1655/J-BR BR

Anfrage


 
der Bundesräte Haunschmid
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend regenerative Energieanlagen
 
"Aus Gründen des Umweltschutzes kann der Elektrizität auf der Grundlage
erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt werden" (EU Richtlinie 96/92/EG,
Vorbem. Pkt. 28).
Die zitierte Passage spricht eine unmißverständliche Sprache:
Im Zuge der Liberalisierung des österreichischen Elektrizitätsmarktes wäre es dem
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten durchaus möglich gewesen, den
Betreibern regenerativer Energieanlagen zumindest eine faire Chance zu geben.
Wie befürchtet wurden aber genau jene Stromproduzenten, die den im Weißbuch geforderten
Zuwachs von "neuen" erneuerbaren Energien, wie Kleinwasserkraft, Wind, Biomasse,
Biogas, Photovoltaik etc., garantieren könnten, im Zuge der Liberalisierungsmaßnahmen am
österreichischen Strommarkt neuerlich benachteiligt.
Unter dem Deckmantel der Vorreiterrolle Österreichs beim Einsatz von erneuerbaren
Energieträgern, hinter dem sich lediglich die Großwasserkraft verbirgt, wurden die Ziele des
Weißbuches konterkariert.
Speziell die Abhängigkeit der Netztarife von der durchgeleiteten Leistung ist eine immense
Benachteiligung der kleinen Öko - Stromerzeuger im Vergleich zu Betreibern konventioneller
Kraftwerke, da erstere ihre Maximalleistung nur einige Dutzend Stunden im Jahr erreichen,
aber 60% der Netzkosten gemäß den höchsten im Zeitraum von 2 Jahren gelieferten
Leistungen berechnet werden.
Die Bestimmungen bezüglich der Systemnutzungstarife sowie die Bestimmungen im ElWOG
selbst erschweren bzw. verunmöglichen somit den Betreibern regenerativer Energieanlagen
unter anderem den Kundenzugang.
In Anbetracht der ohnehin vorhandenen Benachteiligung dieser Energiequellen durch die
fehlende Internalisierung externer Kosten bei den konventionellen Energieträgern und in
Anbetracht der Bestimmungen des Weißbuches "Energie für die Zukunft: Erneuerbare
Energieträger" ist diese Vorgehensweise absolut unverständlich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende
 

Anfrage:


 
1. Ist Ihnen der aktuelle Stand des Weißbuches "Energie für die Zukunft: Erneuerbare
Energieträger" bekannt?
2. Welche Energieerzeugungsanlagen werden von der Europäischen Kommission bzw. vom
Weißbuch als "Alternativ - bzw. Regenerativanlagen" erfaßt?
3. Bis zu welcher Anlagengröße wird die Kleinwasserkraft auch als "Alternativanlage" im
Sinne des Weißbuches anerkannt?
4. Werden Sie der Kleinwasserkraft auch in Österreich den Stellenwert als "Alternative
Energieerzeugungsanlagen" einräumen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann und mit welchen Maßnahmen?
5. Wie ist in § 47 Abs. 4 ElWOG der Satz "Den Betreibern von Verteilernetzen ist ein
allfälliger Mehraufwand gemäß Abs. 3 gegenüber ihrer sonstigen Aufbringung der
elektrischen Energie zu ersetzen," zu verstehen?
6. Wer hat für die Finanzierung des genannten Mehraufwandes zu sorgen?
7. Ist daran gedacht, bei deutlichen Tarifsenkungen für "Allgemeine Tarife" einen Teil
davon für die Abgeltung des allfälligen Mehraufwandes heranzuziehen?
Wenn nein, warum nicht?
8. Werden Mittel aus der Energieabgabe auch für die Förderung von Betreibern
regenerativer Energieerzeugungsanlagen verwendet?
Wenn nein, warum nicht und aus welchen Mitteln werden diese gefördert?
Wenn ja, in welcher Höhe und wem genau flossen diese Mittel zu?

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HTML-Dokument erstellt: Aug 11 12:58