1684/J-BR BR
Anfrage
der vom Tiroler und vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Hans Ager,
Georg Keuschnigg, Klaus Gasteiger, Wilhelm Grissemann, Maria Grander, Christoph Hagen und
Ilse Giesinger)
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Erleichterung grenzüberschreitender Such - und Rettungsflüge
Im Alpenraum kommt es bei Such - und Rettungsflügen auf Grund der topographischen Gegeben -
heiten zwangsläufig immer wieder zu Grenzüberflügen. Das betrifft sowohl in - und ausländische
Privatluftfahrzeuge als auch Staatsluftfahrzeuge und Militärluftfahrzeuge, wobei in diesen Fällen
jeweils unterschiedliche rechtliche Bestimmungen zu beachten sind. Dazu kommt, daß in Verhältnis
zur Schweiz und zum Fürstentum Liechtenstein eine Außengrenze der Europäischen Union über -
flogen werden muß. Die zu beachtenden Bestimmungen betreffen beispielsweise die rechtzeitige
Abgabe von Flugplänen, die Einhaltung der zoll - und grenzkontrollrechtlichen Bestimmungen
sowie die Einholung von Bewilligungen der Luftfahrtbehörden.
Es bedarf keiner näheren Erläuterung, daß damit Such - und Rettungsflüge unnötig erschwert und
verzögert werden können. Daß bei Katastrophen großen Ausmaßes wie beispielsweise in Galtür
offenkundig Übereinstimmung aller beteiligten Stellen besteht, im Interesse einer raschen Hilfe fall -
weise von der Einhaltung von Rechtsvorschriften abzusehen, kann allerdings keine fur alle Notfälle
befriedigende Lösung darstellen.
Zwischen Österreich und Italien besteht ein am 1. Juli 1991 in Kraft getretenes bilaterales Ab -
kommen über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringlichen Trans -
porten von Verletzten oder Schwerkranken. Ein gleichartiges Abkommen mit der Schweiz besteht
nicht. Am 1. Juli 1994 sind zwischen Italien und der Schweiz bilaterale Abkommen in Kraft ge -
treten, die in der Stammvereinbarung Such - und Rettungsflüge zur Suche und Rettung von in Not
geratenen Flugzeugen, Passagieren und Besatzungsmitgliedern (sogenanntes SAR - Abkommen)
und in einer Zusatzvereinbarung auch die Koordinierung von Such - und Rettungsflügen von ver -
mißten oder in Schwierigkeiten geratenen Personen unabhängig von Flugzeugunglücken regeln.
Der Tiroler Landtag hat mit Entschließung vom 11. Dezember 1997 den Abschluß gleichartiger
bilateraler Verträge zwischen Österreich und Italien bzw. Österreich und der Schweiz betreffend die
Koordinierung von Such - und Rettungsflügen gefordert, wie sie zwischen Italien und der Schweiz
bereits bestehen.
In der Anfragebeantwortung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten Nr. 1529/AB -
BR/99 vom 14. September 1999 zur Anfrage Nr. 1649/J - BR/99 der Bundesräte Jürgen Weiss und
Hans Ager wurde darauf hingewiesen, daß ein noch ausständiges Abkommen über die Erleichte -
ung von mit der Schweiz ‚vorbereitet werde. Gegenüber Italien sei Österreich weiterhin bemüht,
ein Expertentreffen zur genauen Bestimmung der noch regelungsbedürftigen Materien
einzuberufen.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1. Wie ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen über ein Abkommen mit der Schweiz über
die Erleichterung von Ambulanz -, Stich - und Rettungsflügen?
2. Bis wann kann mit positiven Abschluß der Verhandlungen und der Unterzeichnung des
Abkommens gerechnet werden?
3. Wie weit sind die Bemühungen gediehen, gegenüber Italien die noch regelungsbedürftigen
Materien klären zu können?
4. In welcher Weise kann sichergestellt werden, daß die zwischenstaatlichen Abkommen
Österreichs, Italiens und der Schweiz so gestaltet sind, daß sie bei Ambulanz -, Such - und
Rettungsflügen eine in allen Staaten möglichst einheitliche Vorgangsweise gewährleisten?
HTML-Dokument erstellt: Feb 23 10:48