IV-9 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 6. November 2001
16.02 Uhr – 17.22 Uhr
Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier
Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 6. November 2001
16.02 Uhr – 17.22 Uhr
Tagesordnung
Mitteilung der Kommission
Informationsvermerk für den Europäischen Rat über die Halbzeitbewertung der Umsetzung der Erweiterungsstrategie
(39709/EU XXI. GP)
Accession Negotiations
Information Note, Schengen and Enlargement; Chapter 24; Cooperation in the Fields of Justice and Home Affairs
(41132/EU XXI. GP)
der 2385. Tagung des Rates der Europäischen Union am 16. November 2001 (Justiz, Inneres und Katastrophenschutz)
TO-P 5: Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Terrorismus
(41406/EU XXI. GP)
Beginn der Sitzung: 16.02 Uhr
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier eröffnet
die Sitzung und teilt mit, dass die Tagesordnung um einen dritten Punkt ergänzt wurde.Er ruft im Hinblick auf diese Ergänzung in Erinnerung, dass die Usance betreffend Vorbereitung des EU-Ausschusses bisher so gewesen sei, dass zwischen den Ausschussvorsitzenden und den Fraktionsführern Einvernehmen betreffend den Termin der Sitzung und die Tagesordnung hergestellt worden sei, und dass er sich wünsche, dass diese Vorgangsweise beibehalten werde, wenn das auch beim heutigen Ausschuss nicht möglich gewesen sei, weil zu dem Zeitpunkt, als Bundesrat Winter das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung um einen dritten Punkt betreffend Terrorbekämpfung eingebracht habe, die Tagesordnung der Ratssitzung noch gar nicht bekannt gewesen sei.
Er sei gerne der Empfehlung der Präsidiale gefolgt und habe der Ergänzung um den genannten Punkt zugestimmt. Künftig sollte man aber doch wieder darum bemüht sein, rechtzeitig zu einer einvernehmlichen Regelung zu gelangen.
Er stellt fest, dass sich gegen die Ergänzung der Tagesordnung kein Einwand erhebe.
Er begrüßt Botschafter Dr. Sajdik vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Oberstaatsanwalt Dr. Stefan Benner vom Bundesministerium für Justiz, Brigadier Peter Scherer vom Bundesministerium für Inneres und Mag. Dieter Eberhardt vom Bundeskanzleramt, die zur Beantwortung der sich ergebenden Fragen zur Verfügung stehen.
1.
COM KOM (01) 553 endg. RMA ELARG 221
Mitteilung der Kommission
Informationsvermerk für den Europäischen Rat über die Halbzeitbewertung der Umsetzung der Erweiterungsstrategie
(39709/EU XXI. GP)
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier bittet um Fragen zum ersten Tagesordnungspunkt.
Bundesrat Albrecht Konečny
(SPÖ, Wien) bemerkt einleitend, dass die Vorlage, die einen interessanten, aber in mancher Hinsicht auch überraschender Querschnitt zum bisherigen Verhandlungsverlauf enthalte, drei Dinge auffällig in den Vordergrund stelle.Zunächst werde – was nicht überraschend sei – der sehr unterschiedliche Verhandlungsfortschritt der einzelnen Beitrittskandidaten dargestellt. Selbstverständlich würden Zahlen nicht alles aussagen, weil bis dato jeweils unterschiedliche Kapitel abgeschlossen worden seien. Dennoch könne man auf Grund der genannten Zahlen sehr wohl zwischen jenen Staaten differenzieren, mit welchen bereits eine große Zahl von Verhandlungskapiteln abgeschlossen worden sei, jenen, die nach allgemeiner Einschätzung für diese Runde sowieso nicht in Frage kommen, und jenen, die im Prinzip bereits in Frage kommen, bei welchen aber ein deutlicher Rückstand gegenüber anderen Beitrittswerbern bestehe.
Der Redner bittet im Hinblick auf diese Darstellung um Beantwortung der Frage, ob eine Strategie erkennbar sei, an welchem Punkt der Verhandlungen eine Weichenstellung erfolgen werde, ob man zuwarten oder ob an einem gewissen Punkt eine Selektion erfolgen werde.
Außerdem stelle sich einmal mehr die Frage nach dem Zeitplan. Es gebe die – durchaus symbolisch zu verstehende – Ankündigung, dass die Beitrittswerber an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 bereits teilnehmen können sollen. Das sage noch nicht alles aus, denn Beitrittsverträge könnten auch so abgefasst werden, dass dies quasi in Form ein "Vorratswahl" stattfinden könnte.
Weiters gebe es aus österreichischer Sicht in diesem Bericht eine nur sehr unzulängliche Darstellung der nuklearen Sicherheit. Dass es Stilllegungsverpflichtungen hinsichtlich der nicht nachrüstbaren Kraftwerksblöcke (Ignalina in Litauen, Bohunice 6 in der Slowakei und einzelne Blöcke in Kosloduj) gebe, sei klar. Das sei selbstverständlich in den Beitrittsverträgen zu verankern.
Nichtsdestotrotz sei es enttäuschend, dass die Kommission in diesem Bericht von der Auseinandersetzung zwischen Österreich und der Tschechischen Republik keine Notiz genommen habe und dass es nicht einmal einen Querverweis auf diese gebe, wenn auch von einem Kommissionsmitglied der Melker Prozess zwar initiiert, dann jedoch auch wieder zur Beendigung vorgesehen worden sei.
Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg) bemerkt, dass Bundesrat Kone
čny soeben auf Temelin verwiesen habe, und diese Problematik ziehe sich bekanntlich in Österreich in letzter Zeit wie ein roter Faden durch alle Diskussionen. Daher sollte auch festgehalten werden, was Österreich zu diesen Verhandlungen beigetragen habe und welche Haltung Österreich eingenommen habe: Österreich habe diese Frage immer wieder ins Spiel gebracht, und man sei hier der Auffassung, dass es zu wenig Echo darauf gebe. Daher möge die Frage beantwortet werden, ob Österreich im Hinblick auf die Temelin-Diskussion nach so vielen Jahren wirklich quasi mit leeren Händen da stehe und ob man – krass ausgedrückt – angesichts der österreichischen Politik in dieser Causa nun vor einem Scherbenhaufen stehe.Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien) stellt fest, dass es interessant sei, dass im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Geschwindigkeiten beim Fortschritt der Beitrittsverhandlungen Zypern mit 23 von möglichen 29 Punkten die beste Note erhalte, gerade heute aber in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wieder betreffend das Problem Zypern geschrieben werde, ob es nicht zu einer Zerreißprobe in Bezug auf die staatliche beziehungsweise teilstaatliche Souveränität des Nordens der Republik kommen und die Türkei diesen Teil annektieren werde. Es möge die Frage beantwortet werden, ob damit zu rechnen sei und ob es zweckmäßig sei, den problematischen Teil dieser Republik so schnell in die EU herein zu holen, während andere quasi das Nachsehen haben.
Botschafter Dr. Martin Sajdik (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) gibt zu den gestellten Fragen folgende Darstellung:
"Zum Thema Differenzierung und dem Abstand zwischen der ersten und der zweiten Gruppe: Ich glaube, wir sollten uns durch die quasi nackten Zahlen nicht von einer nüchternen Sicht der Dinge abbringen lassen. Hinter den Zahlen, die für manche Staaten positiv und für manche negativ aussehen, stehen nämlich immer wieder die jeweiligen Verhandlungskapitel, und die Zahlen allein sind nicht wirklich aussagekräftig.
Wir sind zum Beispiel von Ungarn und Zypern bisher mit einem sehr guten Verhandlungsergebnis und im Vergleich dazu von Staaten wie Polen oder Lettland mit einem weniger guten Verhandlungsergebnis konfrontiert.
Ich möchte aber etwa am Fall Polen erläutern, dass das nicht wirklich aussagekräftig ist: Die alte polnische Regierung wollte zu verschiedenen Kapiteln, etwa zu den Kapiteln freier Kapitalverkehr, freier Personenverkehr und Unternehmensrecht, vor den Wahlen einfach keine Beschlüsse fassen. Sie wollte die Entscheidung betreffend Akzeptierung der siebenjährigen Übergangsfrist aus verschiedenen Gründen nicht treffen, die andere Staaten bereits getroffen hatten, damit dieses Thema nicht in den Wahlkampf kommt. – An diesem Beispiel sieht man, dass mit Polen drei Kapitel nicht abgeschlossen werden konnten und dieser Beitrittswerber dadurch gegenüber anderen Staaten ins Hintertreffen geriet. Hätte Polen bisher mittlerweile nicht 18, sondern 21 Kapitel abschließen können, dann wäre die Optik ganz anders. Es liegt nun an der neuen polnischen Regierung, wie sie in diesen entscheidenden Fragen vorgehen wird, und vielleicht hat dann Polen in zwei bis drei Monaten keinen Rückstand mehr gegenüber anderen Staaten.
Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass die Slowakei inzwischen stark aufholen konnte, mittlerweile zwanzig abgeschlossene Kapitel aufweisen kann und sich durchaus im Bereich der ersten Gruppe befindet. Und es freut Österreich ganz besonders, dass im Wesentlichen alle Nachbarstaaten, die als Beitrittswerber auftreten, ungefähr auf dem gleichen Stand sind und voraussichtlich gleichzeitig beitreten können werden.
Wenn in diesem Zusammenhang der Begriff "Strategie" gebraucht wurde, dann möchte ich vor allem die "Catch-up-Strategie" erwähnen: Dabei ging es darum, dass die Helsinki-Gruppe aufholen kann. Und am Beispiel der Slowakei sieht man, dass diese Strategie wirklich funktioniert hat und erfolgreich durchgezogen wurde. Diese Fortschritte wurden und werden von Österreich in sehr guten und engen bilateralen Kontakten gefördert.
Für eine Weichenstellung, welche Gruppe tatsächlich beitreten wird, ist es derzeit noch zu früh. Die nächsten Fortschrittsberichte werden am 13. November publiziert werden und dann im Internet abrufbar sein und werden hoffentlich ein aktuelles Bild über die Fortschritte der Beitrittskandidaten vermitteln.
Zur Teilnahme an den Europawahlen 2004: Die entsprechende Formulierung besagt, dass die Kandidaten als Mitglieder im Jahr 2004 an den Wahlen teilnehmen sollen. Diese Formulierung wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Göteborg getroffen. Es gibt also diesbezüglich keine verwaschene Übergangsregelung, sondern die jeweiligen Staaten müssen vor den Wahlen definitiv Mitglieder sein. Das ist nur möglich, wenn der Zeitplan, der so genannte ‚Roadmap’, eingehalten wird und bis Ende nächsten Jahres – wie vorgesehen – die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen sind. Dann kann es im Jahr 2003 zu den Ratifikationsprozessen kommen, und ab 2004 werden die ersten Staaten Mitglieder der Union sein können.
Zu den Aussagen über die nukleare Sicherheit: Selbstverständlich sind wir als Österreicher mit diesen Aussagen nicht zufrieden, und wir dürfen auch nicht zufrieden sein, weil dieser Fragenkomplex bei uns immer wieder thematisiert wird. Es kann aber auch gesagt werden, dass nicht das erreicht worden wäre, was bereits erreicht wurde, wenn Österreich seit Beginn des Beitrittsprozesses 1997 die Frage der nuklearen Sicherheit nicht immer wieder ins Treffen geführt hätte. Bekanntlich gibt es diesbezüglich keinen Acquis und keine allgemeinen nuklearen Sicherheitsstandards in der Union.
Daher musste Österreich sozusagen durch die Hintertür – und das ist uns gar nicht so schlecht gelungen – dazu beitragen, dass entsprechende Standards für die Beitrittskandidaten geschaffen werden. Österreich hat mit diesen Bemühungen während seiner Präsidentschaft im Jahr 1998 begonnen: Das Außenministerium und das Bundeskanzleramt haben in diesem Zusammenhang damals um Ratschlussfolgerungen betreffend Erweiterungen in den Bereichen Umwelt und nukleare Sicherheit gekämpft. Diese Schlussfolgerungen wurden angenommen, und in der Folge konnten sich die anderen davon nicht mehr distanzieren.
Es war nicht von vornherein klar, dass Bohunice, Ignalina und Kosloduj wirklich geschlossen werden. Durch unsere Bemühungen haben wir das allerdings erreicht. Und wenn man die gegenwärtigen Diskussionen um Ignalina in Litauen verfolgt, dann muss man – salopp formuliert – sagen, dass das Ganze noch nicht gegessen ist. Dennoch können wir Österreicher auf unsere diesbezüglichen Leistungen stolz sein, denn wir haben den ganzen Fragenkomplex nicht unerfolgreich thematisiert.
Der Grund dafür, dass es keinen Verweis auf den Melker Prozess gibt, liegt darin, dass dies ein trilateraler Prozess zwischen Österreich, der Kommission und der Tschechischen Republik ist und die Kommission von einigen Mitgliedstaaten für deren Eintritt in diesen Prozess sogar kritisiert wurde. Verheugen bekam in diesem Zusammenhang vor allem von Großbritannien geharnischte Kritik, dass er Österreich und den Tschechen helfe, diesbezüglich zu einer gemeinsamen Linie zu kommen.
Zur Frage Zypern: Zypern ist derzeit von allen Beitrittskandidaten der entwickeltste Staat, 23 Verhandlungskapitel wurden bereits vorläufig erledigt. Hinsichtlich der Zypern-Problematik gehen wir davon aus, dass es zu einer Lösung kommen wird, wobei hinzuzufügen ist, dass dies keine Voraussetzung für den Beitritt Zyperns ist. Allerdings wurden auch gegenüber der Türkei schon entsprechende Schritte gesetzt: Der Türkei wurde der Kandidatenstatus verliehen, es wurde mit der Türkei eine Beitrittspartnerschaft entwickelt, und die Türkei hat ihrerseits ein nationales Programm für die Annahme des Acquis entwickelt, mit dem sehr viele neue Elemente in die türkische Politik gekommen sind. In diesem in Gang befindlichen Prozess gibt es natürlich Fortschritte und Rückschläge, aber klarerweise wird sowohl seitens der Union als auch seitens der Türkei die Vernunft obsiegen, und man wird letztlich Lösungen finden, die für alle Seiten befriedigend sind.
Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg) stellt die Frage, ob mit der neuen Regierung eine Chance bestehe, dass Polen in die erste Gruppe der Beitrittskandidaten kommen könne.
Bundesrat Albrecht Kone
čny (SPÖ, Wien) bedankt sich ausdrücklich für die bisherige Darstellung.In der Öffentlichkeit habe sich etwas ganz Skurriles ereignet: Die Motive, die Botschafter Dr. Sajdik erklärt habe, entsprechen natürlich der Realität. In dem Augenblick, als die neue Regierung in Polen in Bildung begriffen gewesen sei, habe es quer durch die europäische Politik und die europäischen Medien sozusagen das kollektive Kopfschiefhalten mit dem bedenklichen Blick gegeben, ob man es wohl schaffen werde. Botschafter Dr. Sajdik habe nun sehr klar herausgearbeitet, dass ganz zentrale Kapitel aus innenpolitischen Gründen von der Regierung Buzek zurückgehalten worden seien und dass die neue Regierung angetreten sei – und er hoffe, dass sie in der Lage sein werde, diese Absicht einzulösen –, diese Blockaden aufzuheben. Wenn man die Situation tabellarisch betrachte, seien das genau jene Punkte, die den Rückstand ausmachen.
Konkret möge Botschafter Dr. Sajdik die Frage beantworten, ob das Energiekapitel an sich inhaltlich fertig und zum vorläufigen Abschluss vorgesehen sei, womit der Rückstand um einen Punkt reduziert wäre.
Er sei der Ansicht, dass Grund zu dem Optimismus bestehe, dass Polen sehr wohl in der ersten Gruppe sein könne, denn der Eintritt einzelner baltischer Staaten ohne – zumindest psychologische – Landverbindung sei schwer vorstellbar. Daher wäre es vom Gesamtdesign her selbstverständlich außerordentlich wichtig, dass Polen in der ersten Gruppe dabei ist.
Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich) stellt fest, dass in dieser Fragerunde bisher vorwiegend die außenrelevanten Beziehungen thematisiert worden seien. Nachdem das Außenministerium auch für die Koordination der österreichischen Position zuständig sei und diese zu moderieren und zu formulieren habe, bittet er um Beantwortung der Frage, wer in diesen Meinungsbildungsprozess eingebunden sei und wie sich das abwickle.
Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten) bittet um Beantwortung der zusätzlichen Frage, ob es betreffend die Gesetze, die nachweislich die Menschenrechte verletzten und die bei einigen der Beitrittskandidaten noch in Kraft seien, etwa die Avnoj-Dekrete und die Beneš-Dekrete, irgendwelche Fortschritte gebe.
Botschafter Dr. Martin Sajdik (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
"Frau Bundesrätin Giesinger! Sie haben mich richtig verstanden. Aus meinen Ausführungen war, wie ich meine, ersichtlich, dass wir im Außenministerium Polen sehr wohl noch sehr gute Chancen geben. Es wäre sicherlich zu früh, über Polen jetzt schon den Stab zu brechen. Im Gegenteil: Wenn man die neue politische Situation nüchtern analysiert, dann kann man feststellen, dass die jetzige Regierung eine recht tragfähige Mehrheit hat, und wenn sie die entsprechenden Entscheidungen trifft, kann Polen, wie wir im Außenministerium glauben, durchaus aufholen.
Zur Frage der Koordination. – Auch in diesem Zusammenhang möchte ich auf die Geschichte hinweisen: Wir haben im Außenministerium schon im Sommer 1997 – also zum Zeitpunkt, als die Avis der Kommission über die Beitrittskandidaten publiziert wurden – eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Erweiterung zu behandeln und die österreichische Position zu den einzelnen Fragen zu koordinieren. Diese Arbeitsgruppe tagt auch jetzt noch einmal in der Woche, und sie schließt tatsächlich alle beteiligten und interessierten Ministerien und auch alle Interessenverbände sowie die Verbindungsstelle der Bundesländer und den Gemeindebund mit ein.
Ich glaube, sagen zu können, dass wir vor allem auch mit den Sozialpartnern eine erstklassige Kooperation haben, und es ist von Vorteil, dass auch von Seiten der Sozialpartner viele Personen schon seit über vier Jahren damit befasst sind. Daher gibt es in Österreich auf Fachebene bei den mit Erweiterungsfragen betrauten Personen einen sehr hohen und sehr erfreulichen Wissensstand über die Angelegenheiten der Erweiterung. Dadurch bestand und besteht auf Beamtenebene einen umfangreicher Wissensstand und ein ordentlicher Vorbereitungsgrad.
Zu der Frage betreffend die Avnoj- und Beneš-Dekrete: Ich glaube, es ist Ihnen bekannt, dass wir immer wieder versuchen, die Bedeutung dieser Frage sowohl im EU-Rahmen, aber auch bilateral herauszuarbeiten. Wir haben jetzt sowohl mit Tschechien als auch mit Slowenien eine Historikerkommission gegründet, die zum Ziel haben, die Vergangenheit – sozusagen zukunftsorientiert – aufzuarbeiten und dabei auch operativ zu wirken. Die Ministerin fährt diese Woche nach Prag, um eine dieser Runden zu leiten. Heute ist Präsident Kucan auf Staatsbesuch in Österreich, und auch mit Slowenien hat es in dieser Hinsicht Fortschritte gegeben.
Ich glaube, es ist auch den anderen Partnern in der Union bewusst, dass seitens dieser beiden Staaten Akte gesetzt werden sollten, die es möglich machen – und wir hoffen das sehr –, dass man ohne den Ballast der Vergangenheit in eine gemeinsame Zukunft gehen kann.
Das Energiekapitel mit Polen ist vorläufig abgeschlossen."
2.
RAT 10876/01 RMA ELARG 172
Accession Negotiations
Information Note, Schengen and Enlargement; Chapter 24; Cooperation in the Fields of Justice and Home Affairs
(41132/EU XXI. GP)
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier teilt mit, dass man nunmehr zum zweiten Tagensordnungspunkt komme, und bittet Brigadier Scherer, zunächst sein Einleitungsstatement abzugeben, in Bezug auf welches dann Fragen an ihn gerichtet werden können.
Brigadier Peter Scherer (Bundesministerium für Inneres) bringt folgende einleitenden Bemerkungen:
"Hoher Ausschuss! Sehr geehrte Damen und Herren! Das zur Diskussion stehende Papier der Europäischen Kommission beziehungsweise das vorliegende Dokument dient grundsätzlich zwei wesentlichen Aspekten.
Lassen Sie mich kurz in die Historie des Schengener Durchführungsübereinkommens zurückblicken: In den vergangenen Aufnahmeverfahren zum Schengener Durchführungsübereinkommen wurde den Mitgliedswerbern in einer an und für sich nicht sehr präzisen Form mitgeteilt, welche Kriterien in welchem Ausmaß zu welchem Zeitpunkt erfüllt sein sollten. Es wurde lediglich die Forderung in den Raum gestellt, dass eine möglichst umfassende Grenzkontrolle sowie Grenzüberwachung aufgebaut werden und primär der Anschluss an das Schengener Informationssystem sichergestellt werden müssen.
Dank der vorliegenden Initiative auf europäischer Ebene konnte mit diesem Dokument ein einheitliches Maßnahmenpaket erreicht werden, das grundsätzlich zwei Zielrichtungen dienlich ist: Erstens ist es durch die Präzisierung des Zeitmodus beziehungsweise der Kriterien den Staaten der Europäischen Union insbesondere für die Schengen-Staaten und somit auch für Österreich wesentlich besser möglich, die Fortschritte der Beitrittskandidaten zur Erreichen des Schengen-Acquis zu beobachten. Zweitens wird den Beitrittsstaaten rechtzeitig signalisiert, was von ihnen erwartet wird.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass den Mitgliedswerbern mit diesem Positionspapier in einer sehr klaren Weise signalisiert wird, dass die gänzliche Inkraftsetzung des Schengen-Acquis nur in der Annahme und Erfüllung des Gesamtpaketes besteht, das heißt, dass es keine Ausnahmeregelungen für einzelne Staaten geben wird.
Diesbezüglich ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.
Die erste Stufe in diesem Verfahren ist, dass ein Teil der Kriterien des Schengen-Acquis bereits zum Zeitpunkt des Beitrittes erfüllt sein muss. Als Beispiel ist die funktionierende Grenzkontrolle zu den Nichtmitgliedstaaten zu nennen. Weiters müssen alle polizeilichen Kooperationsmaßnahmen bereits vorbereitend getroffen worden sein, der Bereich der polizeilichen Kooperation muss also bereits wesentlich verbessert, ausgebaut und funktionstüchtig sein.
Die zweite Stufe des Verfahrens ist abhängig vom Zeitpunkt des Entfalls der Grenzkontrolle an den Innengrenzen. Im vorliegenden Papier wird sehr klar festgestellt, dass ein Entfall der Grenzkontrolle an den Innengrenzen zu den Neumitgliedern der Europäischen Union nur dann in Betracht kommt, wenn die gesamten Restforderungen des Schengen-Acquis erfüllt sind. Es geht hiebei um zwei sehr wesentliche Aspekte, nämlich um die Erfüllung des so genannten Visa-Regimes inklusive der gesamten Aufenthaltstitel und um die volle Funktionstüchtigkeit im Anschluss an das Schengener Informationssystem.
Es wird in diesem Positionspapier auch darauf hingewiesen, dass der voll wirksame Anschluss an das Schengener Informationssystem sehr wohl davon abhängig sein wird, wann im Zusammenhang mit dem so genannten SIS 2 – Schengener Informationssystem 2 – die technischen Voraussetzungen geschaffen sein werden, um weitere Mitglieder an den so genannten Zentralrechner in Strassburg voll funktionstüchtig anschließen zu können.
Die Bedeutung dieser Thematik in diesem Positionspapier lässt sich folgendermaßen erklären: Es hat bereits bei Wirksamwerden des Schengener Durchführungsübereinkommens für Österreich, Italien und Griechenland technische Probleme gegeben, die in mehrmonatiger Arbeit bewältigt werden konnten. In der Zwischenzeit ist der Anschluss der nordischen Staaten an das Schengener Informationssystem erfolgt, das heißt, die technischen Kapazitäten des Schengener Informationssystems sind sehr ausgereizt, was wiederum bedeutet, dass zum Anschluss weiterer Mitgliedstaaten sehr intensive technische Vorarbeiten und Voraussetzungen erforderlich sind, um das volle Wirksamwerden des Schengener Informationssystems für diese Staaten zu gewährleisten.
Österreich ist es im Rahmen der gesamten vorbereitenden Gespräche zu diesem Positionspapier gelungen, dass sehr wesentliche Aspekte und sehr umfangreiche Präzisierungen hinsichtlich der Position, welche die Europäische Union zu den Mitgliedstaaten einnimmt, aufgenommen werden. Es ist für Österreich nämlich sehr wichtig, dass die künftigen Mitgliedstaaten eine funktionstüchtige Grenzkontrolle an der Außengrenze haben, denn man darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass Österreich derzeit über eine der größten Außengrenzen an der Landgrenze zu Nichtmitgliedstaaten der EU verfügt und eine sehr umfangreiche Belastung in dieser Frage zu tragen hat. Je intensiver und umfangreicher daher die Vorbereitungsmaßnahmen unserer Nachbarstaaten beziehungsweise der künftigen Mitgliedstaaten diesbezüglich ablaufen und zum Abschluss gebracht werden, desto besser kann auch Österreich in dieser Position in weiterer Folge partizipieren.
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier dankt für diese wichtigen Informationen in diesem Zusammenhang und bittet um diesbezügliche Fragen.
Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol) stellt die Frage, welche Vorkehrungen in ausbildungsmäßiger Hinsicht getroffen worden seien, damit Grenzgendarmen in den allgemeinen Gendarmeriedienst übernommen werden können.
Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark) bemerkt, dass man als Steirer mit der Grenze zu Slowenien bei Gesprächen mit der Bevölkerung vor allem im grenznahen Bereich immer wieder mit der Frage konfrontiert sei, wie viel beziehungsweise was überhaupt an Grenzsicherung übrig bleiben werde, und bittet dazu um Stellungnahme.
Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien) stellt fest, dass er Brigadier Scherer so verstanden habe, dass die technischen Möglichkeiten des Schengener Informationssystems bereits ziemlich ausgereizt seien und dass es Schwierigkeiten hinsichtlich der schnellen Implementierung neuer Staaten gebe. Daher möge er die Frage beantworten, wie viel Zeit in Anspruch genommen werden müsse, um die Beitrittsstaaten voll in dieses System zu integrieren.
Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark) stellt die Frage, wie weit hinsichtlich des Abbaus der Grenzkontrolle die entsprechenden konkreten Vorbereitungen zur polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Staaten innerhalb und außerhalb des Schengener Übereinkommens tatsächlich schon gediehen seien.
Brigadier Peter Scherer (Bundesministerium für Inneres) führt zu den an ihn gerichteten Fragen wie folgt aus:
"Ich möchte jetzt den Themenbereich, wie viel beziehungsweise was überhaupt an Grenzsicherung übrig bleiben wird, mit dem Fragenkomplex der Übernahme von Grenzgendarmen in den allgemeinen Gendarmeriedienst koppeln, da diesbezüglich ein sehr enger Konnex besteht.
Die Schengen-Systematik sieht für den Entfall der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung durch die Einrichtung so genannter Binnengrenzen gewisse Ausgleichsmaßnahmen vor. Das bedeutet, dass zum dem Zeitpunkt, zu welchem die Grenzkontrolle und Grenzüberwachung gegenüber unseren östlichen Nachbarstaaten entfällt, keinesfalls ein Komplettabbau der gesamten polizeilichen Systematik stattfinden wird. Wir haben bereits anlässlich der Einrichtung der Binnengrenzen zu Italien und Deutschland ein gesamthaftes Maßnahmenpaket geschnürt, wie wir den Entfall der Grenzkontrolle und –überwachung kompensieren können. Schengen sieht vor, dass mit Ausnahme des so genannten Artikels 22 des Schengener Durchführungsübereinkommens betreffend kurzfristige Wiedereinrichtung der Grenzkontrolle auf Grund besonderer Umstände keine Grenzkontrollmaßnahmen im Personenverkehr mehr durchgeführt werden dürfen. Das hindert die einzelnen Mitgliedstaaten nicht daran, sondern fordert diese sogar dazu auf, in einem sehr engen Konnex und in sehr enger Zusammenarbeit Überwachungsmaßnahmen insbesondere im Transitstreckennetz durchzuführen, um weiterhin illegale Migration und die typisch grenzüberschreitenden Deliktsformen bekämpfen zu können; ich verweise in diesem Zusammenhang auf den illegalen Suchtmitteltransport und Suchtgifthandel, den Diebstahl von Kraftfahrzeugen sowie deren grenzüberschreitende Verschiebung, den Dokumentenmissbrauch und den damit verbundenen Missbrauch von Sozialleistungen im europäischen Raum.
Diese Ausgleichsmaßnahmen werden, wie gesagt, nicht mehr im Rahmen einer Grenzkontrolle oder direkten Grenzüberwachung durchgeführt, sondern primär durch ausschließlich zivile Überwachungsmaßnahmen insbesondere im internationalen Transitstreckennetz, aber auch in den dafür in Frage kommenden Grenzbereichen.
Zur Übernahme von Grenzgendarmen in den allgemeinen Gendarmeriedienst ist zu bemerken, dass bereits zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Schengener Durchführungsübereinkommens für Österreich zur Diskussion gestanden ist, dass ein Erweiterungsprozess stattfinden wird. Es wurde bereits zum damaligen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen, keine eigenständige Organisationseinheit mit Aufgaben der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung zu beauftragen beziehungsweise keine derartige eigenständige Organisationseinheit einzurichten, wie es in zahlreichen anderen Staaten üblich ist. Man hat sich im Hinblick darauf primär zweier Hauptträger im Raume der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung bedient: Einerseits wurde der Assistenzeinsatz des Bundesheeres weitergeführt, insbesondere wurde jedoch ein spezieller Aufgabenbereich im Bereich der Bundesgendarmerie eingerichtet. Letzteres bedeutet, dass mit dem Abbau der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung keinerlei große organisatorische Problemstellungen auf uns zukommen werden. Das bedeutet also nicht, wie es Bayern erleben musste, die Auflösung einer eigenständigen Organisationseinheit mit all den damit in Verbindung stehenden Schwierigkeiten. Vielmehr werden wir diesen Aufgabenbereich lediglich adaptieren und in die bereits angesprochenen Ausgleichsmaßnahmen einbringen. Dies bedeutet für die betroffenen Bediensteten der Grenzgendarmerie, dass sie lediglich modulartig entsprechende Fortbildungsveranstaltungen zu absolvieren haben, die bereits vor eineinhalb Jahren begonnen haben und von welchen wir glauben, dass wir sie rechtzeitig vor der EU-Osterweiterung zum Abschluss bringen. Die Bediensteten werden also spätestens zu diesem Zeitpunkt die Grundvoraussetzungen für die Übernahme in den allgemeinen Gendarmeriedienst erfüllen.
Zur Frage, wie lange der technische Ausbau des Schengener Informationssystems dauern wird, möchte ich noch einmal erwähnen, dass es hiebei nicht um Verzögerungsmomente im Schengener Informationssystem handelt, sondern ausschließlich um die Bewältigung technischer Vorgaben und Notwendigkeiten. Im Positionspapier der Europäischen Union ist erwähnt, dass die technischen Voraussetzungen frühestens im Jahr 2005 geschaffen sein können, und es wird in diesem Papier auch angesprochen, dass erst mit Vorliegen dieser Voraussetzungen ein Abbau der Grenzkontrollen zu den Mitgliedstaaten möglich sein wird.
Zur Frage der konkreten Vorbereitungen zur polizeilichen Zusammenarbeit mit den Beitrittswerbern darf ich anmerken, dass Österreich in den diesbezüglichen europäischen Prozess sehr stark integriert ist. Österreich hat sich sehr stark an so genannten Twinning-Projekten insbesondere mit unseren Nachbarstaaten beteiligt. Es gibt derzeit keinen angrenzenden östlichen Nachbarstaat, weder Tschechien noch die Slowakei noch Ungarn oder Slowenien, wo Österreich nicht in einem oder mehreren EU-Projekten vertreten ist und somit auch die europäische Position, aber auch die österreichische Position sehr gut vertreten kann beziehungsweise diese Staaten durch aktive Hilfe an den Schengen-Acquis mit heranführen kann und wird.
Weiters gibt es sehr umfangreiche bilaterale Vorbereitungsmaßnahmen. Wir führen derzeit Gespräche zur Schaffung bilateraler Verträge, die über die bisherigen so genannten OK-Verträge zur polizeilichen Zusammenarbeit über den Informationsaustausch in OK-Angelegenheiten hinaus gehen und bis hin zu gemeinsamen Streifen und zur Einrichtung gemeinsamer Kontaktbüros zur Förderung dieser Zusammenarbeit reichen werden.
Wir haben im Juli dieses Jahres beispielsweise das erste gemeinsame Kontaktbüro mit Ungarn in Nickelsdorf eingerichtet. Dieses dient in einem ersten Schritt insbesondere der verbesserten Handhabung der so genannten fremdenpolizeilichen Administrativpolizei, das heißt insbesondere zur Vereinfachung der Rückübernahmen illegal in Österreich aufhältiger Staatsbürger, die im Wege der Abschiebung oder Zurückschiebung nach Ungarn gebracht werden sollen.
Es ist geplant, diese Institute der gemeinsamen Gesprächsbasis, der gemeinsamen Kontaktbüros, aber auch der operativen Streifenabstimmung und der operativen Überwachungsmaßnahmen in weiterer Folge auf alle Staaten auszudehnen. Der Herr Bundesminister hat diesbezüglich mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet, die bereits in diesem Jahr, insbesondere aber beginnend mit 2002, Wirkung in diesen Detailfragen erzielen sollen."
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier dankt für diese umfangreichen Ausführungen.
3.
Tagesordnung der 2385. Tagung des Rates der Europäischen Union
am 16. November 2001 (Justiz, Inneres und Katastrophenschutz)
TO-P 5: Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Terrorismus
(41406/EU XXI. GP)
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier teilt mit, dass man nun zum 3.Punkt der ergänzten Tagesordnung komme. Er erteilt Oberstaatsanwalt Dr. Benner das Wort.
Oberstaatsanwalt Dr. Stefan Benner (Bundesministerium für Justiz) führt einleitend wie folgt aus:
"Auf Grund der Terroranschläge vom 11. September 2001 hat die Europäische Kommission zwei Vorschläge eingebracht, und zwar erstens betreffend die Ausarbeitung eines Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl und zweitens betreffend die Ausarbeitung eines Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung.
Der Rat hat beschlossen, diese Vorschläge dem Artikel-36-Ausschuss mit der Vorgabe zur Bearbeitung zu überantworten, bis zum Rat vom 6. und 7. Dezember eine wesentliche politische Einigung herbeizuführen. – Beide Instrumente werden gegenwärtig im Artikel-36-Ausschuss behandelt und befinden sich in ständiger Umgliederung und Neufassung.
Zum europäischen Haftbefehl: Diesbezüglich gibt es einen umfangreichen Vorschlag der Kommission, das Auslieferungsrecht zwischen den EU-Staaten neu zu regeln. In Anbetracht dessen, dass sich die Auslieferungsbeziehungen zwischen den europäischen Staaten seit 1957 entwickelt haben, ist das ein sehr ehrgeiziges Projekt, das sehr viel Arbeit erfordert. Diesbezüglich wird man bis Anfang Dezember 2001 wohl nur eine wesentliche politische Einigung über verschiedene Eckpfeiler erzielen können.
Das Projekt heißt ‚Europäischer Haftbefehl’, es soll weitgehend in der Abschaffung der Auslieferungsvoraussetzungen bestehen und soll konzeptmäßig zu einer besonders raschen Übergabe von gesuchten Personen innerhalb Europas beitragen.
Die zweite Paketlösung betrifft den Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung: Diesbezüglich gibt es ebenfalls einen Vorschlag der Europäischen Kommission. Man versucht, eine Definition von terroristischen Tatbeständen für die EU-Staaten zu erarbeiten und in der Folge zu einer Pönalisierungsverpflichtung für alle EU-Staaten zu kommen. Man bedient sich dabei eines Mindest-Höchststrafen-Systems, das schon aus anderen Instrumenten bekannt ist.
Das Justizministerium meint
, dass dieses Mindest-Höchststrafen-System allein nicht der Weisheit letzter Schluss ist: Es komme nicht darauf an, welche nominale Höchststrafe im jeweiligen Staat bestehe, sondern es komme auf die Rechtsanwendung, auf die Strafzumessung und auf das Verhältnis dieser Höchststrafe zu den andern Höchststrafen im Strafenkatalog an. Ganz besonders wichtig dabei sei, welche Praxis der bedingten Entlassung für Verurteilte es gebe.Österreich steht mit letzterer Haltung allerdings relativ allein da, alle anderen Staaten finden ein formelles System, das eine formelle Mindest-Höchststrafen vorsieht, als günstiger an.
Beide Instrumente stehen heute wieder in Diskussion, und diese Diskussion im Artikel-36-Ausschuss wird wöchentlich weitergeführt."
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien) führt wie folgt aus:
"Ich habe zwei Fragen in Bezug auf diese beiden Maßnahmenpakete.
Meine erste Frage bezieht sich auf den ‚Europäischen Haftbefehl’: Zunächst hieß es im Ansatz nur, dass sich dieser vor allem auf den Bereich terroristischer Kriminalität und unter Umständen auch organisierter Kriminalität erstrecken soll. Nun entsteht jedoch der Eindruck, dass dieser Haftbefehl – salopp ausgedrückt – in einer gewissen Salamitaktik auf das gesamte Strafrecht ausgedehnt werden soll.
Zwei Punkte erachte ich in diesem Zusammenhang als problematisch: Erstens ist das klassische Strafrecht Kernbereich nationalstaatlicher Souveränität. Zweitens zeigen sich bei durchaus anzuerkennender annähernder Gleichwertigkeit der Rechtspflegeeinrichtungen und der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten im Detail doch sehr erhebliche Unterschiede, sodass ich es als problematisch sehe, dass unsere österreichischen Gerichte dann automatisch quasi zum verlängerten Arm anderer Gerichte werden.
Vor allem stört mich, dass wir mit der Sicht unseres Justizressorts betreffend das Prinzip der doppelten Strafbarkeit ziemlich allein stehen. Und es ist nicht leicht, der eigenen Justiz oder gar der eigenen Bevölkerung deutlich zu machen, wieso wir auf Anforderung eines ausländischen Gerichtes auch auf Grund solcher Delikte ausliefern sollen, die im eigenen Staat gar nicht strafbar wären. – Ich meine, dass man, wenn die gesamteuropäische Entwicklung der Justizintegration schon so weit fortgeschritten ist und man das begrüßt, jedenfalls zu verbindlichen Deliktskatalogen kommen müsste.
Beim anderen Maßnahmenpaket betreffend Terrorismusbekämpfung, das ja jetzt deutlich im Vordergrund steht und mit welchem man politisch nur einverstanden sein kann, sehe ich folgendes Problem: Auch in diesem Zusammenhang wird es meines Erachtens einen Deliktskatalog geben müssen. Über die Definition des Kernbereichs von Terrorismus wird man sich nämlich vermutlich sehr rasch einig sein, betreffend peripherer Bereiche des Terrorismus wird es aber bestimmt unterschiedliche Auffassungen geben. Der Begriff ‚Terrorismus’ ist – vor allem gegenwärtig – politisch-ideologisch stark aufgeladen. Es wird nämlich auch in diesem Rahmen Regionen geben, in welchen die Betreffenden nicht als ‚Terroristen’, sondern als ‚Freiheitskämpfer’ bezeichnet werden. Es können aber natürlich auch selbst Unterdrückte, die man aus einer gewissen politischen Perspektive als Freiheitskämpfer bezeichnen könnte, Terrorakte setzen. Bei aller Vorrangigkeit des absoluten Sicherheitsbedürfnisses wird man sich daher auf alle Fälle um begriffliche Präzision nach rechtsstaatlichen Kriterien bemühen müssen.
Ich nenne ein Beispiel aus unserer neueren Geschichte: Sofern nicht Menschenleben gefährdet wurden, habe ich Schwierigkeiten, die Südtirolkämpfer – und auch Bundeskanzler Kreisky hat hiefür gewisses Verständnis bekundet – als klassische Terroristen zu bezeichnen und diese genauso zu behandeln wie die Täter des Anschlags in New York.
Ich hoffe also, dass bei aller Notwendigkeit für entsprechend scharfe Reaktionen eine gewisse rechtsstaatliche Begrifflichkeit eingehalten wird."
Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg) fragt hinsichtlich des Vorschlages für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Terrorismus, in welchem eine Reihe von Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vorgesehen seien, welche konkreten Maßnahmen man im Falle der Annahme dieses Rahmenbeschlusses zur innerstaatlichen Umsetzung in Österreich vorschlagen werde.
Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien) bittet darzulegen, welche Überlegungen es im Ressort hinsichtlich der Umsetzung des "Europäischen Haftbefehls" sowie des Terrorbekämpfungsrahmenpakets bereits gebe und welche Bereiche davon insbesondere betroffen seien.
Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark) stellt fest, dass im Rahmenbeschluss auch die Verantwortlichkeit juristischer Personen vorgesehen sei, die in Österreich nicht bestehen. Daher möge die Frage beantwortet werden, wie man diese Verpflichtung in Österreich umzusetzen beabsichtige.
Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten) bittet um Beantwortung der Frage, ob auch gemeinsame Regelungen etwa in Bezug auf Trittbrettfahrer oder ähnliche Bestimmungen geplant seien, die jetzt oder später in das Terrorbekämpfungsrahmenpaket einfließen sollen.
Oberstaatsanwalt Dr. Stefan Benner (Bundesministerium für Justiz) beantwortet die an ihn gestellten Fragen wie folgt:
"Selbstverständlich hat der Bundesminister in Bezug auf den ‚Europäischen Haftbefehl’ darauf hingewiesen, dass Österreich großen Wert darauf legt, dass der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit beibehalten wird. Nach dem jetzigen Entwurf wird am Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit prinzipiell festgehalten, nicht jedoch in den Bereichen, die – unter Anführungszeichen – ‚harmonisiert’ sind und in welchen es schon gemeinschaftliche Beschlüsse gibt, etwa betreffend Menschenhandel oder betreffend die im Europol-Übereinkommen aufgezählten Delikte. – Und das führt natürlich zu einer sehr schlecht handhabbaren, langen Liste.
Ich möchte in diesem Zusammenhang kurz anmerken, dass wir nicht nach traditionellem Auslieferungsrecht auf Grund des Deliktstypus ausliefern, sondern wegen des Sachverhaltes.
Wie gesagt, ist die Liste jetzt jedenfalls sehr lang, und wir halten diese Positivliste nicht für der Weisheit letzten Schluss, weil sie Auslieferungsschwierigkeiten mit sich bringt. Ins diesbezügliche Übereinkommen des Europarats von 1957 wurde ganz bewusst kein solcher Deliktskatalog aufgenommen, weil sich daraus eben Auslieferungsschwierigkeiten zwischen zwei Staaten, dem ersuchenden und dem ersuchten Staat, ergeben können.
Selbstverständlich ist es daher unsere Vorgabe, dass wir weitgehend an der beiderseitigen gerichtlichen Strafbarkeit festhalten wollen, und in diesem Punkt haben wir durchaus Unterstützung von Staaten wie Luxemburg, den Niederlanden oder Deutschland.
Natürlich sind das Justizministerium und der Justizminister auch der verfassungsrechtlichen Vorgabe in § 12 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz verpflichtet, gemäß welchem die Auslieferung eigener Staatsangehöriger kategorisch verboten ist. – Auch davon soll in dem Beschluss abgegangen werden, und Österreich wird daher aus verfassungsrechtlichen Gründen Vorbehalte geltend machen müssen.
Zum Terrorbekämpfungsmaßnahmenpaket: Es gibt auf Grundlage des Entwurfes der Kommission bereits einen Vorschlag der Präsidentschaft betreffend den Katalog terroristischer Straftaten, in welchem verschiedene Deliktstypen aufgezählt werden, die dann als terroristisch anzusehen sind, wenn sie mit dem Ziel begangen werden, die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnung und Struktur eines Landes zu zerstören. Auf österreichischen Vorschlag wurde noch der in den Instrumenten der Vereinten Nationen in diesem Zusammenhang immer enthaltene Begriff der ‚Einschüchterung der Bevölkerung’ mit aufgenommen. – Wenn diese Ziele bei strafbaren Handlungen vorliegen, sind etwa Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Entführung, Geiselnahme und Ähnliches als terroristisch strafbare Handlungen zu beurteilen. Diesem Deliktskatalog kann man aus unserer Sicht durchaus zustimmen.
Zur Frage nach dem entsprechenden Umsetzungsbedarf: Gemäß Art. 2 des jetzigen Entwurfes wird wieder einmal der Begriff der ‚terroristischen Vereinigung’ ins Spiel gebracht. Bei uns gibt es gemäß § 278a StGB eine ‚kriminelle Vereinigung’. Man wird also überprüfen müssen, ob von diesem in § 278a StGB verankerten Begriff der ‚kriminellen Vereinigung’ alle jetzt definierten terroristischen Ziele abgedeckt werden. Nach einer ersten Prüfung ist das wahrscheinlich nicht der Fall. Daher besteht diesbezüglich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Reformbedarf, indem voraussichtlich zur ‚kriminellen Vereinigung’ noch ein entsprechender Unterabsatz eingefügt werden muss, dass eine kriminelle Vereinigung auch terroristische Ziele haben kann.
Wie schon erwähnt wurde, handelt es sich in diesem Zusammenhang um einen Rahmenbeschluss, und ein Rahmenbeschluss ist eine Maßnahme der Dritten Säule nach Art. 34 des EU-Vertrages, das heißt, er wird durch den Rat angenommen, und die Mitgliedstaaten steht dann ein gewisser Zeitraum zur Umsetzung zur Verfügung. Nach dem jetzigen Entwurf muss die Umsetzung bis Ende 2002 erfolgen.
Zur Frage nach der Verantwortlichkeit juristischer Personen: Es ist richtig, dass es bei uns derzeit keine Bestimmungen über die Strafbarkeit juristischer Personen gibt. Es gibt jedoch in unserem Haus bereits entsprechende Entwürfe, weil auch andere Übereinkommen eine solche strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen vorsehen."
Bundesrat Albrecht Konečny
(SPÖ, Wien) stellt die Frage in den Raum, ob es sich wohl wiederum so verhalten werde, dass bei der Ministerratssitzung am 16.11.2001 erneut Personen in den Sperrbereich mitgenommen werden, die dort nichts verloren haben, seien es Mitglieder des Nationalrats oder Redaktionsangehörige großer beziehungsweise größter österreichischer Tageszeitungen.Er habe angekündigt – der Bundesminister habe davon jedoch offensichtlich keinen Gebrauch machen wollen –, dass er das heute hier zur Sprache bringen würde, denn das sei, wenn es zutreffe, und es sei ihm kein Dementi des Bundesministers bekannt, mit Sicherheit eine Unkorrektheit und verrate ein einigermaßen merkwürdiges Amtsverständnis.
Seines Erachtens wäre es wohl angemessen gewesen, dass der Bundesminister dazu eine Information gegeben hätte, und man unternehme nun nochmals den Versuch, ihm dazu Gelegenheit zu geben.
Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich) bringt folgenden Antrag ein:
Antrag
gemäß § 29 Abs. 3 GO-BR der Bundesräte Winter und GenossInnen
Die unterzeichneten Bundesräte stellen den Antrag, die Anwesenheit des Bundesministers für Justiz zu verlangen.
*****
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien) teilt mit, dass
er die letzte Wortmeldung des Bundesrates Konečny zutiefst bedaure, und zwar aus einem formellen und aus einem inhaltlichen Grund.Es sei bereits eine schriftliche Anfrage in diesem Zusammenhang gestellt worden, deren Beantwortung befinde sich offensichtlich in Ausarbeitung und auf diese Weise werde man die gewünschten Informationen ohnedies erhalten. Die Einbringung dieses Antrages erübrige sich daher formell.
Die bisherige Ausschusssitzung sei von einem sehr hohen und sachlichen Niveau geprägt gewesen. Man habe hervorragende Informationen bekommen, und es seien von den Ausschussmitgliedern sämtlicher Fraktionen sehr interessante Fragen gestellt worden. In Anbetracht dessen, dass man sich von dieser Sachlichkeit jetzt am Schluss in dieser Weise abwenden werde, sei im Nachhinein zu bedauern, dass man der sozialdemokratischen Fraktion betreffend Erweiterung der Tagesordnung entgegengekommen sei, obwohl der diesbezügliche Antrag eindeutig geschäftsordnungswidrig gewesen und überdies verspätet gestellt worden sei.
Es sei, wie gesagt schade – und er persönlich fühle sich ein wenig ausgenützt –, wenn die heute besprochene interessante Thematik als Aufhänger für finstere Polemik genützt werde.
Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg) bestätigt, dass die Antworten, die Oberstaatsanwalt Dr. Benner gegeben habe, sehr sachlich und ausführlich gewesen seien. Für ihn seien alle Fragen beantwortet worden, und er sehe überhaupt keine Veranlassung, sich dem Antrag der SPÖ anzuschließen. Vielmehr schließe er sich vollinhaltlich der Meinung seines Vorredners an.
Bundesrat Albrecht Kone
čny (SPÖ, Wien) erwidert, dass es ihn bitter enttäusche, dass die ÖVP-Fraktion den Antrag seiner Fraktion nicht unterstützen werde; er persönlich habe fest damit gerechnet.Bundesrat Dr. Böhm habe gesagt, dass offensichtlich an einer Beantwortung der Anfrage gearbeitet werde. Dazu sei zu sagen, dass man, sollte diese rechtzeitig vor Beginn der Donnerstag-Sitzung vorliegen, sehr wohl von einer weiter gehenden geschäftsordnungsmäßigen Behandlung Abstand nehmen könnte. Wäre heute schon eine befriedigende Auskunftserteilung erfolgt, dann hätte die sozialdemokratische Fraktion die Anfrage selbstverständlich zurückgezogen.
Vorsitzender Dr. Ferdinand Maier bringt den vorliegenden Antrag der Bundesräte Winter und GenossInnen zur Abstimmung. – Der Antrag bleibt in der Minderheit und ist daher abgelehnt.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Auskunftspersonen für die Erteilung der detaillierten und aufschlussreichen Informationen.
Da die Tagesordnung somit erschöpft sei, schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Schluss der Sitzung: 17.22 Uhr
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