiger anderer nachgeordneter Organe der Union, die Frage der Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen und ein Frage, die im Laufe der Verhandlungen immer mehr in den Vordergrund getreten ist, nämlich die Frage der Modalitäten für die so genannte verstärkte Zusammenarbeit, die einigen integrationswilligen Staaten erlauben soll, rascher vorzugehen, als es der Rest der Union bewältigen kann oder will.

Die Frage der Zusammensetzung der Kommission war für uns sehr entscheidend und – wie Sie aus den vorangegangenen Debatten wissen – durchaus kontroversiell, denn diesbezüglich trafen zwei Meinungen aufeinander.

Die eine Meinung wurde von Präsidenten Chirac noch anlässlich seines Besuches in Wien nachdrücklich vertreten, dass nämlich eine Kommission aus 13 bis 15 Kommissaren durchaus in der Lage sei, die Arbeit der Kommission zu bewältigen, und dass daher eine Reduktion dieses Gremiums absolut erforderlich sei. Chirac hat sich dann etwas in Richtung einer höheren Zahl der Kommissare bewegt und einen Vorschlag unterbreitet, dass ab 2005 die Regel, dass jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellt, angewendet wird, was impliziert, dass die großen Mitgliedstaaten auf ihren zweiten Kommissar verzichten, dass man bei einer Gesamtzahl der Kommission von 20 Kommissaren bleibt, die frei werdenden Slots mit den zu dieser Zeit schon beitretenden Staaten auffüllt und sich auch ab 2010 auf ein Maximum von 20 Kommissaren beschränkt, wobei ein gleichwertiges Rotationsprinzip angewendet wird; dabei wurde durchaus akzeptiert, dass es auch die Situation geben kann, dass Deutschland und Frankreich im Rahmen des Rotationsprinzips in der Kommission nicht vertreten sind.

Wir haben immer eine Gegenposition vertreten, indem wir gesagt haben, dass die Größe eines Gremiums nicht unbedingt in Korrelation zu dessen Effizienz steht, sondern dass es vielmehr um eine gute Struktur, Verteilung und Organisation der Abläufe geht. Wir haben in dem Vorschlag auf Reduzierung einen insgeheimen Angriff auf die Kommission selbst im Sinne einer Schwächung der Kommission vermutet.

In langen Verhandlungen in Nizza hat man sich nun auf ein Modell geeinigt, nach welchem ab 2005 die Regel, dass es einen Kommissar pro Mitgliedstaat gibt, akzeptiert wird, jedoch die Einführung eines Rotationsprinzips beziehungsweise eine Entscheidung über die endgültige Größe der Kommission auf den Zeitpunkt verschoben wird, bis der 27. Mitgliedstaat der Union beitritt.

Dieser Regelung hat sich auch Österreich angeschlossen. Im Umfeld der Diskussionen wurden einige Punkte klarer, vor allem zeigten uns die ersten entworfenen Rotationsmodelle, dass wir ab Beginn eines solchen Rotationssystems für mindestens drei Kommissionsperioden in der Kommission vertreten sein würden. Das heißt, es handelt sich um relativ lange Zeitläufe, wenn es wirklich einmal zu einem Verzicht Österreichs auf einen Kommissar für eine Kommissionsperiode von fünf Jahren kommen sollte.

Der zweite Themenkomplex betreffend die Anpassung der Stimmengewichtung war zweifellos der am schwierigsten zu behandelnde, weil es hiebei nicht nur um die Interessen der kleinen, sondern auch der großen Staaten und deren Verhältnis zueinander ging. In diesem Zusammenhang wurde sozusagen auf zwei Ebenen nebeneinander verhandelt. Einerseits ging es um die Frage eines möglichen Unterschieds in der Stimmengewichtung zwischen den einzelnen größeren Mitgliedern der Europäischen Union auf Basis der unterschiedlichen Bevölkerungszahlen. Andererseits haben die kleineren Mitgliedstaaten grundsätzlich einer Ausbalancierung der Stimmengewichtung zugestimmt, wollten aber dennoch nicht auf allzu viel verzichten und allzu signifikante Veränderungen in Kauf nehmen. Die mittleren und kleineren Staaten waren daher an einer moderaten Verschiebung interessiert beziehungsweise war für diese auch das Gesamtgefüge interessant, wie groß also die Bandbreite von der kleinsten Stimmenanzahl bis zur größten Stimmenanzahl ist, wie Mehrheitsentscheidungen zustande kommen, ob es ein Bevölkerungskriterium gibt und wo die Sperrminorität liegt.

Es wurde dann ein Modell ausgearbeitet, in welchem die Gleichbehandlung der Großen vorgesehen ist – diese halten bei einem Stimmenpotential von 29 – und in welchem das geringste Stimmenpotential Malta mit drei Stimmen hat. Im Rahmen dieser Bandbreite wurden die anderen eingeordnet, wobei der Sprung vom Letzten der Großen zum Ersten der Mittleren recht gewaltig ist – nämlich von 29 auf 14, und zwar für Rumänien –, der sich nur aus der politischen Verhandlungssituation erklären lässt und für welchen es auch keine wirkliche Begründung im Unterschied der Bevölkerungszahl gibt.

Österreich ist an und für sich bei den Verhandlungen gut ausgestiegen. Uns wurden zehn Stimmen zugestanden. Im bestehenden Rahmen der EU-Fünfzehn ist das ein kleiner Sprung nach oben, im Rahmen der Erweiterung auf maximal 27 Mitgliedstaaten wird das dann eine kleine Abschwächung nach unten bedeuten. In Wirklichkeit konnten wir unsere Rolle gut verteidigen. Auch das Verhältnis zwischen Bevölkerung und Stimmengewicht ist relativ vorteilhaft: Wir haben im Rahmen der EU einen Bevölkerungsanteil von 1,6 Prozent und halten bei einem Stimmenanteil von 2,9 Prozent. Unser Budgetanteil beträgt 2,6 Prozent, unser Anteil an der Sperrminorität betrug bisher 15,38 Prozent, nach Nizza wird dieser etwas geringer sein. – Im Allgemeinen können wir aber – wie gesagt – mit dem Ergebnis recht zufrieden sein.

Etwas anders verhält es sich betreffend den Übergang zur qualifizierten Mehrheit. Der diesbezüglicher Verhandlungsanspruch war relativ ambitioniert: Man wollte in 48 Vertragsartikeln den Übergang zu Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit erreichen, die entsprechenden Fortschritte waren jedoch mäßig. Vor allem in Bereichen, die für den Binnenmarkt wichtig sind, sowie in Randbereichen der Sozial- und Steuerpolitik, im Ernennungs- und Bestellungswesen, in der Antidiskriminierungspolitik und im Bereich der regionalen Kohäsion wurden Fortschritte erzielt, in den wirklich heiklen Bereichen wurde jedoch die Einstimmigkeit weiterhin aufrecht erhalten, insbesondere in den Bereichen Asyl, Migration und Flüchtlingswesen, Steuerpolitik und in entscheidenden Fragen der Sozialpolitik.

Hinsichtlich der grundsätzlichen österreichischen Anliegen, die einen Förderalismusbezug haben, sind wir gut ausgestiegen. In jenen Bereichen, in welchen wir auf Einstimmigkeit bestehen wollten, etwa im Zusammenhang mit Art. 175 des Vertrags betreffend Wassernutzung, Bodennutzung, Raumordnung und so weiter, ist man bei der Einstimmigkeit geblieben, ebenso auch betreffend Grundsatzfragen der Verkehrspolitik.

Besonders berührt angesichts der Erfahrungen des vergangenen halben Jahres hat uns die Revision des Art. 7. Auch diesbezüglich ist man zu einer Formulierung gekommen, die zwar nicht das Maximum unseres seinerzeit vorgelegten Vorschlags beinhaltet, die aber trotzdem ein für jeden nachvollziehbares Verfahren mit klaren Strukturen vorsieht, nach welchem vorgegangen werden muss.

In der Frage der verstärkten Zusammenarbeit gibt es einen breiten Konsens betreffend die entsprechenden Modalitäten. Es ist vorgesehen, dass eine verstärkte Zusammenarbeit von mindestens acht Mitgliedstaaten getragen werden muss. Darüber hinaus wurden auch die Kriterien festgeschrieben, nach welchen eine verstärkte Zusammenarbeit abgewickelt werden kann: Letztere muss integrationsfördernd sein, muss auf den bestehenden Verträgen aufbauen, es dürfen keine neuen Elemente in die Kooperation gebracht werden, der Kommission kommt eine entsprechende Rolle in dem Verfahren zu. Vor allem wurde Offenheit für alle signalisiert, die an verstärkter Zusammenarbeit in irgendeiner Form mitmachen wollen, zu einem bestimmten Zeitpunkt dazu aber noch nicht in der Lage sind.

Am Rande hat es – was für die Zukunft unter Umständen interessant sein könnte – eine Diskussion über das Verfahren nach Nizza gegeben. Man hat sich darüber geeinigt, vorderhand keine weitere Regierungskonferenz, in der es wieder eine Vertragsrevision gibt, anzupeilen, dennoch aber einen Nachdenkprozess zu gewissen Themen in die Wege zu leiten, etwa betreffend die Grundrechtscharta, die beim Europäischen Rat von Nizza unterzeichnet und sozusagen offiziell proklamiert wurde. Es soll darüber reflektiert werden, ob es zu einer Verrechtlichung kommt oder ob diese deklaratorisch bleibt. Weiters soll die zweifellos schwierige Frage der Kompetenzverteilung zwischen supranationaler Ebene der Union und nationaler Ebene der Mitgliedstaaten, also die Unterfütterung des Prinzips der Subsidiarität, erörtert werden. Schließlich sollen auch die Frage der Vereinfachung der Verträge und Themen wie die Zukunft der verschiedenen Ausschüsse und die Rolle des Parlaments am Rande mit diskutiert werden.

Diesbezüglich soll ein Nachdenkprozess unter der schwedischen Präsidentschaft eingeleitet werden, der unter der belgischen Präsidentschaft beim Europäischen Rat von Laeken schon zu ersten Entscheidungen führen kann.

Nach den hektischen Verhandlungen der letzten Stunden gibt es noch eine Reihe von offenen Fragen und Unsicherheiten betreffend die im Kreise der Regierungschefs ausgehandelten Beschlüsse. Es wird noch einiger Wochen bedürfen, bis all diese Entscheidungen in einen echten Vertragstext gefasst werden, welcher unterzeichnet werden kann, wofür es eine neuerliche kleine Zeremonie in Nizza geben wird. – Soweit mein kurzer Bericht. Ich stehe selbstverständlich mit meinen Mitarbeitern für die Beantwortung aller Fragen zur Verfügung. (Allgemeiner Beifall.)

Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier dankt für den Bericht, in welchem in geballter Form alle wesentlichen Punkte offen angesprochen worden seien.

Bundesrat Albrecht Konečny (SPÖ, Wien) meint, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Frage des Erfolgs oder Misserfolgs dieses Rats noch nicht wirklich im Mittelpunkt stehen könne.

Ihm gehe es in Wirklichkeit um einen einzigen Gesichtspunkt, der auch in der öffentlichen Kommentierung relativ breiten Raum gefunden habe, nämlich um das Verfahren selbst, welches sich in Nizza einigermaßen diskreditiert habe: Es sei nämlich offensichtlich nicht wirklich zielführend, dass dieses Verfahren bei den zweifellos noch erforderlichen Vertragsrevisionen jedes Mal sozusagen angeworfen werden müsse.

Der große Konsens scheine vom Volumen her an seine Grenzen gestoßen zu sein. Es sei noch einmal einigermaßen gut gegangen, sodass das große Projekt der Erweiterung nicht an der Reformunfähigkeit der Union – zumindest nicht sichtbar – Schaden nimmt. In der Nachdenkphase, die jetzt notwendig sei und Fundamentalfragen berühre, müsse es vor allem darum gehen, ob künftige Reformen aus dem Kreis der autonomen Nationalstaaten, die natürlich sozusagen die Geber sein müssen und zu ratifizieren haben, wirklich kommen können.

Die Reaktion des Europäischen Parlamentes, die durchaus typisch und institutionenkonform sei, gehe ebenfalls in diese Richtung. Es vertrete die Auffassung, dass man in den nächsten Jahren viel darüber nachzudenken haben werde, um zwischen Souveränität und einem machbaren Prozess einen Weg zu finden.

Gemäß dem abgegebenen Bericht habe es viele Subfronten hinsichtlich der Stimmgewichtung et cetera gegeben, und man habe im Detail entsprechende Abgeltungen getroffen. Dies stelle nicht wirklich eine qualifizierte Antwort auf die Probleme dar.

Botschafterin Dr. Eva Nowotny bemerkt, dass das Grundproblem darin bestehe, dass jede Vertragsveränderung und jeder Eingriff in den Grundvertrag in jedem einzelnen Mitgliedstaat wie auch im Europäischen Parlament ratifiziert werden müsse. Daher komme man um das Thema des großen Konsenses nicht herum.

Im Hinblick auf die Zukunft sei in Nizza zumindest am Rande darüber diskutiert worden, ob man nicht für die nächste Phase auf das Modell des Konvents zurückgreifen solle, das auch für die Grundrechtscharta angewendet worden sei, um sozusagen eine Vorstufe einzuziehen, im Rahmen welcher auf viel breiterer Basis gearbeitet werden könnte. In solche Verhandlungen könnten nicht nur Vertreter der nationalen Parlamente, sondern auch Experten eingebunden und Meinungen von außen eingeholt werden. Die eigentliche Abschlussphase könnte dann im Rahmen einer kurzen, präzis organisierten Regierungskonferenz stattfinden.

Um die grundlegende Frage, dass alle einem Vertrag zustimmen müssen, komme man aber nicht herum und diese werde auch damit nicht gelöst.

Es habe in Nizza tatsächlich nicht eine Front der Kleinen und eine der Großen gegeben, sondern viele Fronten. Österreich habe im Vorfeld auch über die Ständige Vertretung im Brüssel versucht, intensivere Absprachen zwischen den Zehn herbeizuführen. Bis zu einem gewissen Punkt und zu gewissen Themen sei dies auch gelungen, in den entscheidenden Fragen betreffend Stimmengewichtung et cetera jedoch natürlich nicht.

Bundesrat Dr. André d′Aron (Freiheitliche, Wien) stellt fest, dass man nun erfahren habe, dass der Anteil Österreichs an Vertretern überproportional sein könnte und sich auch der Budgetanteil verändern werde. Er bittet Dr. Nowotny, die Frage zu beantworten, ob sich der Anteil an Mitteln, die von Seiten Österreichs einfließen werden, verändere oder nicht.

Zum Artikel-7-Verfahren: Die so genannten "Unrechtssanktionen" seien kein Verfahren im Rahmen der EU gewesen, sondern Aktivitäten, die von den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt worden seien. Es möge daher die Frage beantwortet werden, ob nach der Novelle des Artikel-7-Verfahrens auch solche Aktivitäten erfasst sein werden.

Botschafterin Dr. Eva Nowotny teilt zunächst mit, dass der Budgetanteil in Nizza kein Gegenstand der Diskussion gewesen sei. Es gebe eine finanzielle Vorschau bis 2006. Eine allfällige Änderung des Budgetanteils Österreichs nach oben oder nach unten werde erst in den nächsten Finanzverhandlungen für den Zeitraum nach 2006 kommen. Bis dahin gebe es keine Veränderung im österreichischen Budgetanteil.

Der Ausgangspunkt der Diskussionen zum Artikel-7-Verfahren sei tatsächlich die Art des Vorgehens der einzelnen Staaten gegenüber Österreich gewesen. Man habe festgestellt, dass es kein eigentliches Verfahren für solche Fälle gebe und man bisher tatsächlich der bilateralen Absprache unter den Mitgliedstaaten unterworfen gewesen sei. Um das für die Zukunft hintanzustellen, habe sich Österreich darum bemüht, dass in den Artikel 7 ein entsprechendes Verfahren eingebaut wird, was auch gelungen sei.

Dieses Verfahren beziehe sich nach wie vor auf Verletzungen der Grundwerte. Dieses Verfahren könne allerdings auch aktiviert werden, wenn von den Mitgliedstaaten befürchtet werde, dass eine Gefahr der Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union bestehe.

Es werde dann ein mehrstufiges Verfahren in Gang gesetzt, in welchem auch die Anhörung des betroffenen Staates sowie die Übermittlung von Empfehlungen durch Mitgliedstaaten vorgesehen seien. In einer allerletzten Stufe können Maßnahmen ergriffen werden.

Österreich sei es gelungen, auch in einem anderen Vertragsartikel, nämlich in Art. 46, eine Absicherung in Form der Möglichkeit des Rückgriffs auf den EuGH einzuführen.

Auch diesbezüglich seien nicht alle Wünsche Österreichs in Erfüllung gegangen. Österreich habe ursprünglich angestrebt, dass eine Entscheidung über Maßnahmen gegen einen Mitgliedstaat mit Konsens minus eins – also minus des betroffenen Staates – getroffen werden soll. – Das sei nicht akzeptiert worden, sondern man habe sich auf eine Vier-Fünftel-Regelung geeinigt: Vier Fünftel der Mitgliedstaaten müssen einem Beschluss betreffend Maßnahmen gegenüber einem Mitgliedstaat zustimmen.

Bundesrat Dr. André d′Aron (Freiheitliche, Wien) stellt die Zusatzfrage, ob der Art. 7 in der jetzigen Fassung zwingend eintrete oder ob es denkbar sei, dass auch nach einer Veränderung des Art. 7 Mitgliedstaaten außerhalb dieses Art. 7 zu derartigen Sanktionsmaßnahmen finden könnten.

Botschafterin Dr. Eva Nowotny bemerkt dazu, dass Letzteres nach der gegenwärtigen Lesart und nach ihrem Verständnis unmöglich sei. Gemäß Art. 7 sei ein entsprechendes Verfahren vorgesehen, und damit sei bilateralen Absprachen ein Riegel vorgeschoben worden.

Außerdem gebe es im EU-Vertrag andere Bestimmungen, die auch bereits anlässlich der Ergreifung der bilateralen Maßnahmen gegen Österreich diskutiert worden seien, etwa die Pflicht zur solidarischen Zusammenarbeit, welche ein solches Vorgehen ausschließe und welche nach Meinung Österreichs durch die Absprache der Vierzehn verletzt worden sei.

Bundesrat Mag. Michael Strugl (ÖVP, Oberösterreich) bittet Botschafterin Dr. Nowotny, ihre Einschätzung betreffend den weiteren Weg der Institutionenreform darzustellen.

Die österreichische Außenpolitik habe bekanntlich die Position vertreten, dass man diesbezüglich zu einem Ergebnis kommen sollte, das jedenfalls für den ganzen Prozess der Erweiterung eine taugliche Grundlage bildet, damit nicht immer wieder neue Anpassungen vorgenommen werden müssen. – In der wichtige Frage des Rotationsprinzips sei man nun allerdings dahin gehend zu einem Kompromiss gelangt, dass man die Entscheidung im Grunde genommen verschoben habe. Wenn die EU schließlich aus 27 Mitgliedstaaten bestehen werde, dann werde man noch einmal darüber zu sprechen haben. Man würde dann voraussichtlich Erfahrungen, die man bis zu diesem Zeitpunkt gemacht haben werde, berücksichtigen. Dass es aber schwierig sein werde, zu einer entsprechenden Entscheidung zu gelangen, habe sich auch schon in den Vorberatungen zum jetzigen Rat angekündigt.

Zur Stimmengewichtung möge Dr. Nowotny darüber informieren, ob es in irgendeiner Weise eine Korrelation zu den tatsächlichen Bevölkerungszahlen gebe und wie sich eine Sperrminorität gestalte.

Betreffend verstärkte Zusammenarbeit, für welche jetzt ein Rahmen definiert worden sei, bittet der Redner um Auskunft, in welche Form eine solche Zusammenarbeit zu gießen sein werde.

Botschafterin Dr. Eva Nowotny teilt mit, dass der weitere Weg der Institutionenreform im Moment, nachdem gerade die letzte Etappe zurückgelegt worden sei, etwas schwierig abzusehen sei.

In diesem Zusammenhang sei auf die Argumentation rückzuverweisen, die Österreich schon in der Vorbereitungsphase eingebracht habe: In einer Zeit, in der man eigentlich in allen Bereichen in Richtung transparente kleinere Einheiten gehe, scheine es nicht zweckmäßig zu sein, eine Kommission zu schaffen, die unter Umständen nur 13 bis 17 Kommissäre hätte, welche aber für molochartige Apparate verantwortlich wären und sehr große Gebiete zu betreuen und zu verwalten hätten, welche sie politisch gar nicht mehr überblicken und gestalten könnten.

Dieser österreichische Standpunkt werde von vielen Mitgliedstaaten geteilt. Deshalb sei jetzt die Entscheidung getroffen worden, dass man nun einmal bis zur Maximalgröße von 27 erweitern und dabei im Auge behalten werde, wie das funktioniere.

Das Argument, dass die Entscheidungen einander blockieren könnten, sei nicht zutreffend, denn die Kommission als Kollegialorgan entscheide auch heute schon mit Mehrheitsabstimmungen. Einstimmigkeit sei in der Kommission nie Entscheidungsprinzip gewesen, und daher sei die Gefahr einer totalen Blockade nicht gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union – und das betreffe nicht nur die Kommission, sondern auch die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, den Europäischen Gerichtshof, den Ausschuss der Regionen und so weiter – seien vorderhand so organisiert, dass die Erweiterung damit zu bewältigen sei.

Die einzige Frage, in welcher man insgesamt etwas hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei, sei die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen. In diesem Bereich habe man in Zukunft noch einiges zu erwarten.

In der Frage der Stimmengewichtung spiele das Bevölkerungsverhältnis grundsätzlich sehr wohl eine Rolle, allerdings habe auch eine politische Abwägung stattgefunden. Wenn Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien jeweils 29 Stimmen im Rat haben, so müsse bedacht werden, dass die Unterschiede in den Bevölkerungszahlen doch ziemlich gravierend seien, was allerdings in der Stimmverteilung keinen Niederschlag finde. Wenn Rumänien in Zukunft 14 Stimmen, Polen hingegen 27 Stimmen haben werden, dann bestehe auch keine Relation zu den tatsächlichen Bevölkerungszahlen. – Es sei also, wie gesagt, auch zu einer politischen Abwägung gekommen, um gewisse Gruppen von großen, mittleren und kleinen Staaten zusammenzuführen und die Unterschiede nicht allzu gravierend werden zu lassen.

Die Frage nach der qualifizierten Mehrheit beziehungsweise der Sperrminorität sei im Augenblick nicht einfach zu beantworten, weil es diesbezüglich einige Unsicherheiten betreffend Anpassungen gebe. Die qualifizierte Mehrheit liege derzeit bei 71,9 Prozent, und danach richte sich in der Folge die Sperrminorität.

Die Bevölkerungsrelation spiele auch eine Rolle bei der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments: Diesbezüglich habe man sich geeinigt, über die ursprünglich vorgesehene Schwelle von 700 Mitgliedern hinaus zu gehen, damit gewisse Anpassungen vorgenommen werden können. Nach Abschluss der derzeit vorgesehenen Erweiterung werde es Sitze für insgesamt 728 Parlamentarier geben, wobei es noch einen Spielraum bis insgesamt 740 geben könnte. – Österreich werde im nächsten Europäischen Parlament nur mehr 17 Sitze haben.

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg) führt einleitend aus, dass sie eigentlich sehr unglücklich darüber sei, dass es in der EU Realität werde, dass für verschiedene Entscheidungen keine Stimmeneinhelligkeit mehr vonnöten sein werde. Sie hätte es begrüßt, dass das Einstimmigkeitsprinzip erhalten bleibt. In diesem Falle müsste man eben so lange diskutieren, bis man zu einem Kompromiss gelange, welcher für alle akzeptabel sei.

Sie persönlich befürchte, dass durch die Auflösung der Stimmeneinhelligkeit kleinere Staaten unter die Räder kommen. Selbstverständlich bestehe die Möglichkeit, dass verschiedene Staaten zusammenarbeiten, das setze aber voraus, dass sie die gleiche Auffassung vertreten.

Botschafterin Dr. Nowotny möge ausführen, ob für die Stimmenmehrheit tatsächlich 71,9 Prozent vonnöten seien oder ob unter Umständen auch schon 51 Prozent genügen.

Botschafterin Dr. Eva Nowotny weist darauf hin, dass bereits jetzt, vor dieser Veränderung, zirka 80 Prozent der Entscheidungen in der Europäischen Union mit Mehrheitsabstimmungen getroffen werden und lediglich 48 Artikel nach wie vor dem Einstimmigkeitsprinzip unterworfen seien. Das betreffe einen relativ kleinen Prozentsatz des EU-Geschehens.

Die Grundüberlegung dabei sei, dass in absehbarerer Zeit, wenn die EU tatsächlich 27 Mitglieder haben werde, bei Weiterbestand des Einstimmigkeitsprinzips die Arbeit stark behindert beziehungsweise unmöglich gemacht werden würde, wenn nur ein Mitgliedstaat etwa in Fragen der Umweltpolitik eine Abstimmung und somit eine Weiterentwicklung der Union blockieren könnte. Gewisse zukunftsweisende Themen seien mit Mehrheitsabstimmungen auf jeden Fall besser zu lösen.

Die genannten 71,9 Prozent seien die Schwelle für die qualifizierte Mehrheit, die nicht unterschritten werden könne. Das bedeute, dass nach der gegenwärtigen Stimmenverteilung zum Beispiel drei der größeren Staaten allein nicht mehr die qualifizierte Mehrheit haben, sondern zumindest einen der mittleren oder kleineren Mitgliedstaaten als Verbündeten brauchen. Das stelle eine gewisse Absicherung dar.

Der jeweilige Bevölkerungsanteil komme auf einem Umweg auch zum Tragen, weil von einem Mitgliedstaat verlangt werden könne, dass zu der qualifizierten Mehrheit auch eine Bevölkerungsgewichtung als Kriterium herangezogen wird. Diesbezüglich liege die Grenze bei 62 Prozent der vertretenen Bevölkerung. Auf Antrag eines Mitglieds in einer Abstimmung könne also überprüft werden, ob die 71,9 Prozent wirklich 62 Prozent der vertretenen Bevölkerung repräsentieren. Dieses Sicherheitsnetz sei zusätzlich eingezogen worden.

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich) fragt, ob man hinsichtlich des Art. 175 betreffend Wasserrecht und Grundrecht weiterhin das Einstimmigkeitsprinzip beibehalten werde.

Weiters bittet er um Information darüber, welche Regelungen im Bereich Landwirtschaft und Umwelt getroffen worden seien, damit man in diesem Sektor konstruktiv weiter verhandeln könne.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien) verweist darauf, dass in Österreich zuletzt ein Volksbegehren stattgefunden habe, und mit knapp 200 000 Unterschriften sei sehr wohl Unbehagen betreffend die Entwicklung der Europäischen Union zum Ausdruck gekommen. Und bei der Zahl von 200 000 Unterschriften handle es sich gewiss um eine Untergrenze der erreichbaren Möglichkeiten, denn für dieses Volksbegehren habe es praktisch keine Werbung gegeben.

Auch er sei der Meinung, dass man die Zahl der Bereiche, für welche nur mehr Mehrheitsentscheidungen vonnöten sind, die ohnedies schon 80 Prozent ausmachen, jetzt nicht auch noch ausweiten solle. Österreich sei als souveräner Staat in die EU gegangen, und wenn immer von Weiterentwicklung gesprochen werde, dann bedeute das eigentlich eine ständige Erodierung der Restsouveränität eines Staates, und er vertrete die Auffassung, dass die nationalen Repräsentanten nicht für die Vertretung dieser Restsouveränität gewählt worden seien.

Diese Frage solle nochmals überdacht werden. Es müssten ja nicht bei jeder Konferenz riesige Erfolge eingebracht werden. Vielmehr sollte man einmal dafür sorgen, dass dieses Fahrzeug mit ungleich großen Rädern sich bewegen kann, eine Ruhephase eintreten lassen und die Entwicklungen beobachten.

Die Lösung hinsichtlich Art. 7 erinnere ihn ein wenig an die Wohlfahrtsausschüsse der Französischen Revolution. – Seines Erachtens sollte man die Nationalstaaten ihre eigene innenpolitische Entwicklung nehmen lassen, ohne dass andere Staaten von außen darauf einwirken können. Die Wahlresultate eines Staates seien von den anderen zur Kenntnis zu nehmen, dafür bedürfe es nicht einer Kommission, welche darüber befinde und in welcher der betreffende Staat sich unter Umständen zur Wehr setzen könne. Im Grunde genommen sei es nämlich unwürdig für einen souveränen Staat, dass dessen Wahlresultate und politische Entwicklung auf diese Weise zur Diskussion gestellt werden können.

Die Einigung auf bis 27 Kommissare scheine ihm zweckmäßig zu sein. Bekanntlich funktioniere die indische Regierung mit 27 oder sogar mehr Ministern recht gut.

Betreffend das Budget gebe es bereits Vorentwicklungen im Hinblick auf den Zeitraum nach 2006. Spanien habe sich zum Beispiel ausbedungen, auch über das Jahr 2006 hinaus Nettoempfänger zu sein, was Österreich, und auch Deutschland, treffe, denn es werde noch weitere Nettoempfänger geben, und der Streit der Altnettoempfänger und möglicher Neunettoempfänger werde uns dann tatsächlich zu interessieren haben. Bis 2006 sollte man seines Erachtens jedoch diesbezüglich Ruhe geben.

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg) stellt die Zusatzfrage, ob man hinsichtlich der Erhöhung der Zahl der Parlamentarier schon eine Kostenberechnung vorgenommen und bereits erörtert habe, wie diese Kosten aufgebracht werden.

Betreffend Mehrheitsentscheidungen mache sie nochmals darauf aufmerksam, dass sie es jedenfalls für besser halte, dass man sich in gewissen Fragen, etwa betreffend Umweltthemen, doch bemüht, von vornherein auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier stellt klar, dass das erwähnte Volksbegehren mit den 194 000 Stimmen es möglich gemacht habe, dass dieses Thema hier im Hause Ende Jänner/Anfang Februar 2001 behandelt werde.

Botschafterin Dr. Eva Nowotny teilt zunächst mit, dass betreffend Art. 175 die Einstimmigkeit noch stärker verankert worden sei, als dies bisher der Fall gewesen sei. Österreich sei es quasi in einem Wortmeldungsschachzug gelungen, dass kleine Beifügungen, die ursprünglich im Text enthalten gewesen seien, entfernt werden.

Im Bereich Landwirtschaft werde bereits seit längerer Zeit mit Mehrheitsabstimmungen entschieden. Diesbezüglich seien keine Veränderungen zum Tragen gekommen

Ein Volksbegehren, in welchem sich das Unbehagen von rund 200 000 Bürgern ausdrücke, sei natürlich ernst zu nehmen, und dieses werde auch der entsprechenden Behandlung zugeführt werden. Sie vertrete allerdings die Auffassung, dass sich, wenn in diesem Zusammenhang der Bereich des Übergangs auf Mehrheitsentscheidungen ins Treffen geführt werde, auch ein Gegenargument finden ließe, nämlich dass das Integrationsbewusstsein beziehungsweise die Europafreudigkeit der Bevölkerung nicht unbedingt dadurch gesteigert werde, wenn bekannt sei, dass es ein einziger Staat in der Hand habe, alle weiteren Entwicklungen zu blockieren. Außerdem gehe es nicht nur darum, gewisse Entwicklungen zu blockieren, sondern auch darum, gewisse Entwicklungen voranzutreiben, und Letzteres sei mit der qualifizierten Mehrheit leichter zu erreichen als mit der Einstimmigkeit. – Selbstverständlich wäre – wie Bundesrätin Giesinger gesagt habe – die vollkommene Übereinstimmung allerdings der Idealfall.

Die Frage der Souveränität sei eine philosophische Frage, über welche man bei einem Kamingespräch diskutieren müsste. In Österreich habe man immer damit argumentiert, dass man in Zeiten wie diesen Souveränität auch damit zum Ausdruck bringe, indem man an den Entscheidungen teilnimmt, die unsere eigene Situation betreffen, anstatt sich von diesen Entscheidungen abzumelden, dann aber zum Nachvollzug derselben verurteilt zu sein, weil diese unwillkürliche Auswirkungen auf unsere eigene Lage haben.

Das Argument, dass man sich jetzt Zeit lassen solle, sei sicherlich gerechtfertigt und sei in der Diskussion in Nizza auch mehrfach angesprochen worden. Man habe damit argumentiert, dass man der europäischen Bevölkerung nicht das Gefühl geben dürfe, dass Europa eine ständige Baustelle sei, sondern eine Ruhephase einkehren lassen und sich auf den Erweiterungsprozess konzentrieren solle, der ohnehin noch eine gewaltige Kraftanstrengung erfordern werde. Dem entspreche – wie auch Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner öfters im Parlament schon gesagt habe – auch der Rückgriff auf die so genannte Monnet-Methode als Integration in kleinen Schritten.

Die Frage der Kosten für das Europäische Parlament seien bisher überhaupt noch nicht angesprochen worden. Die Beschlussfassung liege jetzt erst etwas mehr als 24 Stunden zurück, und dieses Thema sei vorderhand nicht erörtert worden.

Probleme in der Umsetzung werde es selbstverständlich immer geben, und es sei auch in der Geschichte der Europäischen Union – auch in jüngster Vergangenheit – mehrmals vorge-kommen, dass sogar Entscheidungen, die einstimmig getroffen worden waren, in einem Mitgliedstaat nicht umgesetzt worden seien. Im EU-Recht haben Mehrheitsentscheidungen den gleichen Rechtsstatus wie einstimmige Entscheidungen, und es könne sowohl bei einstimmigen als auch bei Mehrheitsentscheidungen vorkommen, dass ein Staat nicht umsetze. Dafür gebe es dann ein Instrumentarium von Maßnahmen gegen einen solchen Mitgliedstaat. Die Einstimmigkeit sei jedenfalls kein Garant für die Effizienz der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier dankt Botschafterin Dr. Nowotny für ihre Ausführungen. Er stellt fest, dass die Wortmeldungen gezeigt haben, dass es richtig gewesen sei, diesen EU-Ausschuss zu terminisieren.

Er dankt Botschaft Dr. Nowotny und deren Kollegen und Mitarbeitern für ihr Erscheinen und bittet sie, Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner Grüße zu bestellen und ihr und ihren Mitstreitern den Dank und Gratulationen des Bundesrates zu übermitteln. – Seiner Meinung nach sei man für Österreich im Rahmen dieser harten Verhandlungen zu einem durchaus erfolgreichen Ergebnis gelangt, wenngleich man auch darauf hinweisen müsse, dass man an die Dinge mit großem Augenmaß herangegangen sei. (Allgemeiner Beifall.)

Damit schließt der Vorsitzende die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 18.02 Uhr


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