1662/J-BR BR
der Bundesrätin Mühlwerth
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Asylaberkennung gem. § 14 Asylgesetz
§ 14 Asylgesetz sieht vor, daß Asyl von Amts wegen abzuerkennen ist, wenn eine der in
Ziffern 1. bis 5. aufgezählten Voraussetzung vorliegt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister
für Inneres folgende
 

Anfrage:


1. Wie oft wurde seit 1.1.1998 (jährlich) Asyl gewährt (jeweils auf Grund welcher
gesetzlichen Bestimmungen)?
2. Wie oft wurde seit 1.1.1998 (jährlich) Asyl gem. § 14 von Amts wegen aberkannt,
aufgeschlüsselt gem. der in §14 (1) Ziffer 1 bis 5 angeführten Gründe?
3. In wie vielen Fällen hat die Behörde die nach dem Fremdengesetz zuständige
Behörde vorn Sachverhalt nach § 14 Abs. 4 verständigt?

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HTML-Dokument erstellt: Oct 29 12:05