1664/J-BR BR

Anfrage


der Bundesräte Windholz
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
wegen des dringenden Verdachtes einer strafbaren Handlung
In der Gemeinde Kautzen/NÖ wurde vor längerer Zeit eine behördlich genehmigte
Kompostplatte errichtet. Diese wurde vor ca. 1 bis 2 Jahren von der Gemeinde Kautzen an
Gerhard Reininger verpachtet. Dieser hat im Jahre 1998 auf der Kompostplatte ca. 1000
Tonnen Klärschlamm gelagert. Hinweisen zufolge soll dieser aus dem Raum Wiener Neustadt
stammen und für ca. zwei Drittel dieses Klärschlamms sollen keine Untersuchungszeugnisse
vorgelegen haben.
Die Klärschlammanlieferungen wurden Informationen zufolge stets vom ÖVP - Bürgermeister
der genannten Gemeinde, Herrn Erwin Hornek, übernommen.
Im Frühjahr 1999 hat Gerhard Reininger begonnen, den Klärschlamm in den Abendstunden
auf umliegende Felder auszubringen. Dem Vernehmen nach mangelte es hierfür an der
erforderlichen verwaltungsrechtlichen Genehmigung.
Die Gemeindebürger befürchten, daß durch diese Klärschlammausbringung Grundwasser und
Hausbrunnen der umliegenden Bauernhöfe und Einfamilienhäuser verunreinigt werden. Daher
wurde am 14.7.1999 in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kautzen der
Bürgermeister von diesem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, den Sachverhalt
sofort aufzuklären und das Ausbringen von Klärschlamm zu unterbinden.
Dem Vernehmen nach soll der Bürgermeister der genannten Gemeinde in dieser Hinsicht
keinerlei Aktivität entfaltet haben. Er hat weder das offensichtlich gesetzwidrige Ausbringen
von Klärschlamm unterbunden, noch ist er der Verpflichtung nachgekommen die zuständige
Bezirksverwaltungsbehörde über dieses offensichtlich gesetzwidrige Vorgehen in Kenntnis zu
setzen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den Herrn
Justizminister nachstehende
 

Anfrage


1. Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?
2. Können Sie dafür eintreten, daß es zu einem fairen Verfaliren kommt?
3. Können Sie als Justizminister dafür Sorge tragen, daß es auf politische Intervention hin zu
keinen Weisungen kommt, um das Verfahren einzustellen?
• Wenn nein, warum nicht?
4. Hat es bereits Eingriffe in das behängende Verfahren gegeben?
• Wenn ja, welche?
5. Gedenken Sie, sollten bereits politische Interventionen bzw. Eingriffe in das behängende
Verfahren erfolgt sein, ein genaue Überprüfung des Falles veranlassen zu lassen?
• Wenn nein, warum nicht?

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HTML-Dokument erstellt: Oct 29 12:05