1654/J-BR BR
Anfrage
der Bundesräte Haunschmid,
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Energieabgaben
Die 1996 eingeführte sogenannte Energiesteuer bezeichnete der damalige Bundeskanzler
Vranitzky noch als 1. Schritt in Richtung einer ökologischen Steuerreform.
Wie zu erwarten war, handelte es sich auch bei diesen steuerlichen Maßnahmen um eine
Geldbeschaffungs - und Budgetlochstopfaktion, da weder eine Zweckwidmung in Richtung
Förderung erneuerbarer Energieträger in die Bestimmungen Eingang fand noch irgendeine
andere Art der Zweckbindung. Auch die darauffolgenden Novellierungen zielten auf keine -
wie auch immer geartete - Zweckwidmung ab, es wurden lediglich die Zahlungstermine für
die Energieabgaben geändert.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Einnahmen aus der Energieabgabe?
2. Nach welchem Schlüssel werden die Einnahmen auf Bund und Länder verteilt?
3. War jemals daran gedacht, Mittel aus der Energieabgabe zweckgebunden für die
Förderung regenerativer Energieerzeugungsanlagen zu verwenden?
Wenn nein, warum nicht, wofür werden diese Mittel verwendet?
4. Werden Mittel aus der Energieabgabe auch für die Förderung von Betreibern
regenerativer Energieerzeugungsanlagen verwendet?
Wenn nein, warum nicht und aus welchen Mitteln werden diese gefördert?
Wenn ja, in welcher Höhe und wem genau flossen diese Mittel zu?
HTML-Dokument erstellt: Aug 11 12:58