1653/J-BR BR

Anfrage


 
der Bundesräte Mag. Mainoni, Dr. Bösch
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Abschiebung von Schubhäftlingen auf dem Luftweg
 
Laut Innenministerium gibt es bei Schubhäftlingen, bei denen mit gewalttätigem
Widerstand zu rechnen ist, eine neue Regelung in der Abschiebepraxis auf dem
Luftweg. Diese wurde am 24. Juni 1999 ( SN, 01.07.99) erstmals angewendet. Vier
Schubhäftlinge sind mit einem Lear Jet vom internationalen Flugrettungsdienst Austria
in ihre Heimatstaaten gebracht worden. Drei Beamte des
Gendarmerieeinsatzkommandos (GEK) und ein Arzt begleiteten zwei Algerier, einen
Ghanaer und einen Nigerianer.
 
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister
für Inneres folgende
 

Anfrage:


 
1.) Erfolgte eine Ausschreibung vor der Auswahl des Flugrettungsdienstes Austria?
2.) Wenn nein, warum nicht?
3.) Nach welchen Kriterien wurde dieses Unternehmen ausgewählt?
4.) In welchen Städten erfolgten die Zwischenlandungen?
5.) Wie hoch waren die Gesamtkosten für diesen Auftrag?
(inklusive Treibstoffkosten und Flughafengebühren)
6.) Wie hoch waren die Kosten der begleitenden Exekutivbeamten sowie des Arztes?

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HTML-Dokument erstellt: Aug 11 12:58