1702/J-BR BR
Anfrage
der Bundesräte Gerstl
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Gebühren für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an NS -
Verfolgte
Das Gebührengesetz unterscheidet bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft,
ob darauf ein Rechtsanspruch besteht, ob die Verleihung im Ermessen liegt, oder auf Grund
einer Erklärung oder Anzeige zu erfolgen hat.
Im Bereich der Verleihung der Staatsbürgerschaft an Personen, die wegen der Gefahr der
Verfolgung im Dritten Reich Österreich verlassen haben, führt dies zu unterschiedlichen
Ergebnissen, weil die Verleihung nach § 10 Abs. 4 Z 2 StbG im Ermessen der Behörde liegt,
während sie gem. § 58 c StbG auf Grund einer Anzeige zu erfolgen hat.
Die unterzeichneten Bundesräte richten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Sind Sie bereit, die gebührenrechtliche Ungleichbehandlung von NS - Verfolgten bei der
Erteilung der österreichischen Staatsbürgerschaft in Richtung einer Gleichstellung auf dem
niedrigeren Niveau zu beseitigen?
2. Wenn ja, wann kann mit dieser Novellierung des Gebührengesetzes gerechnet werden?
3. Wenn nein, warum nicht?
HTML-Dokument erstellt: Apr 11 11:06