1677/J-BR BR
ANFRAGE
der Bundesräte Hagen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Möglichkeit der psychologischen bzw. therapeutischen Betreuung der
Gendarmerie - und Polizeibeamten/innen nach traumatischen Erlebnissen im Rahmen
ihrer Dienstverrichtung
Die Beamtinnen und Beamten der Bundesgendarmerie und der Bundespolizei sind durch
ihre berufliche Tätigkeit des öfteren mit starken psychologischen und traumatischen
Erlebnissen konfrontiert.
Derzeit besteht fast keine Möglichkeit, eine psychologische bzw. therapeutische Hilfe zu
erlangen. In anderen Berufszweigen (z.B. medizinischer Dienst, pädagogischer Bereich,
soziale Bereiche usw.) werden unter dem Schlagwort "Supervision" Möglichkeiten zur
Auf - und Verarbeitung solcher Erlebnisse geboten. Diese Aufgabe wird momentan bei
lebensgefährlichen Waffengebräuchen durch einen sogenannten ,,Postshooting -
Beamten" (leitende Beamte) durchgeführt. Bei allen sonstigen traumatischen Erlebnissen
(Selbstmorde, tödliche Unfälle, Überbringung von Todesnachrichten usw.) während der
Dienstverrichtung gibt es für die betroffenen Beamten im Bedarfsfalle keine geeignete
psychologische Hilfestellung, was zur Flucht in die Alkoholsucht oder gar zum
Selbstmord des betroffenen Beamten führen kann.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister
für Inneres folgende
Anfrage:
1. In welchen Bereichen bzw. Fällen gibt es derzeit tatsächlich eine psychologische bzw.
therapeutische Betreuung für Beamtinnen und Beamte der Bundesgendarmerie und
der Bundespolizei?
2. Wie sieht diese Betreuung im Konkreten aus und durch wen wird diese
durchgeführt?
3. Ist das Personal, welches die Betreuung durchführt eigens geschult?
4. Wird die Betreuung kostenlos zur Verfügung gestellt?
5. Gibt es Überlegungen die Betreuung auch auf andere Fälle auszuweiten? Wenn ja,
auf welche?
6. Wie viele Beamtinnen und Beamten haben aufgrund einer fehlenden
psychologischen oder therapeutischen Hilfestellung Selbstmord begangen?
HTML-Dokument erstellt: Jan 13 15:38