1671/J-BR BR
ANFRAGE
der Bundesräte Gstöttner, Prof. Konecny
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Umsetzung des Ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetzes
Das in der vergangenen Gesetzgebungsperiode vom Parlament verabschiedete Erste
Bundesrechtsbereinigungsgesetz, BGBl. I 191/1999, stellt unbestrittenermaßen einen
wichtigen Schritt zur Vereinfachung der österreichischen Rechtsordnung, zur Erzielung einer
größeren Übersichtlichkeit und damit zu einer Verbesserung des Zugangs zum Recht dar. Von
dieser legislativen Maßnahme ist besonders das Justizressort betroffen, in dessen
Zuständigkeitsbereich die meisten vom Ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetz erfassten
Rechtsvorschriften fallen. Nicht wenige dieser Normen stammen noch aus der ersten Hälfte
des 19. Jahrhunderts, ihre Quellen sind heute nur schwer zugänglich, und ihr Inhalt ist
vielfach obsolet. Gerade in diesem Bereich ist daher eine Rechtsbereinigung besonders
nützlich und im Grunde genommen längst überfällig.
Medienberichten aus jüngster Zeit ist nun allerdings zu entnehmen, dass das am 1.1.2000 in
Kraft getretene Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz im Justizbereich offenbar
Zweifelsfragen aufwirft und zu Unsicherheiten führt, die in der Praxis Schwierigkeiten
bereiten könnten (s. Profil vom 13.12.1999, 5. 46; Der Standard vom 14.12.1999, S. 27).
Um über diese Probleme Klarheit zu gewinnen, richten die unterzeichneten Bundesräte daher,
an den Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Trifft es zu, dass das Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz zu Zweifeln über den
räumlichen Geltungsbereich des ABGB führt?
2. Führt die Aufhebung des Hofdekrets vom 31.1.1844 tatsächlich zu Unsicherheiten
über die Rechtsnatur des Pflichtteilsanspruchs?
3. Sehen Sie in diesem Zusammenhang oder auf Grund anderer Konsequenzen des
Ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetzes im Bereich des Justizressorts einen
legislativen Handlungsbedarf?.
Anlage konnte nicht gescannt werden !!!
HTML-Dokument erstellt: Dec 22 12:43