IV-8 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 19. Juni 2001
17.01 Uhr 18.09 Uhr
Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier
Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 19. Juni 2001
17.01 Uhr 18.09 Uhr
Tagesordnung
1. Wahl des Vorsitzenden
2. Wahl des 1. Stellvertretenden Vorsitzenden
3. Wahl des 1. Schriftführers
4. Wahl des 2. Schriftführers
5. Europäischer Rat von Göteborg
Bericht der Ständigen Vertretung über die 2356. Ratstagung (Allgemeine Angelegenheiten) vom 11./12.6.2001
(33625/EU XXI.GP)
Beginn der Sitzung: 17.01 Uhr
Stellvertretender Vorsitzender Jürgen Weiss eröffnet
die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder und Botschafterin Dr. Eva Nowotny.Er stellt fest, dass gegen die Tagesordnung keine Einwände bestehen.
1. Wahl des Vorsitzenden
Stellvertretender Vorsitzender Jürgen Weiss teilt mit, dass ihm der Vorschlag vorliege, den bisherigen Vorsitzenden, Bundesrat Dr. Ferdinand Maier zum Vorsitzenden zu wählen.
Da es gegen diesen Vorschlag keine Einwendungen gibt, bringt er den Wahlvorschlag zur Abstimmung. Der Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen.
Stellvertretender Vorsitzender Jürgen Weiss fragt den neu gewählten Vorsitzenden Dr. Ferdinand Maier, ob er die Wahl annehme.
Bundesrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP, Wien) dankt für die Unterstützung und das Vertrauen und bestätigt, dass er die Wahl annimmt.
Stellvertretender Vorsitzender Jürgen Weiss teilt mit, dass er somit den Vorsitz an den neu gewählten Vorsitzenden übergebe. (Vorsitzender Dr. Maier übernimmt die Verhandlungsleitung.)
2. Wahl des 1. Stellvertretenden Vorsitzenden
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier stellt fest, dass er somit zum 2. Tagesordnungspunkt, der Wahl des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, komme.
Ihm liege ein Wahlvorschlag lautend auf Roswitha Bachner vor.
Er bittet jene Ausschussmitglieder, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, um ein Handzeichen. Der Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass er davon ausgehe, dass die neue Stellvertretende Vorsitzende die Wahl annimmt und bittet, ihr die besten Glückwünsche zu überbringen.
3. Wahl des 1. Schriftführers
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier teilt mit, dass ihm ein Wahlvorschlag lautend auf Günther Kaltenbacher vorliege.
Er bittet jene Ausschussmitglieder, die diesem Vorschlag beitreten, um ein Handzeichen. Der Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende gratuliert und teilt mit, dass er davon ausgehe, dass die Wahl angenommen werde.
4. Wahl des 2. Schriftführers
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier teilt mit, dass ihm ein Wahlvorschlag lautend auf Ulrike Haunschmid vorliege.
Er bittet jene Ausschussmitglieder, die für diesem Vorschlag eintreten, um ein Handzeichen. Der Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende gratuliert und teilt mit, dass er ebenfalls davon ausgehe, dass die Wahl angenommen werde.
5. Europäischer Rat von Göteborg
Bericht der Ständigen Vertretung
über die 2356. Ratstagung (Allgemeine Angelegenheiten)
vom 11./12.6.2001
(33625/EU XXI. GP)
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier teilt mit, dass man sich im Wege eines Arbeitsprogramms vorgenommen habe, im Ausschuss insbesondere auch aktuelle Ereignisse zu diskutieren.
Da es sich beim Rat von Göteborg im Augenblick um die aktuellste Angelegenheit in diesem Zusammenhang handle, sei man sehr dankbar, dass Botschafterin Dr. Eva Nowotny an diesem Ausschuss teilnehmen könne, um Bericht über die Ergebnisse von Göteborg zu erstatten.
Im Übrigen werde man in der kommenden Woche im Rahmen der zu diesem Thema stattfindenden Enquete ebenfalls Gelegenheit haben, den einen oder anderen Punkt des Arbeitsprogramms abzuhandeln.
Er bittet Botschafterin Dr. Nowotny, das Wort zu ergreifen.
Botschafterin Dr. Eva Nowotny bedankt sich dafür, dass sie im Rahmen dieses Ausschusses wiederum die Gelegenheit habe, über aktuelle Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union zu berichten.
Sie entschuldigt Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner. Erst vor wenigen Minuten sei die Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses des Nationalrats beendet worden, woraus sich eine gewisse Terminkollision ergeben hätte.
Sie erstattet wie folgt Bericht:
"Wie Sie sicherlich der medialen Berichterstattung entnehmen konnten, fand der Europäische Rat von Göteborg Union in einem sehr bewegten Umfeld statt. Wenige Tage vorher hat uns das irische Referendum ein Resultat beschert, welches doch einigermaßen überraschend war. Der Gipfel selbst war von den massiven Ausschreitungen und Gewaltanwendungen, die von einer kleinen Gruppe im Rahmen einer großen Anzahl von durchaus friedlichen und wohlmeinenden Demonstranten ausgingen, überschattet.
Am Vorabend zu dem Gipfel kam es zum ersten Zusammentreffen zwischen den Regierungschefs der Europäischen Union und dem neu gewählten amerikanischen Präsidenten. Bei diesem Treffen wurden Themen der internationalen Lage, aber auch Themen des transatlantischen Dialogs betreffend Adaptierungen und Reformen besprochen.
Der Gipfel von Göteborg selbst war gemäß unserer Analyse eine Art Zwischenrat. Es standen keine großen, weltbewegenden Entscheidungen an, und es gab keine großen Weichenstellungen zu treffen. Es kam zu einer Art Bestandsaufnahme und zum Abschluss der schwedischen Präsidentschaft. Letztere hatte drei große Zielsetzungen, die berühmten drei "E" der schwedischen Präsidentschaft, nämlich Enlargement, Environment und Employment.
Neben der Diskussion über die Auswirkungen des irischen Referendums war vor allem die Frage der Erweiterungsverhandlungen mit den Beitrittskandidaten ein zentrales Thema. Der Themenkomplex Umweltpolitik, Beschäftigungspolitik und Sozialpolitik figurierte vor allem in einer Diskussion über nachhaltige Entwicklung und den Einfluss der nachhaltigen Entwicklung auf die verschiedenen Politikbereiche der Europäischen Union.
Die erste große Diskussion im Europäischen Rat beschäftigte sich mit den Auswirkungen des irischen Referendums. Dabei hatten die Ratsmitglieder die erste Gelegenheit, eine autorisierte Stellungnahme des irischen Regierungschefs dazu zu hören: Regierungschef Ahern wies in seiner Darlegung darauf hin, dass es sich nach den vorliegenden präliminären Analysen auf keinen Fall um ein Nein zur Erweiterung der Europäischen Union gehandelt habe. Es hätten sehr viele verschiedene Argumente und Gesichtspunkte in der Positionierung der irischen Bevölkerung eine Rolle gespielt. Man habe von irischer Seite um etwas Zeit für eine tiefere und eingehendere Analyse der eigentlichen Beweggründe gebeten, um Optionen für die Zukunft zu erarbeiten, die es der Europäischen Union ermöglichen würden, durch eine Protokollanmerkung oder ein Zusatzprotokoll eine Art Brücke zu bauen, was in einem zweiten Anlauf noch einmal zu einem Referendum führen kann. Da bis zu diesem Zeitpunkt noch keine derartigen Vorschläge seitens Irlands auf dem Tisch gelegen sind, hat sich der Europäische Rat nicht mit irgendeiner Exit-Strategy oder Opt-out-Modellen beschäftigt. Es wurde lediglich von allen, auch von der irischen Regierung beschlossen, dass es keine Neuverhandlungen des Vertrags gibt. Der Vertragstext bleibt, wie er ist, und wird nicht noch einmal aufgemacht.
Der zweite große Diskussionsblock betraf die Bestandsaufnahme über die Erweiterungsverhandlungen. Diesem Themenkreis hatte man im Rahmen der schwedischen Präsidentschaft starke Priorität eingeräumt, und in diesem Bereich wurden das muss man anerkennend feststellen während der schwedischen Präsidentschaft gute Fortschritte gemacht: Ein Großteil der Verhandlungskapitel wurde sowohl mit der Helsinki- als auch mit der Luxemburg-Gruppe der Beitrittskandidaten eröffnet. Eine große Anzahl der Kapitel wurde vor allem mit der ersten Gruppe bereits vorläufig abgeschlossen, und es hat sich in den Verhandlungen gezeigt, dass das Modell der Differenzierung durchaus funktioniert. So hatte etwa die Slowakei, die sich sehr intensiv auf den Beitritt vorbereitet, die Möglichkeit, mit der Luxemburg-Gruppe nahezu aufzuschließen.
Im Hinblick darauf waren die Schweden natürlich daran interessiert, dass diese Erfolgsbilanz in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats entsprechend widergespiegelt wird, und Premierminister Persson hat sich sehr bemüht, einen Konsens innerhalb der Fünfzehn betreffend die Formulierung von Beitrittsdaten und den eigentlichen Abschluss der Verhandlungen zu finden, die über die bisherigen Formulierungen hinausgeht. Bisher hatte die Europäische Union ihrerseits lediglich bekräftigt, dass sie ab Ende 2002 für die Aufnahme neuer Mitglieder bereit sei, und beim Europäischen Rat von Nizza wurde die Hoffnung ausgesprochen, dass einige der Beitrittskandidaten dann schon an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen würden.
Gegen eine weiter gehende Formulierung gab es von deutscher und französischer Seite massive Widerstände. Sowohl Frankreich als auch Deutschland wollten jede einigermaßen verbindliche Festlegung auf einen Abschluss der Verhandlungen oder auf einen Zeitraum für den Beitritt auf jeden Fall vermeiden. Im Laufe der Verhandlungen wurde dann ein Kompromissvorschlag des portugiesischen Premierministers und unseres Bundeskanzlers ausgearbeitet: Es wurde die so genannte Road Map für die weiteren Verhandlungen bekräftigt, und man einigte sich darauf, dass dieser Fahrplan es ermöglichen dürfte, dass die Verhandlungen für die Staaten, die ausreichend auf den Beitritt vorbereitet sind, bis Ende 2002 abgeschlossen werden können. Als Ziel wurde noch einmal bestätigt, dass diese Staaten als Mitglieder an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 teilnehmen können.
Gleichzeitig kam es zu einem vollen Commitment der Fünfzehn, indem bekräftigt wurde, dass die Erweiterung ein Prozess ist, der nicht mehr rückgängig zu machen ist. Damit verbunden war aber auch eine gewisse Mahnung an die Beitrittskandidaten, dass sie kontinuierliche Fortschritte bei der Umsetzung der Anwendung und auch bei der Durchsetzung des rechtlichen Besitzstandes der Gemeinschaft nachzuweisen haben. Interessanterweise wurde außerdem der Hinweis in Richtung des Aufbaus von geeigneten Institutionen gegeben, dass nämlich die Beitrittskandidaten angemessene Verwaltungsstrukturen zu schaffen haben, dass Reformen des Rechtssystems der öffentlichen Dienste durchgeführt werden müssen und dass angemessener Schutz beziehungsweise Berücksichtigung der Situation der Minderheiten zu gewährleisten sind.
Es wurde auch Bezug auf den unter Anführungszeichen "Sonderfall Türkei" genommen. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass es Fortschritte in der Umsetzung der festgelegten Heranführungsstrategie einschließlich eines verstärkten politischen Dialogs gebe. Man hat die Vorlage des nationalen Programms für die Annahme und Umsetzung des Gemeinschafts-Acquis gewürdigt, aber dennoch auch verlangt, dass für eine zügige Umsetzung des Wirtschaftsprogramms, welches mit dem IMF vereinbart wurde, gesorgt wird, damit sich die wirtschaftliche Situation in der Türkei stabilisiert.
Die österreichische Delegation konnte zu diesem Kapitel zwei kleine Verhandlungserfolge verbuchen: Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat sich die Frau Bundesministerin sehr stark dafür eingesetzt, dass im Rahmen der bereits etablierten Europakonferenz sie hat diese mehrmals als "Partnerschaft für Europa" bezeichnet eine Anbindung für zwei Staaten gefunden wird, die bisher nicht berücksichtigt wurden, nämlich die Ukraine und Moldau, die eine ziemlich ausgeprägte europäische Orientierung haben, die man bis jetzt aber in einer Art Vakuum gelassen hat. Diesem Wunsch wurde im Rahmen der bereits bestehenden Europakonferenz Rechnung getragen, zu der nach den Balkanstaaten nun auch Moldau und die Ukraine eingeladen werden sollen.
Besonders wichtig war für uns auch die Erörterung der Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen, welche im Erweiterungskontext eine große Rolle spielt. In diesem Zusammenhang hat es bereits einen Arbeitsauftrag des Europäischen Rats von Nizza an die Kommission gegeben, Vorschläge für ein Programm auszuarbeiten, nach welchem die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen nach der Erweiterung abgesichert werden soll. Die Kommission war diesbezüglich bislang säumig und hat diesen Auftrag nicht erfüllt und wurde daher beim Europäischen Rat von Göteborg verstärkt in die Pflicht genommen. Wörtlich hieß es dann, dass "in Kürze" Ergebnisse dieser Arbeit vorliegen werden, und es wurde uns versichert, dass dieses Programm bis Anfang oder Mitte Juli 2001 von der Kommission vorgelegt werden wird.
Ein weiterer Themenkreis, der diskutiert wurde, betraf die Zukunft Europas. Diesbezüglich war von der schwedischen Präsidentschaft nur eine Zwischenbilanz zu ziehen, da die eigentlichen Entscheidungen über die Form der Zukunftsdebatte und die in diesem Zusammenhang zu beschließenden Strukturen unter der belgischen Präsidentschaft beim Europäischen Rat in Laeken im Dezember 2001 fallen sollen. Die schwedische Präsidentschaft hat sich daher damit begnügt, einen Bericht vorzulegen, in welchem dargestellt wurde, was bisher in dieser Hinsicht in den einzelnen Mitgliedstaaten geschehen ist. Schließlich hat man sich auf die Schlussfolgerung festgelegt, dass nach allen bisherigen Meinungsäußerungen darauf zu schließen ist, dass sich ein Konsens entwickelt, dass diese Zukunft Europas in einem offenen Forum abzuwickeln ist, dessen Name noch gefunden werden muss. Man hat in diesem Zusammenhang das Wort "Konvent" vermieden, sondern spricht von einem offenen Forum, welches sich unter Einbindung des Europäischen Parlaments, nationaler Parlamente sowie von Regierungsvertretern, Experten und Vertretern der Zivilgesellschaft dieses Themas annehmen soll, um Optionen und Analysen für die kommende Regierungskonferenz zu entwickeln.
Am Nachmittag des ersten Sitzungstages begann man dann mit der Diskussion der Wirtschafts- und Sozialfragen und der Fragen der nachhaltigen Entwicklungsstrategie, und es hat sich ergeben, dass für den Lissabonner Prozess Umweltpolitik und nachhaltige Entwicklung sozusagen eine dritte tragende Säule neben Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik sein werde, die in alle Politikbereiche der Europäischen Union einfließen und zu berücksichtigen sind. Dieses Thema ist für Österreich ganz besonders interessant, weil dies Auswirkungen auf zwei unserer Hauptanliegen in Bezug auf die Europäische Union hat, nämlich auf die Verkehrspolitik und auch auf die Energiepolitik, und es ist uns gelungen, dass in die Beschlüsse von Göteborg ein Paragraph über die Verkehrspolitik aufgenommen wird, der es uns ermöglichen wird, entsprechende Ideen und Vorschläge auch im Hinblick auf das Auslaufen des Transitvertrages zu entwickeln.
Man hat sich darauf geeinigt, dass im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspolitik die Internalisierung der sozialen Kosten und der Umweltkosten gefördert werden soll und dass die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene ein ausdrückliches Ziel der Europäischen Union und ihrer Verkehrspolitik ist. Ferner wurde festgelegt und das ist auf eine Forderung, die von Bundeskanzler Dr. Schüssel eingebracht wurde, zurückzuführen , dass die Europäische Kommission einen Rahmen vorschlagen muss, gemäß welchem sichergestellt ist, dass bis 2004, also für die Zeit des Auslaufen des Transitvertrages, die Preise für die Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger die Kosten für die Gesellschaft besser widerspiegeln. In diesem allgemeinen Rahmen werden wir uns in den kommenden Verhandlungen recht gut bewegen können.
Ein besonderes Anliegen war uns auch die Behandlung des Themas Nuklearenergie, weil wir vermeiden wollten, dass die Nuklearenergie wie in den ursprünglichen Entwürfen der Präsidentschaft vorgesehen war als eine saubere und nachhaltige Energieform qualifiziert wird, und mit der Unterstützung durch einige anderen Staaten, die ihrerseits auch auf Nuklearenergie verzichtet haben, ist es uns gelungen, diese Qualifizierung zu entfernen. Solche Formulierungen figurieren nicht mehr.
Gleichzeitig ergeht auch die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, ihrerseits nationale Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und diese in nationalen Konsultationsprozessen aufzubereiten. Innerhalb der Europäischen Union und ihres institutionellen Gefüges wird diesbezüglich eine starke Koordinierungsfunktion auf den Rat Allgemeine Angelegenheiten zukommen, der mit der horizontalen Kompetenz für Querschnittsthemen, die verschiedene Politikbereiche betreffen, darauf zu achten hat, dass Umweltpolitik und die Entwicklung zur Nachhaltigkeit zu ihrem Recht kommen.
"Grundzüge der Wirtschaftspolitik" war ein weiteres Thema, das jedoch nicht in großem Detail diskutiert wurde. Man hat einen Bericht, der von den Finanzministern im Rahmen des Wirtschafts- und Finanzrates erarbeitet worden war, zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Einige kleine Diskussionen am Rande gab es außerdem über das Thema Gemeinschaftspatent, welches seit langem bei der Europäischen Union anhängig ist, bei welchem wir jedoch von einem Konsens der Fünfzehn noch relativ weit entfernt sind. Der Abschluss der diesbezüglichen Arbeiten bis Ende 2001 wurde gefordert.
Ein weiteres Thema war die so genannten Single European Sky-Initiative und der große Konflikt zwischen Spanien und Großbritannien betreffend den Flughafen von Gibraltar. Trotz Aufforderungen der Europäischen Union sind die diesbezüglichen bilateralen Verhandlungen zwischen den beiden Mitgliedstaaten nicht sehr weit gediehen, daher konnte in dieser Frage kein wirklicher Durchbruch erzielt werden.
Ein weiteres Verhandlungsthema war die Frage des Sitzes einiger zu schaffender Agenturen der Europäischen Union wie zum Beispiel der Lebensmittelagentur, des Sekretariats für eine Polizeiakademie, die Agentur für maritime Sicherheit, eine Flugsicherheitsagentur und so weiter. Im Grunde liegen darüber schon Beschlüsse vor, und diese müssen jetzt realisiert und umgesetzt werden. Angesichts der vielen Bewerbungen für den Ort der Niederlassung für solche Agenturen ist es der schwedischen Präsidentschaft nicht gelungen, ein konsensfähiges Paket zu schnüren. Diese Fragen sind also weiterhin offen. Österreich hat das insofern bedauert, als wir der Schaffung der Lebensmittelagentur angesichts der öffentlichen Debatte besondere Bedeutung beigemessen hätten. Wir haben uns in diesem Zusammenhang schon lange für eine Unterstützung Finnlands entschlossen, dieser Beschluss ist jedoch wieder aufgehoben worden.
Selbstverständlich wurden von den Außenministern die außenpolitischen Themen behandelt. Es hat wie immer eine Diskussion über die Situation am Westbalkan und in Mazedonien und über die weitere Entwicklung im Kosovo gegeben. Es wurde ein Bericht des Ratsvorsitzenden über dessen Initiative in Korea vorgelegt, und man hat sich ermutigend betreffend den Prozess, der zwischen Nordkorea und Südkorea in Gang gekommen ist, ausgesprochen. Selbstverständlich wurden auch, noch dazu in Anwesenheit des amerikanischen Außenministers Colin Powell, die Entwicklungen im Nahen Osten diskutiert.
Diese Themen unterliegen natürlich raschen Veränderungen. Ich möchte diesbezüglich nur einen Aspekt erwähnen: Es wird voraussichtlich in einer der nächsten Ratssitzungen ein hoher Repräsentant der Europäischen Union eigens für Mazedonien bestellt werden, der für eine limitierte Zeitperiode in Vertretung Solanas in Mazedonien anwesend sein soll, um im Dialog zwischen den albanischen und den mazedonischen Parteien eine schlichtende beziehungsweise moderierende Rolle zu bekleiden. Über die Person dieses Vertreters wurde noch keine Einigung erzielt.
Damit möchte ich meine Einführung beenden und stehe Ihnen für Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung." (Allgemeiner Beifall.)
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier dankt für den präzisen Bericht, in welchem alle Punkte angesprochen worden seien, welche für diesen Ausschuss von Interesse seien.
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien) bedankt sich herzlich für die soeben gebrachten Ausführungen, die, wie stets, äußerst erhellend gewesen seien.
Er teilt mit, dass er zunächst eine allgemein politische Frage formulieren wolle: Es sei anzunehmen, dass man die Abstimmung in Irland wiederholen werde, und er persönlich gehe nicht von der pessimistischen Prognose aus, dass sie dann auf jeden Fall wieder negativ ausgehen werde. Botschafterin Dr. Nowotny möge jedoch die Frage beantworten, was im Worst-Case-Szenario die Konsequenz wäre, wenn nach dem derzeitigen Rechtsbestand der Vertrag von Nizza, da er von allen 15 Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsse, so nicht zustande käme.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit habe offenbar im Rahmen des Europäischen Rates von Göteborg eine tragende Rolle gespielt. Der Beitrag, in Richtung Kostenwahrheit im Zusammenhang mit den Verkehrsströmen zu gehen, scheine ihm dabei eine ganz zentrale Entwicklungslinie zu sein. Oft sei jedoch auch kritisiert worden, dass überflüssige Leerfahrten von einem zum anderen Bereich stattfinden. Im Hinblick darauf möge Botschafterin Dr. Nowotny ausführen, ob man sich in diesem Zusammenhang auch Lösungsmöglichkeiten überlegt habe, etwa über die neue Wegekostenrichtlinie hinaus eine spezifisch auf Österreich zugeschnittene Nachfolgeregelung für den Transitvertrag.
Dass es Österreich gelungen sei, die Qualifikation der Nuklearenergie als eine saubere und nachhaltige Energieform aus den diesbezüglichen Entwürfen heraus zu reklamieren, sei sehr erfreulich. Solange es Atomenergie allerdings noch gebe, was für eine absehbare Zeit anzunehmen sei, müsse man sich im Hinblick auf die Vorgänge in der Tschechischen Republik auch die Frage stellen, ob es überhaupt entsprechende europäische Sicherheitsstandards gebe.
Bundesrat Albrecht Konečny
(SPÖ, Wien) bemerkt einleitend, dass er sich im Wesentlichen auf den Aspekt der Erweiterungsdiskussion beschränken werde.Ausgehend davon, dass es ganz offensichtlich allgemeine Meinung sei, dass die irische Entscheidung jedenfalls keine Entscheidung gegen die Erweiterung ist und dass die konkreten Arbeiten in dieser Richtung dadurch keinesfalls eine Unterbrechung oder Verlangsamung erfahren dürfen, sei dieser Prozess selbstverständlich von besonderem Interesse. Die Feststellung in den Schlussfolgerungen, dass der Erweiterungsprozess nicht mehr rückgängig zu machen ist, sei von ganz zentraler Bedeutung. Der vereinbarte Fahrplan habe dem Verhandlungsprozess offensichtlich eine beträchtliche Dynamik verliehen.
Es sei jetzt ohne dass ein Versprechen abgegeben worden sei klar
, dass es die Zielvorstellung gibt, dass die betreffenden Staaten an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 teilnehmen können. Es sei dies ein Prozess, dessen letztendliches Resultat von konkreten Verhandlungen mit einzelnen Staaten und vom konkreten Umsetzungsfortschritt des Acquis in den einzelnen Bewerberstaaten abhänge. Dieser Prozess habe sozusagen sehr viel Dampf und könne innerhalb einer verhältnismäßig kurzen Periode zum Erfolg führen.Im Hinblick darauf möge die Frage und das sei auch eine Wissensfrage nach der Gewichtung innerhalb der Bundesregierung beantwortet werden, ob es von österreichischer Seite den Vorschlag gegeben habe, den Beitritt neuer Mitglieder von Volksbefragungen oder Volksabstimmungen in einem, mehreren oder allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abhängig zu machen, ob es von anderer Seite im Lichte der irischen Entscheidung solche Debattenbeiträge gegeben habe und wenn ja welche Position Österreich dazu vertreten habe.
Bundesrat Paul Fasching (ÖVP, Burgenland) weist darauf hin, dass ihn als Vertreter der Grenzlandregion selbstverständlich die Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit interessiere. Ungarn habe die von Österreich vorgeschlagene siebenjährige Übergangsfrist als erster Beitrittskandidat akzeptiert. Botschafterin Dr. Nowotny möge im Hinblick darauf die Frage beantworten, wie die Regelung mit den anderen Beitrittskandidaten voraussichtlich aussehen werde.
Botschafterin Dr. Eva Nowotny führt in Beantwortung der gestellten Fragen wie folgt aus:
"Um die Situation in Irland wirklich zu verstehen, muss man vorausschicken, dass die Gesetzeslage betreffend Referenden in Irland äußerst komplex und kompliziert ist: Wenn sich die Regierung auf die Abhaltung einer Volksabstimmung festlegt, wird deren Durchführung einer parlamentarischen Kommission übergeben, welche Befürworter und Gegner auf absolut gleicher Basis, auch finanziell und mit der Zurverfügungstellung von Material und Zeit, behandeln muss. Die Regierung selbst darf sich in diesen Prozess nicht mehr einmischen. Wenn die Regierung hinter einem gewissen Projekt steht und dieses vertreten will, kann sie in der öffentlichen Diskussion dann nicht mehr Stellung dazu beziehen.
Sie haben gesehen, dass die Beteiligung an der Abstimmung 30 Prozent betrug und von diesen 30 Prozent knapp über 50 Prozent dagegen stimmten. Den Berichten der österreichischen Botschaft war zu entnehmen
, dass ein Großteil der Kampagne auf sehr emotionelle Argumente abgestellt hatte, etwa unter dem Motto: If you dont know, say no! Der Bevölkerung wurde gesagt, dass man ansonsten die Freiheit, die Neutralität, die Souveränität, die Selbstachtung und so weiter verlieren würde. Gleichzeitig haben wir gehört und das wurde auch von Premierminister Ahern bestätigt , dass relativ viele finanzielle Mittel aus Großbritannien von EU-kritischen oder ablehnend eingestellten Organisationen beziehungsweise von Auslands-Iren etwa aus den USA gekommen sind, wobei da auch andere soziale Probleme ins Spiel kamen, die mit der Europäischen Union gar nichts zu tun hatten.Vorderhand gehen die Überlegungen in die Richtung, ob es eine goldene Brücke gibt, die man bauen kann, die es den Iren ermöglicht, dieses Urteil in einer zweiten Abstimmung noch einmal zu revidieren. Für den Fall, dass auch das wieder schief ausgehen sollte, gibt es noch keine wirkliche Rückfallposition, aber es gibt doch einige Überlegungen, die vor allem auch aus Kreisen des Europäischen Parlaments gekommen sind.
Eine der großen Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrag von Nizza ist die Frage der Mehrheitsabstimmungen, die tatsächlich nicht wirklich zufrieden stellend behandelt wurde und die für die zukünftige Regierungskonferenzen ohnedies ein Thema sein wird, das man wieder aufgreifen muss. Ebenso wurde von europäischen Parlamentariern darauf hingewiesen
, dass man die institutionellen Fragen, die für die Erweiterung von großer Relevanz sind, unter Umständen, sollte es wirklich zu einem totalen Scheitern des Vertrages von Nizza kommen, unter dem Verhandlungskapitel "Institutionelle Fragen" behandeln könnte, das als letztes Kapitel mit den Beitrittskandidaten aufgegriffen wird, bei welchem etwa Fragen der Sitze im Europäischen Parlament, der Stellung von Kommissaren und so weiter neu geregelt werden könnten.All das sind aber noch sehr präliminäre Überlegungen, und ich glaube, dass in Wirklichkeit im Moment niemand die Möglichkeit in Betracht ziehen will, dass es wirklich zu einem Scheitern des Vertrages von Nizza kommen könnte.
Betreffend Verkehrspolitik erwarten wir in den kommenden Tagen das "Weißbuch der Europäischen Kommission für die europäische Verkehrsentwicklung", in welchem nicht nur eine Tatbestandsaufnahme vorgenommen werden soll, sondern auch einige Zukunftsperspektiven angesprochen werden sollen. Hiebei wird es auch um die Frage der überflüssigen Fahrten gehen, wobei man allerdings sagen muss, dass sich im Zusammenhang mit den Leerfahrten auch das Problem der Kabotage stellt, was in einigen Mitgliedstaaten ebenfalls problematisch ist.
Eine Nachfolgeregelung für den Transitverkehr in Form eines neuerlichen Vertrags sehen wir eigentlich nicht. Obwohl wir auch diesbezüglich noch ziemlich am Anfang der Überlegungen sind, sehen wir einen gangbaren Weg eher in Verbindung mit der Internalisierung der echten Kosten, in Maßnahmen zur allgemeinen Verkehrsverhinderung wie Verlagerung auf die Schiene und andere Verkehrsträger beziehungsweise in Maßnahmen zur Kostenwahrheit et cetera. Unserer Einschätzung nach ist ein echtes Nachfolgeregime, das den Transitvertrag prolongiert, nicht zu erwarten.
Im Zusammenhang mit der Nuklearenergie ist der Gemeinschafts-Acquis nach wie vor sehr schwach entwickelt. Es ist aber doch als Erfolg des ständigen Bohrens von harten Brettern zu sehen, das wir in der Europäischen Union betrieben haben, dass es jetzt doch zumindest Ansätze in Richtung einer Entwicklung von gemeinsamen Sicherheitsstandards gibt. Es gibt jetzt eine aus Wissenschaftern zusammengesetzte Ad-hoc-Arbeitsgruppe für die Klärung der Fragen der nuklearen Sicherheit. Wir bewegen uns diesbezüglich, wie ich meine, auf einem guten Weg, wir befinden uns aber, wie gesagt, erst am Anfang dieses Weges, überhaupt in Anbetracht dessen, dass sich eine Reihe von Mitgliedstaaten nach wie vor voll und ganz zur Nuklearenergie bekennen und dahinter natürlich auch massive wirtschaftliche Interessen stehen.
Ich kann bestätigen, dass derzeit eine beachtliche Dynamik der Erweiterungsverhandlungen erreicht wurde. Realistischerweise muss man allerdings sehen, dass noch einige äußerst schwierige Verhandlungskapitel offen stehen. Während der belgischen Präsidentschaft soll im Herbst das Verkehrskapitel in Angriff genommen werden, auch die Landwirtschaftsverhandlungen sollen beginnen, weiters muss die Frage der Kohäsionsfonds erörtert werden, und vor allem müssen noch zahlreiche budgetären Fragen gelöst werden. Diese quasi gewichtigen Brocken erhalten noch zusätzlich Bedeutung, wenn man bedenkt, dass im Jahr 2002 Bundestagswahlen in Deutschland und Präsidentschaftswahlen und Nationalversammlungswahlen in Frankreich stattfinden werden und dass nicht zu erwarten ist
, dass in diesem Zeitraum etwa große Strukturveränderungen in der Landwirtschaft beschlossen werden können. Diese Tatsache wird sich sicherlich auch noch verzögernd auf die Beitrittsverhandlungen auswirken.Vorschläge betreffend Volksabstimmungen über den Erweiterungsprozess hat es von keiner Seite gegeben. Natürlich hat man die Diskussion, die sich in Österreich entwickelt hat, auch im Ausland mitverfolgt. In der abschließenden Pressekonferenz wurde Bundeskanzler Dr. Schüssel auch dazu befragt, und er hat dies für Österreich mit dem Argument ausgeschlossen, dass er es nicht für zulässig halte, über das zukünftige Schicksal eines anderen Staates einen Volksentscheid abzuhalten.
Nach dem Programm, das von der Kommission für die Grenzlandregionen vorgelegt werden soll, werden nach unserem heutigen Wissensstand wahrscheinlich keine neuen Gelder in bemerkenswertem Ausmaß zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr wird man eher eine bessere Koordination der verschiedenen Förderungsinstrumente für die Grenzlandregionen, die es jetzt schon gibt, anstreben, damit Mittel sozusagen intern umgeschichtet werden können.
Die Freizügigkeit im Personenverkehr wurde von der ungarischen Verhandlungsdelegation akzeptiert. Damit wurde dieses Verhandlungskapitel mit Ungarn abgeschlossen. Wir haben jetzt informelle Signale bekommen, dass sich die Slowakei dieser Position anschließen möchte. Widerstände bei der Akzeptierung dieser Position, die jetzt nicht mehr eine österreichische Position, sondern eine EU-Forderung ist, gibt es nach wie vor von slowenischer, tschechischer und polnischer Seite. Slowenien argumentiert, dass es jetzt bereits mehr Arbeitnehmer aus Österreich in Slowenien gebe als Slowenen in Österreich und dass das kein Problem darstelle. Von tschechischer Seite wird ähnlich argumentiert, es wird aber auch das teilweise sehr emotionelle Argument vorgebracht, dass, wenn ein Beitrittskandidat die Forderung nach Übergangsfristen stellt, von diesem eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung verlangt werde, und in Anbetracht dessen das Argument der EU hinsichtlich einer politischen Sensibilität nicht akzeptabel sei. Polen hatte innerhalb dieser Gruppe von Staaten sicherlich immer die stärkste Migrationstradition und stellt zwar nicht für Österreich, aber für Deutschland und einige skandinavische Staaten diesbezüglich ein gewisses Problem dar. Es ist also seitens Polens sicherlich ein gewisses Eigeninteresse vorhanden, sich den Zugang zum Arbeitsmarkt offen zu halten.
Da das Ganze aber auch ein Quidproquo mit Übergangswünschen von der anderen Seite ist, meine ich, dass wir nach anfänglichem Sträuben und vielen politischen Erklärungen letztlich doch zu einem entsprechenden Ergebnis kommen werden. Es gibt im Moment keine Initiativen, den bestehenden diesbezüglichen EU-Beschluss in irgendeiner Form zu modifizieren, was auch schwierig wäre, nachdem er von Ungarn schon akzeptiert wurde."
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg) stellt die Frage, ob in Göteborg neue Zahlen betreffend die Gesamtkosten der Erweiterung genannt worden seien und wenn ja wie sich das anteilsmäßig auf Österreich auswirken würde.
Zur Verkehrspolitik: Salzburg sei mit der Tauernautobahn und der Tauern-Bahnstrecke ein Transitland mit enormen Belastungen. Botschafterin Dr. Nowotny möge die Frage beantworten, ob es, abgesehen von dem Lippenbekenntnis "Von der Straße auf die Schiene", Überlegungen gebe, dass im Rahmen der EU finanzielle Mittel für den Ausbau entsprechender Verkehrswege bereitgestellt werden, die dringend notwendig wären, da es unwahrscheinlich sei, dass im Rahmen der Budgetpolitik der jetzigen Bundesregierung in Österreich dafür Milliardenbeträge zur Verfügung stehen werden, obwohl die diesbezügliche Notwendigkeit unbestritten sei.
Zurzeit sei Ministerpräsident Juncker aus Luxemburg in Österreich zu einem EU- und Staatsbesuch anwesend: Anlässlich dieses Besuches habe er bezüglich Abstimmung über Beitrittskandidaten gesagt, dass die Vorgangsweise abzulehnen sei, zuerst Kriterien vorzugeben, die erreicht werden müssen, dann aber dennoch den Beitritt zu verweigern. In diesem Zusammenhang möge die Frage beantwortet werden, ob diese Meinung der Haltung der österreichischen Bundesregierung entspreche.
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg) stellt die Frage, ob es am Rande der Verhandlungen in Göteborg Klarheit darüber gegeben habe, welchen Zeitraum die einzelnen Mitgliedstaaten für die Ratifizierung des Vertrages von Nizza in Aussicht genommen haben.
Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark) hält fest, dass die Kommission aufgefordert worden sei, eine Mitteilung zur Frage der Grenzregionen vor allem im Hinblick auf die Stärkung ihrer wirtschaftlichen Wettbewerbsmöglichkeiten vorzulegen. Es sei nun von Interesse, wann diese Mitteilung vorliegen werde und welche Auswirkung man in der Folge für die österreichischen Grenzregionen erwarte.
Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg) verweist darauf, dass in der Diskussion immer nur von "Zeitrahmen" gesprochen werde. In Anbetracht dessen erhebe sich die Frage, ob überhaupt darüber diskutiert werde, ob auch die Kriterien innerhalb dieser vorgegebenen Zeitrahmen erfüllt werden müssen. Bis jetzt habe man nämlich offenbar immer darauf vertraut, dass die Kriterien innerhalb eines entsprechenden Zeitraums quasi automatisch vorhanden sein werden, was ja nicht unbedingt der Fall sein müsse. In welche Richtung gehe die diesbezügliche Diskussion?
Botschafterin Dr. Eva Nowotny gibt zu den gestellten Fragen folgende Darstellung:
"Zur Frage der Kosten für die Erweiterung: Eine Kostendiskussion hat es beim Europäischen Rat von Göteborg nicht gegeben. Die diesbezügliche Position der Kommission lautet, dass mit dem budgetären Rahmen, der in der Berliner Agenda 2000 bis zum Jahr 2006 vorgegeben wurde, die Kosten für die Erweiterung, die in diesem Zeitraum anfallen können, abzudecken sind, und zwar teilweise mit internen Umschichtungen, und teilweise sind weil man davon ausging, dass unter Umständen der eine oder andere Staat bereits 2001 oder 2002 beitreten wird auch finanzielle Mittel, die bisher nicht beansprucht wurden, vorhanden.
Die Nettozahlerposition ist derart, dass gesagt wird, dass Mehrkosten nur in Form von internen Umschichtungen abgedeckt werden können und der festgelegte Rahmen auf keinen Fall überschritten werden darf. Es wird dann natürlich ein neues Budget auszuhandeln sein. Ende 2004/Anfang 2005 werden voraussichtlich neuerliche Verhandlungen beginnen.
Hinsichtlich Verkehrsverlagerungen wird die Nord-Süd-Transversale als eines der großen Projekte klassifiziert. Für diese werden Mittel seitens der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Andere finanzielle Mittel für verkehrspolitische Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten wird es von der Union jedoch nicht geben. In diesem Zusammenhang wird man ein bisschen klarer sehen, wenn das Weißbuch der Kommission in den nächsten Tagen vorliegt.
Die Aussage von Juncker, dass es nicht gerechtfertigt sei, wenn man nach bestimmten Kriterien verhandelt und Auflagen gibt, die erfüllt werden müssen, und in letzter Minute die Zustimmung zum Beitritt verweigert, ist natürlich ein legitimes Argument. Der Verhandlungs- und Anpassungsprozess ist äußerst schwierig, die Beitrittskandidaten haben zahlreiche Pflichten zu erfüllen, und würde man ihnen dann sagen, dass ihr Beitritt nicht erwünscht sei, dann wäre das ein politische Maßnahme von gar nicht abzusehenden Auswirkungen.
Für die Ratifizierung des Vertrags von Nizza wurde in Göteborg kein Zeitrahmen beschlossen. Dänemark hat bereits voll ratifiziert, Frankreich hat in der Nationalversammlung, aber noch nicht im Senat ratifiziert. Der schwierigste Ratifizierungsmodus besteht in Belgien auf Grund des dort bestehenden föderalistischen Systems. Im Grunde genommen wird damit gerechnet, dass bis Herbst 2002 der gesamte Ratifizierungsprozess abgeschlossen sein wird. Das heißt, es besteht ein gewisser zeitlicher Polster, der es auch erlaubt, dass man zumindest versucht, die irische Situation in Ordnung zu bringen.
Zur Frage der Grenzregionen: Neue finanzielle Mittel seitens der Kommission wird es kaum geben, aber es wird von einem besseren Zusammenspiel der verschiedenen vorhandenen Finanzierungsinstrumente gesprochen, die für die Grenzregionen angewendet werden können. Dazu ist zu bemerken, dass es sich bei den Grenzregionen von Beitrittsstaaten, die an Österreich angrenzen, um hoch entwickelte Regionen handelt. Der Hauptfokus ist insgesamt auf andere Regionen gerichtet, die als förderungswürdig gesehen werden: Etwa in Ungarn gelten Westpannonien und die Komitate, die ans Burgenland angrenzen, als hoch entwickelte Gebiete, und die eigentlichen Armuts- und Nachholgebiete liegen in Ostungarn. Diesbezüglich ist nicht wirklich ein Interessengleichklang gegeben. Mit der Flexibilität in der Einsetzung der verschiedenen Programme, die es seitens der Europäischen Union gibt, wollen wir aber erreichen
, dass wir in den Grenzregionen aus eigener Initiative bestimmte Möglichkeiten schaffen können, mit welchen wir den Beitrittsprozess begleiten.Der Zeitrahmen für Übergangsfristen soll in erster Linie dazu dienen, dass ein neu beitretender Staat im entsprechenden Zeitraum die Anpassung an den Acquis Communautaire erreichen kann. Dieser Vorgang wird von der Kommission sehr wohl kontrolliert, und zwar sowohl die legistische Umsetzung des Acquis als auch die konkrete Anwendung. Dafür gibt es Kommissionsbüros und eigens dafür eingesetzte Berichterstatter. Übergangsfristen gehen dann natürlich in beide Richtungen: So bedeuten etwa die sieben Jahre Übergangsfrist im freien Personenverkehr auch, dass in Österreich oder in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat, der sich betroffen fühlt, ebenfalls Maßnahmen zu setzen sind. Bei den Übergangsfristen handelt es sich prinzipiell um ein Etappenprogramm mit einer ersten Revision nach zwei Jahren, einer zweiten Revision nach fünf Jahren und der Chance auf eine weitere zweijährige Verlängerung. In diesem Zeitraum müssen auf beiden Seiten gewisse Maßnahmen gesetzt werden. So muss Österreich beispielsweise Einschleifregelungen finden und eine so genannte Préférence Communautaire geben, was bedeutet, dass die Arbeit Suchenden aus den Beitrittsstaaten sehr wohl bevorzugt gegenüber Arbeit Suchenden aus Drittstaaten behandelt werden. Es ist diesbezüglich also auch ein Maßnahmenpaket von österreichischer Seite fällig."
Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol) merkt an, dass die Aussage, dass man auch seitens der EU bemüht sei, den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen, einen Tiroler selbstverständlich nur am Rande befriedige, weil man wisse, dass im Augenblick nicht einmal die Zuwachsraten auf die Schiene zu bringen sind. Diesbezüglich müssten daher tatsächlich noch Wege gefunden werden, um etwa die Bevölkerung im Unterinntal oder im Wipptal einigermaßen zufrieden zu stellen.
Es sei jetzt mehrmals von der "Gruppe Luxemburg" die Rede gewesen: Botschafterin Dr. Nowotny möge ausführen, welche Staaten dieser Gruppe angehören, bei welchen es sich vermutlich um die im Zusammenhang mit den Beitrittsvorbereitungen am meisten fortgeschrittenen Staaten handle. Bestehe diesbezüglich eine Art Ranking?
Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich) teilt mit, dass er eine Frage betreffend den Kioto-Vertrag stellen werde. Nachdem die Weltklimakonferenz im Herbst 2000 sozusagen kläglich gescheitert sei, weil die USA bis zuletzt nicht bereit gewesen seien, über in der Vergangenheit bereits gemachte Zusagen einen Vertrag abzuschließen, sei diese Konferenz auf Herbst 2001 in Bonn vertagt worden. In der Zwischenzeit habe sich die Position der USA nicht angenähert, sondern im Gegenteil wesentlich verhärtet.
Nun werde man davon informiert, dass die Mitgliedstaaten der EU den Kioto-Vertrag möglicherweise im Alleingang unterzeichnen werden. Im Hinblick darauf bittet der Redner um entsprechende Hintergrundinformationen, etwa betreffend die politischen Motive und darüber, welche Strategien verfolgt werden, um die USA doch noch zu einem Vertragsabschluss zu bewegen.
Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich) meint, dass auf Grund des gewaltigen Erweiterungsschrittes eigentlich ganz Österreich zur Grenzregion werde. Diesbezüglich müsste man seines Erachtens wohl größer greifen.
Im Hinblick darauf, dass die Verhandlungen betreffend das Kapitel Landwirtschaft mit den Beitrittskandidaten bevorstehen, möge die Frage beantwortet werden, ob schon klare Vorstellungen bestehen, mit welchen Qualitätsstandards die Beitrittswerber ausgestattet werden sollen und welche Zeiträume beziehungsweise Übergangsfristen dafür in Aussicht genommen werden.
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier teilt mit, dass er, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, seinerseits eine abschließende Frage anschließen werde: Könne man auf Grund der Tatsache
, dass man ins Auge fasse, den Beitrittskandidaten die nächste Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 zu ermöglichen, den Rückschluss ziehen, dass bis dahin eine entsprechende Ratifizierung in den 15 Mitgliedstaaten in Bezug auf jene Beitrittsstaaten, die bis 2002 die Verhandlungen abgeschlossen haben würden, erfolgt sein werde?Botschafterin Dr. Eva Nowotny bringt im Anschluss an die letzte Fragerunde folgende Ausführungen:
"Herr Bundesrat Ager! Ich habe volles Verständnis für Ihre Bemerkung: Es wird so viel von der Verlagerung der Straße auf die Schiene gesprochen, was jedoch für gewisse Regionen, die von einem hohen Verkehrsaufkommen belastet sind, auch nicht immer die geeignete Antwort ist. Ich glaube, dass nach wie vor die Strategie, die momentan verfolgt wird, nämlich dass man zu einer echten Kostenwahrheit kommt und den Straßenverkehr über eine Wegekostenrichtlinie teuer macht, der bessere Weg ist, weil die Wirtschaft auf eine Verteuerung selbstverständlich reagieren wird.
Österreich ist jetzt in vielfacher Hinsicht ein Transitland geworden, denn wir sind jetzt nicht nur mit dem Nord-Süd-Transit konfrontiert, sondern ebenso mit einem Ost-West-Transit über die Westautobahn und einem zunehmenden Verkehrsaufkommen auf einer Ost-Süd-Verbindung, wenn sich der Warenaustausch zwischen den Zentral- und Osteuropäischen Staaten und Südeuropa verstärkt.
Die bisherigen diesbezüglichen Verhandlungen haben gezeigt und das ist eine interessante Entwicklung , dass uns ein neuer Verbündeter zuwächst, nämlich Slowenien. Ähnlich wie Österreich ist Slowenien ein klassisches Transitland auf der Nord-Süd-Strecke, das zunehmend auch durch die stärkere Nutzung des Hafens von Koper belastet ist. In Slowenien werden wir daher nach dem Beitritt einen sehr entschlossenen Bundesgenossen an der Seite haben, der mit uns kämpft!
Die Luxemburg-Gruppe war die erste Gruppe von Beitrittskandidaten, mit welchen die Verhandlungen nach dem Gipfel von Luxemburg eröffnet wurden. In dieser Gruppe befinden sich Polen, Ungarn, die Tschechische Republik, Slowenien, Zypern und Estland. Mit einem kleinen Fragezeichen hinter Polen, das zuletzt in den Verhandlungen etwas zurückgefallen ist, liegen diese Staaten ziemlich Kopf an Kopf.
Die Slowakei, Malta und die baltischen Republiken sind dabei, in den Verhandlungen gut aufzuschließen, sodass bereits ein annähernd gleiches Niveau besteht.
In der Helsinki-Gruppe sind Rumänien und Bulgarien sehr weit zurückgefallen und haben nach heutigem Ermessen keine Chance, aufzuholen. Sie werden wohl für eine in Zukunft anstehende weitere Erweiterungsrunde übrig bleiben.
Der Kioto-Vertrag wurde sowohl im EU-Amerika-Gipfel mit Präsident Bush als auch im Rahmen der Fünfzehn selbst besprochen.
Es wurde mitgeteilt, dass Bush sich die Argumente der Europäer zumindest sehr aufmerksam angehört hat, was immerhin einen gewissen Fortschritt darstellt. Man hat sich darauf geeinigt, zu diesem sehr sensiblen Problembereich, hinsichtlich dessen auch die amerikanische Wirtschaft massiv engagiert ist und Druck auf die Regierung ausübt, zumindest auf hohem Niveau Konsultationen weiterzuführen.
Auf der Seite der Fünfzehn hat man dann zu dem Konsens gefunden
, sich dadurch nicht beirren zu lassen. Dieses Thema sei zu wichtig, dass man sich damit zufrieden geben könnte, dass einer unter Umständen nicht mehr mittut. Es besteht das Ziel, bis 2002 die Kioto-Protokolle in allen EU-Staaten in Kraft zu setzen. Außerdem gibt es einen Koordinations- und Konsultationsmechanismus mit den Amerikanern und den Japanern.Weitere Übergangsfristen sind von der Seite der Europäischen Union vorderhand nicht auf dem Tisch. Es könnte natürlich sein, dass sich noch die eine oder andere Forderung ergibt, bis jetzt gibt es aber mit der Ausnahme der Regelung betreffend den freien Personenverkehr Wünsche nach Übergangsfristen nur von Seiten der Beitrittskandidaten beziehungsweise Zugeständnisse von Seiten der EU, die für die Erreichung des EU-Standards in bestimmten Sachfragen eingeräumt wurden.
Die Effizienz der Vorbeitrittshilfen ist unterschiedlich und richtet sich auch nach den institutionellen Kapazitäten und auch nach der Absorptionskapazität im jeweiligen Staat. Wie die Implementierung des Gemeinschaftsrechts wird auch der Einsatz der Vorbeitrittshilfen von der Kommission überprüft und auf Effizienz getestet.
Die Formulierung hinsichtlich der Teilnahme der Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 lautet: "as members". Die betreffenden Staaten müssen also bereits Mitglieder der EU sein, und es mag natürlich sein, dass gewisse Staaten, falls es in diesem Zeitraum nicht zu einer Ratifizierung kommt, an den Wahlen nicht teilnehmen können."
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier dankt für die ausführliche Beantwortung der Fragen und für die interessante Diskussion. Es sei dies eine gute Basis für die Enquete am 27.6.2001.
Im Rahmen dessen, was man heute gehört habe, sollte man seines Erachtens das Augenmerk vor allem auf die Frage des Verkehrs legen. Die Schlussfolgerungen von Göteborg beinhalten eine Reihe von Maßnahmen, das Weißbuch sei angekündigt, inwieweit Österreich vorbereitet sei, wirklich alles einzubringen, werde sich noch zeigen. Das sei einer der wichtigsten Punkte, und einige Landeshauptleute hätten diesbezüglich schon entsprechende Wünsche definiert. Vielleicht könne man dieses Thema schon bei der Enquete diskutieren, ansonsten werde man im Rahmen einer der nächsten Sitzung dieses Ausschusses dazu Gelegenheit haben.
Der Vorsitzende dankt Botschafterin Dr. Nowotny nochmals herzlich für ihr Erscheinen und für ihre Ausführungen und bittet, Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner die besten Grüße zu bestellen. Man freue sich, dass sie sich Zeit nehmen werde, die Enquete mit einem Referat zu eröffnen. (Allgemeiner Beifall.)
Damit schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Schluss der Sitzung: 18.09 Uhr
| Geschichte des Dokuments | Zurück zur Home Page |