1696/J-BR BR

A n f r a g e


 
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Berücksichtigung wohnungsloser Mitbürger im Hauptwohnsitzgesetz
 
Das Bundesministerium für Inneres ist seit mehreren Jahren mit der Frage befaßt, wie wohnungs -
lose Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Feststellung eines Hauptwohnsitzes kommen können.
Durch die derzeitige Rechtslage und die damit verbundene Beschränkung der polizeilichen Meldung auf Inhaber einer Unterkunft ergeben sich für wohnungslose Mitbürgerinnen und Mitbürger teilweise schwerwiegende Nachteile, weil das Meldewesen in der Praxis vielfache Anknüpfungspunkte für verschiedene Verwaltungsmaterien und für die Privatrechtsgestaltung schafft. Letztlich liegt es aber auch im Interesse der Behörden selbst, die Erreichbarkeit wohnungsloser Personen verbessern zu können.
Eine Lösung dieses Problems könnte beispielsweise dadurch geschaffen werden, daß ein
Hauptwohnsitz über bestimmte Institutionen begründet werden kann, die sich der Betreuung von
Obdachlosen widmen und von diesen regelmäßig aufgesucht werden, auch wenn sie sich dort nur
fallweise und tagsüber aufhalten. In diesem Sinne hat bereits im Herbst 1995 eine Beratung mit
Vertretern der von den Ländern über Ersuchen des Innenministeriums genannten Rechtsträgern
stattgefunden. Mit Schreiben vom 16. April 1967 hat der frühere Bundesminister für Inneres
mitgeteilt, daß nach einer Rückstellung dieses Vorhabens wegen vordringlicher Arbeiten im
Zusammenhang mit dem Beitritt zur EU und zum Schengener Vertragswerk nun umgehend
versucht werde, praktikable Lösungen zu finden.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende

A n f r a g e:


 
1. Ist Ihnen bekannt, aus welchen Gründen dem geschilderte Anliegen bisher nicht Rechnung
getragen wurde?
2. Bis wann kann mit der Ausarbeitung einer Regierungsvorlage gerechnet werden?

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HTML-Dokument erstellt: Mar 17 10:28