1608/J-BR BR

Anfrage


 
 
 
der Bundesräte Dr. Bösch
und Kollegen
an den Bundesminister für inneres
betreffend Aufhebung des Aufenthaltsverbotes über einen straffällig gewordenen
Kroaten in Österreich
Jüngsten Medienberichten zufolge (Neue Vorarlberger Tageszeitung) wurde der Kroate
Dragan K. wegen eines Raubüberfalles im März 1993 in Feldkirch zu zweieinhalb Jahren
Gefängnis rechtmäßig verurteilt. Der schon mehrmals Vorbestrafte verbüßte seine
Haftstrafe in der Justizanstalt Suben. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz erließ als
Wohnortbehörde nach dem Gerichtsurteil ein Aufenthaltsverbot, welches von der
Sicherheitsdirektion Vorarlberg auch bestätigt wurde. Dragan K. wurde nach Verbüßung
der Hälfte der Haftstrafe in Schubhaft genommen und am 22. Dezember 1994 in seine
Heimat abgeschoben. In der Folge stellte der Kroate jedoch einen Antrag auf
Aufhebung des Aufenthaltsverbots, mit der Begründung das Aufenthaltsverbot sei gem.
§ 38 Abs. 1 Z. 4 bzw. Abs. 2 Fremdengesetz rechtswidrig ausgesprochen worden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister
für Inneres folgende

Anfrage:

1. Wann ist Dragan K. geboren, wann ist er erstmals nach Österreich gekommen, wie
lange war er insgesamt in Österreich aufhältig und welchen fremdenrechtlichen
Status hatte er in Österreich inne?
2. Ist es richtig, daß Dragan K. bereits mehrere schwere Straftaten in Österreich verübt
hat, wenn ja, welche, wann und wurde er entsprechend verurteilt?
3. Ging er bisher einer Berufstätigkeit in Österreich nach, wenn ja welcher?
4. Wo hält sich der Obengenannte derzeit auf?
5. Ist es richtig, daß der Kroate, über den ein Aufenthaltsverbot verhängt wurde, einen
Antrag auf Aufhebung dieses Aufenthaltsverbotes gestellt hat, wenn ja mit welcher
konkreten Begründung?
6. Ist über diesen Antrag schon entschieden worden, wenn ja wie?
7. Ist die Befürchtung, daß das Aufenthaltsverbot nach der derzeitigen Rechtslage
aufzuheben ist, weil es gem. § 38 Abs.1 Z.4 bzw. Abs.2 Fremdengesetz rechtswidrig
ausgesprochen wurde, berechtigt?
8. Hat es seit in Kraft treten des Fremdengesetzes 1997 mehrere Fälle dieser Art, in
denen ein bereits ausgesprochenes Aufenthaltsverbot aus Gründen der
Rechtswidrigkeit nach § 38 Fremdengesetz wieder aufgehoben wurde, gegeben?
9. Wenn ja, in wie vielen Fällen war dies der Fall (aufgelistet nach den in § 38 Abs. 1
FrG genannten Gründen) und wie viele strafrechtlich verurteilte Fremde konnten auf
diese Weise in Österreich bleiben?

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HTML-Dokument erstellt: Apr 21 16:11