IV-7 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 13. März 2001
17.31 Uhr 18.42 Uhr
Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier
Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 13. März 2001
17.31 Uhr 18.42 Uhr
Tagesordnung
1. Wahl des 1. Stellvertretenden Vorsitzenden
2. Schlussfolgerungen des Vorsitzes
Europäischer Rat (Nizza)
7., 8. und 9. Dezember 2000
(23136/EU XXI.GP)
3. Programm der schwedischen Ratspräsidentschaft
(23368/EU XXI.GP)
Beginn der Sitzung: 17.31 Uhr
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier
eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder.Er bedankt sich dafür, dass es möglich war, den Beginn der Sitzung um eine halbe Stunde vorzuverlegen.
Er stellt fest, dass sich gegen die Tagesordnung keine Einwendungen erheben.
1. Wahl des 1. Stellvertretenden Vorsitzenden
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier teilt mit, dass ihm ein Wahlvorschlag lautend auf Roswitha Bachner vorliege.
Er bittet jene Ausschussmitglieder, die diesem Vorschlag beitreten, um ein Handzeichen. Der Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende beglückwünscht die neue Stellvertretende Vorsitzende und fragt sie der Ordnung halber, ob sie die Wahl annehme.
Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien) dankt für das Vertrauen und bestätigt, dass sie die Wahl annimmt.
2. Schlussfolgerungen des Vorsitzes
Europäischer Rat (Nizza) 7., 8. und 9. Dezember 2000
(23136/EU XXI. GP)
3. Programm der schwedischen Ratspräsidentschaft
(23368/EU XXI. GP)
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier begrüßt Botschafterin Dr. Eva Nowotny und dankt ihr für die Bereitschaft, zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 unter einem Bericht zu erstatten.
Anschließend werde man in die Diskussion eintreten.
Botschafterin Dr. Eva Nowotny teilt zunächst mit, dass sie die Aufgabe hat, für diese Sitzung Außenministerin Dr. Ferrero-Waldner zu entschuldigen, deren beste Grüße zu bestellen und um Verständnis zu bitten, dass sie nicht persönlich teilnehmen könne, da am Nachmittag im Außenministerium eine größere Besprechung mit den Sozialpartnern zu einer wichtigen Frage im Erweiterungsverfahren stattgefunden habe und die Außenministerin jetzt noch in einer Pressekonferenz beschäftigt sei.
Sie erstattet wie folgt Bericht:
"Nachdem ich am 12. Dezember 2000 das Privileg hatte, Ihnen unmittelbar nach dem Europäischen Rat von Nizza die Inhalte des Vertrages von Nizza bereits vorstellen zu können, wird es wohl nicht mehr notwendig sein, mich betreffend Ablauf des Gipfels und Vertragsinhalte zu wiederholen.
In der Zwischenzeit ist der Vertrag von den europäischen Legisten einer Textüberarbeitung unterzogen worden und liegt nunmehr als gebundenes Vertragswerk vor. Er wurde am 26. Februar 2001 in Nizza in einer feierlichen Zeremonie unterzeichnet. Damit treten wir jetzt in die Periode der Ratifizierung ein. Gemäß einer Umfrage bei den Mitgliedstaaten, wie die Terminpläne für die Ratifizierung aussehen, ist im Grunde genommen damit zu rechnen, dass dieser Ratifizierungsprozess bis zur ersten Jahreshälfte 2002 überall abgeschlossen sein wird.
Ich nehme an, dass Sie vor allem die verschiedenen Arbeitsaufträge interessieren, die sich aus den Beschlüssen des Rats von Nizza und dem Vertrag von Nizza ableiten. Diesbezüglich möchte ich insbesondere auf drei Themenbereiche eingehen und anschließend zum dritten Tagesordnungspunkt überleiten, nämlich zum Arbeitsprogramm der schwedischen Präsidentschaft, welche am 1. Jänner 2001 begonnen hat.
Das erste Thema, das sich aus dem Vertrag von Nizza ableitet, ist der Beschluss über eine Debatte betreffend die weitere Reformierung und Ausgestaltung der europäischen Integration. Auch der Vertrag von Nizza war wieder nur eine Etappe auf diesem Weg. Man war sich bereits bei Abschluss des Vertrages bewusst, dass weitere Reformschritte notwendig sein werden, und man hat in den Beschlüssen des Rates gleichzeitig annähernd einen Weg für die Zukunft skizziert: Während der schwedischen Ratspräsidentschaft und in der darauf folgenden belgischen Ratspräsidentschaft soll zunächst Konsultation darüber gepflogen werden, in welchem Format man die nächste Etappe der Reform in Angriff nehmen wird. Man war sich auf Grund der Erfahrungen des vergangenen Jahres bewusst, dass die ausschließliche Behandlung dieser schwierigen Fragen in einer Regierungskonferenz hinter verschlossenen Türen nicht sehr zufrieden stellend ist und daran viel Kritik geübt wurde. Das heißt, die Regierungschefs haben sich bereits in Nizza entschlossen, diesmal ein breiteres Format zu suchen, welches in seinem genauen Umfang aber erst festgelegt werden soll.
Damit ist sozusagen der Geist aus der Flasche, und jeder ist sich dessen bewusst, dass zur Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz denn eine solche wird notwendig sein, um wieder eine Vertragsveränderung zu verhandeln eine breite Diskussionsebene eingezogen werden soll, und zwar in Anlehnung, aber nicht als Kopie des Verfahrens, das man für die Grundrechtscharta gewählt hat: Man plant eine konventartige Konfiguration, wobei man den Begriff Konvent aber vermeiden möchte, weil dieser durch den Konvent der Grundrechtscharta bereits besetzt ist. Man wird also einen neuen Begriff suchen müssen, das Format soll aber vergleichbar sein: Es soll eine breite Diskussion über alle anstehenden Themen stattfinden, in welche auch die viel gerühmte civil society, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eingebunden sein werden.
Vor wenigen Tagen hat es einen Auftakt zu dieser breiten Diskussion gegeben, als Ratpräsident, der belgische Premierminister Verhofstadt und Kommissionspräsident Prodi in Brüssel eine Art Internet-Diskussionsbörse über die Zukunft Europas eröffnet haben. Für den 16. März 2001 ist eine öffentliche Enquete in Form eines Hearings vorgesehen, welche die Kommission in Brüssel veranstaltet und zu welcher sie eingeladen hat, und zwar zu Themen der zukünftigen Konstruktion Europas und den damit im Zusammenhang stehenden Fragen.
Für diesen nächsten Reformschritt wurden in Nizza einige Themen angerissen. Zunächst wird eine Entscheidung über den zukünftigen Status der Grundrechtscharta zu treffen sein. Diese Charta wurde in Nizza vorläufig nur feierlich proklamiert, über deren endgültigen Status, ob sie ein Teil der Verträge und verrechtlicht werden wird und ob es sich hiebei um einklagbare Rechte handelt, muss aber erst eine Entscheidung getroffen werden. Wie Sie aus der vorangehenden Debatte wissen, sind die diesbezüglichen Standpunkte relativ unterschiedlich, zum Teil auch aus verfassungsrechtlichen Gründen in den einzelnen Mitgliedstaaten, zum Teil aus politischen Erwägungen.
Das zweite Thema ist die Frage der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verträge. Das Vertragswerk der Europäischen Union ist in der Zwischenzeit so umfangreich, diffizil und unübersichtlich geworden, dass es selbst für Personen, die sich ständig damit beschäftigten, nur mehr sehr schwer nachvollziehbar ist. Eine Vereinfachung und Konsolidierung der Verträge wird also absolut notwendig sein.
Vorarbeiten dazu wurden bereits im europäischen Universitätsinstitut in Florenz eingeleitet, diese Arbeit wird von Juristen und Rechtsexperten noch weitergeführt werden, und dieses Thema wird dann ebenfalls in einer Regierungskonferenz zu behandeln sein.
Das dritte Thema ist die Frage einer Abgrenzung der Kompetenzen zwischen europäischer Ebene und der Ebene der Nationalstaaten beziehungsweise subsidiär bis auf eine Ebene unterhalb der Nationalstaaten, und das ist selbstverständlich eine äußerst komplexe und schwierige Angelegenheit, was zum Teil auch darin begründet ist, dass die Kommission keinen festgeschriebenen Kompetenzkatalog hat, sondern ihre Aktionen aus einem Grundmandat ableitet, das sie interpretiert. Daher wird es schwierig sein, eine klare Kompetenzabgrenzung, die allen Geboten der Subsidiarität gerecht wird, in einem Vertrag festzuschreiben, denn es muss auch bedacht werden, dass die verfassungsmäßige Situation in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist und auch Subsidiarität in den einzelnen Mitgliedstaaten eine andere Bedeutung hat: In unserem föderalistischen System stellt sich Subsidiarität anders dar als in einem zentralistischen System wie etwa in Frankreich oder Großbritannien.
Ein weiteres Thema wird die Rolle und die Befugnisse des Europäischen Parlaments betreffen. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage zu erörtern sein, ob im Europäischen Parlament eine zweite Kammer geschaffen werden soll, welche die nationalen Parlamente und das nationalstaatliche Element repräsentiert.
Auf Betreiben insbesondere Deutschlands wurde die skizzierte Tagesordnung mit dem Zusatz "inter alia" ergänzt, was bedeutet, dass auch noch alle möglichen anderen Themen behandelt werden können, wobei vor allem daran gedacht ist, dass man die Frage der Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen noch einmal einer Überprüfung unterzieht.
Überlagert wird das Ganze von einer Diskussion betreffend eine zukünftige Verfasstheit der Europäischen Union, die von einigen europäischen Politikern angeschnitten wurde. Ich erinnere Sie diesbezüglich an die Debattenbeiträge, die etwa von Außenminister Fischer, Außenminister Védrine und Premierminister Blair gekommen sind. Diese Diskussion wird also sicherlich in irgendeiner Art in die Regierungskonferenz einfließen.
Bis zum Europäischen Rat unter der belgischen Präsidentschaft im Dezember dieses Jahres soll eine Entscheidung über das Format und den Zeitplan getroffen werden, und erst dann wird man die Diskussion über die Inhalte beginnen können. Dennoch haben wir auf nationaler Ebene bereits mit Vorbereitungsarbeiten begonnen: Wir haben im Außenministerium bereits eine kleine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, zu welcher wir gelegentlich auch Experten von außen zuziehen, um uns in diese Themen einzuarbeiten und entsprechend vorbereitet zu sein.
Die zweite große Weichenstellung, die vom Europäischen Rat in Nizza ausging, ist die Beschleunigung des Erweiterungsverfahrens. Dieses Thema hat die schwedische Ratspräsidentschaft mit großem Enthusiasmus und Engagement aufgegriffen, und es macht sich auch auf Sachbearbeiterebene bemerkbar, dass eine Beschleunigung eingetreten ist. Es werden nun Verhandlungen betreffend einige sehr schwierige und politisch sensible Kapitel durchgeführt, die unter der schwedischen Präsidentschaft zum Abschluss gebracht werden sollen, und die Verhandlung einer Reihe von weiteren Kapiteln ist bereits für die belgische Ratspräsidentschaft vorgeplant, sodass davon auszugehen ist, dass man bis zum Frühjahr nächsten Jahres mit einem Gutteil der Verhandlungskapitel zum Abschluss gekommen sein wird und bis Ende des Jahres 2002 die letzten offenen politischen Fragen ausverhandelt werden können. Insgesamt ist es also zu einer nicht unbeträchtlichen Beschleunigung des Erweiterungsprozesses gekommen.
Ein Thema, das uns besonders berührt und jetzt nicht unerwähnt bleiben soll, ist die Frage des freien Personenverkehrs. Vorige Woche wurde dazu der Optionenbericht der Europäischen Kommission veröffentlicht. In der Ratsarbeitsgruppe Erweiterung wird nunmehr an einer gemeinsamen Verhandlungsposition gearbeitet, und diese Arbeiten werden in den nächsten Wochen abgeschlossen sein, damit man mit den Beitrittskandidaten in Verhandlungen eintreten kann.
Ebenso stehen unter der schwedischen Präsidentschaft Fragen betreffend den freien Kapitalverkehr, Gesellschaftsrecht, Kulturpolitik, Umweltpolitik, Sozial- und Beschäftigungspolitik zur Diskussion, wobei es sich um durchaus schwer wiegende und intensive Verhandlungsgegenstände handelt.
Die schwedische Präsidentschaft ist an diese Themen sehr ambitioniert herangegangen. Ihr Bestreben ist es, so viele Kapitel als möglich unter ihrem Vorsitz zum Abschluss zu bringen.
Eine weitere Arbeitsaufgabe der schwedischen Präsidentschaft liegt im Wirtschafts- und Sozialbereich, in der Vorbereitung des informellen Europäischen Rats von Stockholm, der am Wochenende kommender Woche tagen wird. Bekanntlich wurde die Entscheidung getroffen, den informellen Europäischen Rat im Frühjahr immer Themen der europäischen Wirtschafts- und Sozialpolitik zu widmen. Für Stockholm stehen einige sehr interessante Themen zur Diskussion. Die schwedische Präsidentschaft geht davon aus, als Ausgangspunkt der Diskussion die Frage der demographischen Entwicklung in Europa zu nehmen. Aus diesem demographischen Ansatz immer älter werdende und schrumpfende Bevölkerungszahlen und den Problemstellungen, die sich daraus ergeben, sollen die weiteren Fragen abgeleitet werden, und zwar Fragen der Sozialsysteme, der Altersversorgung, der Gesundheitspolitik, der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, des lebenslangen Lernens und der sich ständig ändernden Berufsbilder.
Das zweite Thema, das sich daran anschließt, ist die Frage der Migration, und zwar weniger die Frage der Zuwanderung in die Europäische Union als die Frage der Migration innerhalb des Binnenmarkts, welche gemäß allen zur Verfügung stehenden Daten weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Offensichtlich ist also die europäische Bevölkerung viel sesshafter, als man angenommen hat. Dabei ist auch nicht zu übersehen, dass es in diesem Zusammenhang auch gewisse faktische Hemmnisse gibt wie etwa sehr unterschiedliche Sozialsysteme und pensionsrechtliche Systeme, die im Binnenmarkt noch harmonisiert werden müssen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt in anderen Staaten zu erleichtern.
Darüber hinaus wird in Stockholm das allgemeine wirtschaftspolitische Umfeld in Europa diskutiert werden, insbesondere im Hinblick auf den relativ ehrgeizigen Anspruch, Europa in den kommenden Jahren zur führenden Wirtschaftsmacht der Welt zu machen. Ausgehend von einem kontinuierlichen Wirtschaftswachstum von rund 3,5 Prozent ist dieses Vorhaben zwar ambitiös, aber nicht ganz unrealistisch, hängt jedoch selbstverständlich auch von außenstehenden Faktoren ab, die sich zum Teil der eigenen Kontrolle entziehen.
Ausgehend davon werden wiederum die broad economic guidelines diskutiert werden, also allgemeine Richtlinien für europäische Wirtschaftspolitik, Liberalisierungsschritte, die noch durchgeführt werden müssen, insbesondere auch im Kapital- und Wertpapierverkehr et cetera.
Der dritte Themenkomplex, der in Stockholm zur Diskussion ansteht, ist die Frage der vollen Nutzung der neuen Anwendungsmöglichkeiten der Informationstechnologie im Geschäftsleben und im Unternehmertum, bei der öffentlichen Verwaltung und im Bildungsbereich. Darüber hinaus wird die schwedische Präsidentschaft versuchen, ein Zukunftsthema anzuschneiden, nämlich die Thematik, welche Problemstellungen sich aus der Verbindung zwischen Biotechnologie und Informationstechnologie ergeben. Zu dieser nicht ganz einfachen Frage will man versuchen, eine europäische Position zu entwickeln.
Biotechnologie, Forschung und Entwicklung werden ein viertes zentrales Thema darstellen. Man wird mit den Verhandlungen für das nächste Forschungsrahmenprogramm beginnen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf Biotechnologie und auch auf der Diskussion der ethischen und moralischen Komponenten in diesem Zusammenhang liegen. Ebenso sollen neue Technologien und deren Nutzanwendung diskutiert werden.
Ehrengast beim Europäischen Rat in Stockholm wird Präsident Putin sein, wobei die schwedische Präsidentschaft allgemein schon signalisiert hat, dass mit ihm nicht eine große politische Diskussion über die Situation in Russland geführt werden soll, sondern eher eine wirtschaftspolitische Diskussion, welche Beiträge die Europäische Union auch im Sinne von Know-how zu Stabilisierung der Wirtschaftssituation in Russland leisten kann.
Ein weiterer Schwerpunkt der schwedischen Präsidentschaft und diesbezüglich wird bereits eine Verbindung vom Europäischen Rat von Stockholm nach Göteborg gezogen ist das Thema Umweltpolitik: Es soll die Wechselwirkung zwischen einer florierenden wachsenden Wirtschaft und einer soliden Umweltpolitik untersucht werden. Man ist seitens der schwedischen Präsidentschaft auch schon an Österreich herangetreten, um gemeinsam Positionen für den Europäischen Rat in Göteborg zu erarbeiten.
Alles in allem handelt es sich also um ein sehr ambitiöses Arbeitsprogramm mit vielen auch für die Zukunft Europas wichtigen Fragen und Schwerpunkten, und man kann nur hoffen, dass all das gedeihlich durchgeführt und umgesetzt wird. Danke." (Allgemeiner Beifall.)
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier dankt für den Bericht und die Vermittlung dieses informativen Überblicks.
Er bittet um Wortmeldungen zu der zur Debatte stehenden Thematik.
Bundesrat Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark) stellt fest, dass Belgien von Schweden die Ratspräsidentschaft übernehmen wird.
Österreich habe, wenn man die Geschichte betrachte, immer einen völkerverbindenden und völkerversöhnenden Zentralpunkt dargestellt. Botschafterin Dr. Nowotny möge in Anbetracht dessen ihre Einschätzung darlegen, welche Rolle Österreich bei der sehr positiven Erweiterung der Europäische Union spiele.
Bereits Grillparzer habe gesagt: "Österreich ist eine kleine Welt, in der die große Probe hält." Europa sei, allein wen man die Geschichte dieses Hauses betrachte, bereits vorgelebt worden, und diese Entwicklung müsse fortgesetzt werden.
Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien) ersucht Botschafterin Dr. Nowotny, auf die Migrationsfrage noch detaillierter einzugehen. Sie habe ein diesbezügliches Gutachten genannt, und es sei in diesem Zusammenhang von Interesse, wer dieses Gutachten tatsächlich erstellt habe. Es sei nämlich anzunehmen, dass der Fokus Österreichs in diesem Zusammenhang ein anderer sei als beispielsweise derjenige Spaniens.
Weiters sei dem Bericht zu entnehmen gewesen, dass die Europäische Union zur Stabilisierung der Wirtschaft in Russland wirtschaftliche Beiträge, etwa auch in Form von Know-how, leisten werde. Das sei auch für die österreichische Wirtschaft durchaus interessant. Im Hinblick darauf stelle sich die Frage, inwieweit die österreichische Wirtschaft salopp ausgedrückt in das Russlandgeschäft eingebracht werden könne.
Nicht erwähnt worden sei die Problematik der Donau: Derzeit werde in Novi Sad eine Brückengebühr eingehoben, und das stelle ein Problem für den Flussverkehr dar. Diesbezüglich müsse man zu einer Lösung gelangen, denn davon seien nicht nur der Güterverkehr, sondern auch der Personenverkehr und damit auch der Tourismus betroffen beziehungsweise vollkommen behindert. Daher erhebe sich die Frage, ob man im Rahmen der jetzigen Ratspräsidentschaft gegen dieses Problem etwas unternehmen werde.
Bundesrat Albrecht Konečny
(SPÖ, Wien) stellt im Hinblick auf die Bemerkungen des Bundesrates Liechtenstein fest, dass in diesem Hause ein Sitzungssaal, der 600 Personen fasse, zur freien Verfügung gestellt werden könnte (Vorsitzender Dr. Maier: Im Reichsratssaal gibt es nur 493 Sitzplätze!), überhaupt in Anbetracht dessen, dass ohnedies nicht immer alle anwesend seien. (Bundesrat Bieringer: Ich glaube auch, dass Platz genug wäre!)Zunächst möge seine Frage beantwortet werden, wie sich das österreichische Ratifizierungsszenario des Vertrages von Nizza darstelle. Eine Reihe von Parlamenten von Mitgliedstaaten hätten ihre Meinung zum Ausdruck gebracht, dass es sinnvoll wäre, die nationalen Ratifizierungen dann vorzunehmen, wenn das Europäische Parlament dem Vertrag von Nizza zugestimmt haben werde. Von österreichischer Seite sei keine solche Festlegung erfolgt. Auf jeden Fall bedeute diese Absicht aber eine Verlängerung des Ratifizierungsprozesses. Wenn in den beiden Kammern des österreichischen Parlaments eine Ratifizierung erfolge, bevor es zu einer Beschlussfassung im Europäischen Parlament gekommen sein werde, dann wäre das seiner Meinung nach ein demokratiepolitisch wenig schönes Signal. Er verstehe daher nicht, warum man sich betreffend die österreichische Ratifizierung unter Zeitdruck begebe.
Es habe in Nizza die grundsätzliche Einigung gegeben, ein lange bestehendes Problem einer ordnungsgemäßen Lösung zuzuführen, dass nämlich die auf europäischer Ebene existierenden politischen Parteien
wie das in Demokratien üblich ist eine gewisse, betragsmäßig relative bescheidene Förderung durch die Union erfahren sollen, wobei noch nicht klar sei, ob diese Förderung aus den Mitteln der Kommission oder des Europäischen Parlaments kommen solle. Botschafterin Dr. Nowotny möge dazu den österreichischen Standpunkt darlegen.Man habe gehört, dass es für den informellen Stockholmer Gipfel eine Reihe von Vorhaben gebe. Der Erweiterungsprozess stelle zwar nicht bei diesem Gipfel, jedoch insgesamt einen Schwerpunkt der schwedischen Präsidentschaft dar. Studien zufolge erreiche die Binnenmigration, also auch die Migration aus den neueren südlichen in die älteren nördlichen Mitgliedstaaten, ein wesentlich geringeres Ausmaß, als man ursprünglich angenommen habe. Es sei also tatsächlich nicht zu einer großräumigen Migration gekommen, vielmehr mache sich eine kleinräumige Migration in Form von erweitertem Tages- und Wochenpendeln bemerkbar, und das stelle ein Sonderproblem für Österreich und auch für Deutschland im Hinblick auf Arbeitsplätze dar.
Daher möge die Frage beantwortet werden, inwieweit Studien, die von der EU veranlasst worden seien, auf diesen doch für Österreich sehr wichtigen Aspekt Bezug nehmen. Denn es sei bereits heute Realität, dass Zehntausende Slowaken aus Bratislava nach Wien pilgern. Es müsse also zwischen den beiden Ebenen der großräumigen und der genannten kleinräumigen Migration dezidiert getrennt werden, weil es hiebei um ganz verschiedene Verhaltensweisen und Rahmenbedingungen gehe, und daher müssen mit diesen Erscheinungen auch unterschiedlich umgegangen werden.
Botschafterin Dr. Eva Nowotny nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:
"Es wurde nun die Frage der Erweiterung der Union in verschiedenen Perspektiven angesprochen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass die österreichische Bundesregierung aus den bekannten Gründen äußerst positiv zum Erweiterungsprozess der Europäischen Union steht: Es ist dies ein friedens- und sicherheitspolitisch äußerst bedeutsamer Schritt. Für Österreich bedeutet das, dass wir innerhalb der Europäischen Union nicht mehr eine Randlage einnehmen, sondern wiederum ins Zentrum rücken und keine Außengrenze der EU darstellen, was eine Vielzahl von materiellen und immateriellen Vorteilen auch im Rahmen des Schengen-Prozesses bedeutet.
Darüber hinaus entfällt auf Österreich ein Teil der kulturhistorisch bedeutsamen Aufgabe, einen Teil Europas, der durch die Zufälle der Geschichte von diesem Einigungsprozess bisher ausgeschlossen war, nach einer sozusagen künstlichen Trennung in diesen Prozess hineinzuführen.
Österreich ist in diesem Prozess in einer sehr positiven und konstruktiven Weise engagiert, die oft nicht genügend Berücksichtigung sowohl in der inländischen als auch in der ausländischen Medienöffentlichkeit findet. Wir arbeiten mit den Beitrittskandidaten äußerst intensiv zusammen, und zwar nicht nur mit unseren unmittelbaren Nachbarn, sondern auch mit den baltischen Republiken und etwas weniger auch mit dem Mittelmeerstaaten, bei welchen die Orientierungen etwas anders sind. Wir vermitteln Erfahrungen und nehmen an den unmittelbaren Vorbereitungsarbeiten sowohl betreffend die Verhandlungsführung als auch die Durchführung der Acquis-Übernahme teil. Regelmäßig sind junge Diplomaten aus den Nachbarländern bei uns zu Gast, die mit uns arbeiten und damit praktische Erfahrungen gewinnen. Es wird also eine Vielzahl von Programmen in diesem Zusammenhang von Österreich durchgeführt, und wir liegen bei den diesbezüglichen Investitionen weit vorne, teilweise sogar an erster Stelle, und zwar in Netto- und nicht nur in Per-capita-Zahlen.
Ich habe in meinen Ausführungen die Migration innerhalb der Europäischen Union angesprochen, nämlich die Tatsache, dass man erwartet hat, dass die Freizügigkeit im Personenverkehr und in der Wahl des Arbeitsplatzes mehr Wanderung zur Folge haben würde, als es tatsächlich der Fall ist. Aus den Unterlagen, die für den Europäischen Rat in Stockholm ausgearbeitet wurden, ergibt sich, dass Wanderungen vor allem auf der Ebene der armen Teile der Bevölkerung und auf der Ebene von Managern und akademischem Personal stattfinden, während die mittleren Schichten davon weniger Gebrauch machen und eher sesshaft sind.
Über die Zuwanderungsproblematik im freien Personenverkehr im Zusammenhang mit der Erweiterung der EU liegen eine Reihe von Schätzungen und Prognosen vor, es mangelt jedoch bis jetzt selbstverständlich an entsprechenden Erfahrungswerten. Die aus der Süderweiterung abzuleitenden Erfahrungen lassen sich nicht auf die Osterweiterung übertragen, weil die Einkommens- und die geographischen Verhältnisse völlig unterschiedlich sind. In dem genannten Optionenbericht der Kommission, der öffentlich zugänglich ist und über das Internet abgerufen werden kann, findet sich sehr interessantes Datenmaterial: Er enthält Prognosen über die demographische Entwicklung, über das Arbeitskräftepotential, das in Europa in den nächsten Jahren gebraucht werden wird und auch extrapolierte Schätzungen über Wanderungsbewegungen auf Grund der Erfahrungen der vergangenen Jahre.
Es stellen sich aber, wie gesagt, selbstverständlich in diesem Bereich Fragen, die man heute noch nicht beantworten kann. So lässt sich beispielsweise noch nicht abschätzen, inwieweit die mit einem Beitritt zur Europäischen Union verbundenen Chancen, sich wirtschaftlich auch in der Heimat selbst zu verwirklichen, die Menschen doch dazu veranlassen werden, im eigenen Staat zu bleiben, auch wenn das Einkommensniveau in den Nachbarstaaten höher ist.
Es war sehr interessant festzustellen, dass in den zwei Ratsarbeitsgruppen, in welchen der Optionenbericht bisher verhandelt wurde, sich bereits ein europäischer Konsens in Richtung auf die von Österreich und Deutschland präsentierten Vorschläge zu etablieren beginnt, also betreffend ein Transitionsregime, in dessen Rahmen eine Siebenjahresfrist, verbunden mit einem sehr flexibel anwendbaren System, angepeilt wird, welches es Mitgliedstaaten je nach ihrer wirtschaftlichen Situation ermöglicht, mehr oder weniger restriktiv vorzugehen und auch bilaterale Vereinbarungen zu treffen. Nach den ersten Diskussionen sind wir daher nicht unbegründet optimistisch
, dass es diesbezüglich zu einer konsensualen europäischen Position kommen wird, wobei es ein sowohl von Österreich als auch von Deutschland vorgebrachter Wunsch war, dass man für diese beiden Staaten keine Sonderregelungen trifft, sondern dass man zu einer Regelung kommt, welche die Europäische Union in ihrer Gesamtheit umfasst.Die Frage des Know-how-Transfers für die russische Wirtschaftssanierung wurde vor allem im Gespräch zwischen Bundeskanzler Schüssel und dem Ratsvorsitzenden Persson bei dessen "tour des capitales" angesprochen, wobei der Bundeskanzler den Vorschlag entwickelt hat, Putin eine Art europäisches Wirtschaftsexpertenteam zur Verfügung zu stellen, welches ihm bei der Konsolidierung der russischen Wirtschaft beratend zur Seite steht. Im Augenblick kann noch nicht gesagt werden, ob diesbezüglich ein Beschluss gefasst werden wird, es ist dies aber sicherlich ein interessanter Gedanke, der vielleicht auch Folgewirkungen für ein verstärktes Engagement der nationalen Wirtschaften haben könnte.
Die Donau-Problematik ist nicht unmittelbar ein Thema der schwedischen Präsidentschaft, für uns ist dieses Thema allerdings sehr interessant. In diesem Zusammenhang sind in den vergangenen Monaten sehr wohl wesentliche Fortschritte erzielt worden. Zwischen der Donau-Kommission und der Europäischen Union wurde betreffend Projektarbeit abgeschlossen, für die Räumung der Donau wurde ein Projektleiter bestellt, und der Budgetbeitrag, den die Mitglieder der Donau-Kommission leisten, wurde durch einen Beitrag der Europäischen Kommission ergänzt, sodass der Fonds für die Räumung der Donau bereits jetzt in etwa dem prognostizierten Aufwand entspricht. Die einzelnen Teilbereiche der Arbeit werden jetzt ausgeschrieben, und es wurden auch schon Projektangebote eingereicht. Aus dem festgelegten Verfahren der Europäischen Union ergeben sich natürlich entsprechende Normen, Kriterien und Fristen. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen. Trotzdem geht auch diese Arbeit voran.
Bei dem Problem der Pontonbrücke in Novi Sad handelt es sich in Wirklichkeit geradezu um eine Art Raubrittertum. Dieses Vorgehen erinnert tatsächlich an die Ketten, die früher über Flüsse gespannt wurden. An und für sich ist die Pontonbrücke nicht mehr notwendig, weil bereits andere Behelfsbrücken errichtet wurden. Man konnte sich jedoch noch nicht dazu entschließen, die Pontonbrücke zu beseitigen. Es liegen bereits Angebote auf dem Tisch, dass die Pontonbrücke durch eine feste Brücke ersetzt werden soll.
Derzeit wird die Pontonbrücke von den jugoslawischen Behörden nach Gutdünken und zum Teil auch nach Bedarf in unregelmäßigen Abständen geöffnet, und es werden für die Durchfahrt der einzelnen Schiffe Summen in der Höhe von mehreren Tausend Dollar kassiert, wobei völlig ungeklärt ist, wohin diese Beträge fließen und wem sie zugute kommen. An und für sich befinden sich Brücken in der Zuständigkeit der Zentralbehörden in Belgrad und nicht in der Zuständigkeit der Stadt Novi Sad. Es ist also durchaus möglich, dass die eingehobenen Beträge zur Auffüllung der Staatskassen in Belgrad verwendet werden, das entzieht sich jedoch unserer Kenntnis.
Jedenfalls ist man aber mit der Räumung der Donau auf einem guten Weg. Es wird noch einige Zeit dauern, bis die freie Schifffahrt wirklich wieder voll gewährleistet sein wird, es ist jedoch ein Ende dieser Problematik abzusehen.
Im Rahmen einer neue Initiative wurde von Bodo Hombach, dem Generalsekretär des Stabilitätspakts für den Balkan, der Vorschlag entwickelt, zwischen Stabilitätspakt und Donau-Kommission voraussichtlich im nächsten Jahr eine Konferenz über die Donauregion in Wien abzuhalten. Bei dieser Konferenz will man, ausgehend von der Wiederfreimachung der Schifffahrtsrinne und der Wiederaufnahme des normalen Verkehrs auf der Donau, über die Donau als Verbindungsglied der Region in ihrer Gesamtheit diskutieren. In diesem Zusammenhang sollen Fragen der Verkehrswege, der Energieversorgung und der regionalen Zusammenarbeit, die sich aus diesem Wasserlauf ableiten, zur Sprache kommen.
Für die österreichische Ratifizierung des Vertrags von Nizza gibt es bereits ein Ablaufprogramm. Der Vertrag wurde am 13. Februar 2001 im Ministerrat genehmigt, gleichzeitig wurde die Unterzeichnungsvollmacht für die Frau Bundesministerin eingeholt. Derzeit erfolgt die legistische Vorbereitung für die erforderlichen verfassungsrechtlichen Maßnahmen. Wie beim Vertrag von Amsterdam ist die Ausarbeitung eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes vorgesehen. Das muss im Ministerrat beschlossen werden. Der Entwurf für das zu schaffende Bundesverfassungsgesetz, der Vertrag und die Erläuterungen werden im außenpolitischen Ausschuss und im Verfassungsausschuss behandelt werden, es wird dies also in den normalen Prozess des Nationalrates und des Bundesrates eingebracht. Die Genehmigung muss bekanntlich mit Zweidrittelmehrheit erfolgen. Wir gehen davon aus, dass Österreich bis zur zweiten Jahreshälfte den Vertrag ratifiziert haben wird.
Betreffend die Behandlung im Europäischen Parlament ist der gegenwärtige Stand, dass das Europäische Parlament den Vertrag und den Post-Nizza-Prozess in einer gemeinsamen Debatte zeitlich in etwa im Umfeld des Europäischen Rates von Laeken behandeln will, wobei durchaus die Möglichkeit besteht, dass eine Verbindung zwischen der Einbindung des Europäischen Parlaments in den Post-Nizza-Prozess und der Behandlung des Vertrags von Nizza geschaffen werden kann.
Im Hinblick auf das Statut der europäischen Parteien hat es eine erste Diskussion in Brüssel gegeben. Es war noch nicht völlig klar ersichtlich, in welche Richtung sich diese Diskussion entwickeln wird. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten nimmt diesbezüglich dem Grunde nach eine abwartende Position ein, und es wurde dafür plädiert, dass diese Diskussion erst dann geführt wird, wenn die Ratifizierung des Vertrags von Nizza, in welchem auch dieses Thema enthalten ist, abgeschlossen ist. Ich glaube nicht, dass wir es in diesem Zusammenhang mit brennenden Sofortentscheidungen zu tun haben werden."
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien) bringt folgende Ausführungen:
"Werte Frau Botschafterin! Gestatten Sie mir, zwei Fragen zu stellen.
Meine erste Frage bezieht sich auf den von Ihnen schon angesprochenen Kompetenzkatalog. Mir ist klar, dass das ein politisch durchaus sensibles Thema ist. Mich interessiert diese Thematik in struktureller und substantieller Hinsicht.
Sie haben mit Recht darauf hingewiesen, dass bisher kein klarer Kompetenzkatalog vorliegt, sondern dass es sich in diesem Zusammenhang oft um ein allgemeines Mandat handelt, das von den europäischen Instanzen selbst jeweils ausgelegt wird, beziehungsweise dass es um ebenfalls recht allgemein formulierte Zielvorgaben geht, die natürlich einer schleichenden Ausweitung Raum geben.
Daher wäre es für mich von Interesse, ob es gelingt, zu Kompetenzbestimmungen zu kommen, die in Richtung der österreichischen Verfassung gehen wenn auch nicht in einer solchen kasuistischen Detailliertheit , dass es ein klare Abgrenzung gibt, wofür die Gemeinschaft und wofür die Nationalstaaten zuständig sind, wobei ich meine, dass Regelungen betreffend die verschiedenen Ebenen der Nationalstaaten eine interne Angelegenheit sind, die in diesem Zusammenhang nicht getroffen werden können.
Da dabei nicht unbedingt an eine Verschiebung der Kompetenzinhalte gedacht ist, stellt sich die Frage, wie man zu den inhaltlichen Festlegungen kommt, und zwar auch im Hinblick auf das von Ihnen angesprochene Subsidiaritätsprinzip mit seiner Vielschichtigkeit in seinem jeweiligen Verständnis.
Meine zweite Frage bezieht sich auf die EU-Grundrechtscharta und deren künftigen normativen Status. Ich möchte den Gewinn, der mit dem Zustandekommen der Grundrechtscharta verbunden ist, in keiner Weise schmälern. Prinzipiell wäre ein hochrangiger normativer Status dieser Charta auch betreffend Einklagbarkeit der formulierten Rechte wünschenswert, insbesondere auch deshalb, weil diese Rechte teilweise durchaus über das hinausgehen, was andere Grundrechtskataloge, auch die Europäische Menschenrechtskonvention, enthalten. Ich nenne in diesem Zusammenhang etwa soziale Grundrechte, bei welchen Einklagbarkeit allerdings nicht in der Weise vorstellbar ist wie bei Freiheits- und politischen Rechten.
Das Problem, das ich damit habe, besteht darin, dass mir die in der Grundrechtscharta enthaltenen Formulierungen nicht durchwegs geglückt zu sein scheinen, vor allem dann nicht, wenn man sie nicht als bloße politische Programmatik versteht. Es ist bedauerlich, dass auch in kongruenten Bereichen von vertrauten, bewährten Formulierungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, zu welchen es bereits ein reiches Rechtsprechungsmaterial gibt, abgewichen wurde. Im Hinblick darauf stellt sich immer wieder die Frage, ob bewusst etwas anderes gemeint ist oder ob es sich bei gewissen Formulierungen nur um eine façon de parler handelt, weil man etwas ein bisschen anders formulieren wollte, um sozusagen eigenständig und kreativ zu erscheinen.
Ich meine, dass man sich, wenn dieses Werk einen echten, verbindlichen rechtlichen Status erlangen soll, doch eine präzisere juristischen Formulierung überlegen müssen wird.
In diesem Zusammenhang geht es auch um die Frage, wie es sich tatsächlich bezüglich der Zuständigkeiten der europäischen Gerichtshöfe verhält: Wann ist der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Bezug auf die Grundrechtscharta berufen, und wie verhält es sich mit der parallelen Zuständigkeit des Straßburger EGMR?
Meine beiden Fragen münden eigentlich noch in eine dritte, nämlich in die von Ihnen schon angesprochene Frage, ob wir eine europäische Verfassung brauchen. Diesbezüglich möchte ich die semantische Vorbemerkung machen
, dass es im Hinblick auf die Grundrechte in gewisser Weise selbstverständlich immer eine Verfassung der Europäischen Union gibt. Gemeint ist aber offenbar der klassische Verfassungsbegriff, wie wir ihn von den Verfassungen der Nationalstaaten kennen, und ich habe sehr wohl gewisse Zweifel, ob die Zeit dafür schon wirklich reif ist, und zwar nicht nur auf Grund der sehr unterschiedlichen politischen Vorstellungen. Ich meine nämlich, ohne irgendeinem Modellpurismus verhaftet zu sein, dass sich die Frage einer europäischen Verfassung sinnvollerweise erst dann stellt, wenn man etwa die Vision des deutschen Außenministers Fischer hat: Wenn ein europäischer Bundesstaat die Zielvorstellung ist, dann bedarf es klarerweise einer echten Verfassung.Meine persönliche Zielvorstellung ist das unter den gegebenen Umständen zumindest derzeit nicht. Die EU ist zweifellos über einen klassischen Staatenbund hinaus, ist jedoch sicherlich bei keinem klassischen Bundesstaat gelandet; vielmehr handelt es sich hiebei um ein Gebilde sui generis. Ich frage mich aber doch, ob eine klassische Verfassung nicht, wenn auch nicht so etwas wie ein europäisches Staatsvolk mit einer oder einigen Staatssprachen, so aber doch ein europäisches Parlament mit einer ganz anderen Substanz an Kompetenzen voraussetzt, was natürlich wiederum die Frage aufwirft, wie weit die nationalen Parlamente, etwa in einem Zweikammersystem, eingebunden sein können. Außerdem frage ich mich, ob zu einer echten Verfassung nicht doch so etwas wie eine die Nationalstaaten überschreitende Medienöffentlichkeit und echte grenzüberschreitende europäische Parteien gehören, während es heute lediglich Parteienblöcke gibt. Dazu würde mich Ihre persönliche Vorstellung interessieren."
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark) stellt die Frage an Botschafterin Dr. Nowotny, welche Staaten Osteuropas beziehungsweise des mediterranen Raumes ihrer Meinung nach einer Aufnahme in die Europäische Union am nächsten seien, in welchen Staaten also die Vorbereitungen auf sachlicher Ebene am weitesten fortgeschritten seien.
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier stellt seinerseits fest, dass Nizza faktisch eine Neufassung des Artikel-7-Verfahrens gebracht habe. Im Zusammenhang mit der Wortmeldung aus Belgien betreffend die künftige politische Situation in Italien nach dem 13. Mai 2001 sei für ihn von Interesse, wie man auf Grund der Neufassung des Artikel-7-Verfahrens derartige Wortmeldungen in Zukunft behandeln werde.
Botschafterin Dr. Eva Nowotny stellt zu Bundesrat Dr. Böhm fest, dass die Frage, die er angeschnitten habe, ans Philosophische grenze und eine hoch interessante Spekulation über zukünftige Entwicklungen zulasse.
In diesem Zusammenhang müsse sie ihre ganz persönlichen Gedanken zu diesem Thema erwähnen: Ihres Erachtens sei grundsätzlich davon auszugehen, dass man mit der Schaffung eines europäischen Bürgers mit europäischen Bürgerrechten schon sehr weit gekommen sei. Viele Integrationsschritte wie etwa die Freiheit der Niederlassung und der Arbeitsaufnahme, die Gleichbehandlung in allen Mitgliedstaaten oder das Reisen ohne Reisedokumente, aber auch Zugriffsrechte auf Institutionen anderer Staaten zum Beispiel für konsularische Hilfestellungen oder die gemeinsame Währung ab 1. Jänner kommenden Jahres werden heute bereits als Selbstverständlichkeit angesehen. Dies trage zur Schaffung eines europäischen Demos-Gedankens weitgehend bei.
Ihrer Meinung nach sei jedoch der Zeitpunkt für die Ausarbeitung einer echten europäischen Verfassung als Grundlage für die "Vereinigten Staaten von Europa" noch nicht gekommen. Man befinde sich allerdings nach ihrem Dafürhalten auf dem Weg dazu, das werde aber sicherlich noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen.
Der rechtsfreie Raum auf europäischer Ebene werde immer geringer. Es gebe auch auf europäischer Ebene immer mehr Regelungen. So stünden zum Beispiel bereits die Direktwahl eines Präsidenten, das Recht auf die Abhaltung europaweiter Referenden und ein Zweikammern-Parlament zur Debatte, und all das seien verfassungsrechtlich immer weiter führende Schritte.
Zur Frage nach der Grundrechtscharta: Zahlreiche österreichische Verfassungsexperten argumentieren in ähnlicher Weise wie Bundesrat Dr. Böhm, indem sie sagen, dass, wenn es wirklich zu einem gesetzlich verankerten Text kommen sollte, weite Teile der Grundrechtscharta noch einmal überarbeitet werden müssten. Dies sei natürlich insofern gefährlich, als die Balance zwischen den verschiedenen Interessen, die hier gefunden worden seien, wieder aufgehoben werden und der gesamte Katalog sozusagen wieder auseinander fallen würde.
Ihres Wissens hätten sich die diesbezüglichen Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten nach der feierlichen Proklamation überhaupt nicht verändert. In London habe sie in Begleitung der Bundesministerin Gelegenheit gehabt, diese Frage mit den britischen Kollegen zu erörtern, und diese hätten ihr kurz und bündig erklärt: It is a horrible document!
Zur Frage der Zuständigkeit der Gerichte: Bekanntlich sei der Europäische Gerichtshof ohnehin sehr belastet, Verfahren beim EuGH nehmen lange Zeit in Anspruch. In Anbetracht dessen stelle sich die Frage, ob man diesen auch noch mit der Abwicklung von menschenrechtlichen und grundrechtlichen Angelegenheiten zusätzlich belasten solle, für die es bereits einen gut eingespielten und gut funktionierenden Gerichtshof in Straßburg gebe. Eine diesbezügliche Abgrenzung müsse sicherlich getroffen werden.
Die Frage des Kompetenzkatalogs werde von den verschiedenen Personenkreisen natürlich verschieden interpretiert. In Deutschland bestehe zum Beispiel die Erwartungshaltung seitens der Länder, dass möglichst viele Kompetenzen wieder in den Bereich der Länder zurück übertragen werden. In anderen Mitgliedstaaten werde diese Frage wiederum völlig anders behandelt.
Anlässlich ihres Besuchs in London sei ihr ein Artikel In einer britischen Tageszeitung aufgefallen, in dem sehr zynisch festgestellt werde, dass die Kommission dabei sei, eine Richtlinie auszuarbeiten, die europaweit regeln solle, wie viele Stunden pro Tag ein Bauer auf dem Traktor oder dem Mähdrescher verbringen könne, weil die Vibrationen dieser schweren Maschinen für das Rückgrat und damit für den Gesundheitszustand der Landbevölkerung bedenklich seien. Abschließend finde sich in diesem Artikel die höhnische Anmerkung, ob das wohl die Fragen seien, mit welchen sich die Europäische Kommission zu beschäftigen habe. Und das sei genau der springende Punkt: Solche Fragen finden sich nicht in irgendeinem Kompetenzkatalog, sondern irgendjemand nehme sich dieser Fragen an und weder auf Ebene des COREPER noch der zuständigen Räte werde festgestellt, dass das kein Thema sei, mit dem man sich zu befassen habe.
In Anbetracht dessen sei ihrer Meinung nach eine quantitative Auflistung von Kompetenzen nicht machbar. Vielmehr müsste eine Art Riegelparagraph erfunden werden, gemäß welchem gewisse Schritte, die die Kommission auf Basis ihres Mandats in Angriff nehmen wolle, der Zustimmung der Mitgliedstaaten bedürfen. Die Behandlung dieser Frage stehe für die nächsten Jahre bevor, und diese Diskussion werde man führen müssen.
Zur Frage nach den bereits am besten vorbereiteten Beitrittskandidaten sei zu bemerken, dass nach der Anzahl der abgeschlossenen Verhandlungskapitel, der innerstaatlichen Vorbereitung und der allgemeinen Bewertung Zypern, Malta, Slowenien und Estland an vorderster Stelle liegen. Hinzuzufügen sei aber, dass man diese politisch so bedeutsame Erweiterung der Europäische Union im Hinblick auf das Prinzip der Differenzierung und des Regattamodells et cetera nicht mit diesen vier Staaten beginnen werde.
Im Augenblick gebe es noch keine wirkliche Diskussion über die letztendliche Ausgestaltung der Beitrittsverträge und daher auch keine Anhaltspunkte, welche Gruppen sich in diesem Zusammenhang herauskristallisieren werden. Es sei davon auszugehen, dass diese Diskussion nach dem nächsten Fortschrittsbericht der Kommission, der im Herbst vorliegen werde, beginnen werde. Dann werde sich zeigen, welche Gruppierungen sich letzten Endes ergeben werden.
Die Neufassung des Artikel 7 gebe jetzt ein Regime vor, nach welchem diesbezügliche Fälle abzuhandeln seien. Es gehe in diesem Zusammenhang vor allem um die Frage, ob eine Bedrohung der Menschenrechte beziehungsweise der Grundfreiheiten und Grundrechte in der Europäischen Union gegeben sei. Es handle sich hiebei um ein transparentes mehrstufiges Verfahren, welches auch Mitspracherecht ermögliche und Anhörungsschritte, also eine Abfolge von entsprechenden Maßnahmen vorsehe, die letzten Endes und das sei auch ein Verhandlungserfolg der österreichischen Delegation in letzter Minute gewesen auch eine Anrufung des EuGH nicht ausschließe.
Man habe die Wortmeldung des belgischen Außenministers und die postwendenden Reaktionen aus Italien zur Kenntnis genommen; das Wahlergebnis werde abzuwarten sein. Sie persönlich bezweifle allerdings, dass man aus diesem Grund ein Artikel-7-Verfahren gegen Italien in Gang setzen werde.
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier dankt Botschafterin Dr. Nowotny und deren Mitarbeitern herzlich für das Erscheinen, die geballte Ladung an Information und die kompetenten Antworten auf alle gestellten Fragen. Er erwidert die von Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner übermittelten Grüße.
Er teilt mit, dass er noch einige persönliche Anmerkungen treffen wolle. Es sei dies die zweite Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates, in welcher er den Vorsitz führe. Im Vergleich zu allen anderen Ausschüssen sei dieser Ausschuss sozusagen ein Unikat. Daher erachte er es für sinnvoll, für das Jahr 2001 ein Arbeitsprogramm zu erarbeiten, sodass nicht nur quasi spontane Fragen einzelner Ausschussmitglieder beantwortet werden, sondern dass von Seiten dieses Ausschuss ein Programm und ein Themenkatalog erarbeitet wird und versucht werden sollte, kompetente Kommissionsmitglieder nach Wien einzuladen, damit diese hier Bericht erstatten und ein entsprechender Austausch stattfinden könne. (Beifall des Bundesrates Dr. d′Aron.)
So sollte man etwa auf das Thema Umwelt Stichworte: Wasser und Atomenergie aktiv zugehen. Auch die Frage der Verkehrsplanung sei von großer Wichtigkeit, was Wortmeldungen der vergangenen Wochen gezeigt haben, ebenso die Frage der Liberalisierung.
In Anbetracht dessen sei auch in Betracht zu ziehen, den Ausschuss der Regionen in Brüssel zu besuchen, welchen er als Visavis der hiesigen Länderkammer sehe, um auch da Anknüpfungspunkte für eine verbesserte Zusammenarbeit zu finden. Besser darüber informiert zu sein, was in Brüssel laufe, sei jedenfalls im Hinblick auf die kommende Gesetzgebungsarbeit von Bedeutung.
Über dieses Arbeitsprogramm sei noch im Detail Einigung zu erzielen.
Damit schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Schluss der Sitzung: 18.42 Uhr
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