1717/J-BR BR
der Bundesräte Meier
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Suchaktion im Toplitzsee/Steiermark - Auswertung eventueller Funde
Im Toplitzsee/Steiermark, Gemeinde Grundlsee, findet derzeit eine Suchaktion nach
Gegenständen, die aus der Zeit des 2. Weltkrieges und des nationalsozialistischen Regimes
stammen, statt. Diese Suchaktion wird nach Genehmigung durch die österreichischen
Behörden von einer US - Fernsehstation unter Einsatz einer spezialisierten bekannten
Unterwasser - Bergefirma durchgeführt. Bei dieser Suchaktion wird vermutet, dass sich am
Seegrund Kriegsmaterialien, Waffen, gefälschte Pfundnoten, interessante
(Geheim)Dokumente, ja unter Umständen sogar "Schätze" (z.B. Edelmetall) befinden, die
von historischem und politischem Interesse sein könnten.
Da in diesem Zusammenhang mit dieser Suchaktion Unklarheit und Unsicherheit über die
gegebenenfalls notwendige Beurteilung und Bewertung von geborgenem Material (z.B.
politische Dokumente, Banknoten udgl.) und die für Österreich wichtige Beurteilung und die
Eigentumsfrage gefundener Objekte und Materialien bestehen, stellen die unterzeichneten
Bundesräte an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
(wobei ersucht wird, wegen der Aktualität und Dringlichkeit die Anfrage möglichst
umgehend ohne volle Ausnützung der zweimonatigen Beantwortungsfrist zu beantworten):
1. Von welcher Behörde (welchem Ministerium) wurde die Genehmigung für die
derzeit laufende Suchaktion im Toplitzsee/Steiermark gegeben?
2. Wann wurde diese Genehmigung (mit welchem Schriftstück) erteilt?
3. Welche Bedingungen wurden im Zusammenhang mit der Erteilung der
Genehmigungen an die Antragsteller für die Suchaktion gestellt?
4. Welche Genehmigungen wurden für die Suchaktion von den Österreichischen
Bundesforsten erteilt?
5. Welche Gebühren oder Beträge haben die Antragsteller für diese Suchaktion im
Toplitzsee zu entrichten
a) an die Republik Österreich,
b) an die Österreichischen Bundesforste,
c) an andere betroffene physische oder juristische Personen?
6. Entstehen für die Republik Österreich (z.B. für die Beistellung von
Sicherheitsorganen, Überwachungspersonal etc.) anlässlich dieser Suchaktion
Kosten?
7. Werden für die Republik Österreich entstehende Kosten von der Republik getragen
oder müssen solche Kosten von den Antragstellern dieser Bergegenehmigung
getragen werden?
8. Wurde die Gemeinde Grundlsee von der bevorstehenden Suchaktion in Kenntnis
gesetzt
a) vor Erteilung der Genehmigung oder
b) nach Erteilung der Genehmigung vor Beginn der Suchaktion?
9. Wie wird die Vorgangsweise in jenen Fällen gehandhabt, wenn es irgendwelche
Funde und Bergung von Materialien geben sollte?
a) Hat die Republik Österreich das volle Verfügungsrecht über gehobene und
geborgene Materialien?
b) Wem obliegt die Durchsicht, Überprüfung und Aufnahme (Inventarisierung)
gefundener Materialien?
c) Sind entsprechende Fachleute und Vertreter der Republik Österreich anwesend,
um eine sach - und fachgemäße Beurteilung und Entscheidung zu treffen?
d) Ist die Republik Österreich (vertreten durch das Bundesministerium für
Inneres) an einer vollständigen inhaltlichen Kenntnis geborgener Materialien
interessiert?
10. Wem gehören die geborgenen Materialien?
Befinden sich diese im Besitz
a) der Republik Österreich,
b) den Österreichischen Bundesforste oder
c) des Bergeunternehmens?
11. Ist es richtig, dass etwa geborgene Materialien zur weiteren Behandlung direkt und
unmittelbar nach Paris/Frankreich transportiert werden?
12. Warum ist es nicht möglich, gefundene Materialien in Österreich zu sichten und
entsprechend aufzubereiten?
13. Sollte die Republik Österreich nicht aus verschiedensten Gründen besonderes
Interesse haben, über den Inhalt etwa gefundener Materialien zuerst Bescheid zu
wissen und vollständig informiert zu sein?
14. Besteht nicht durch eine unkontrollierte Überlassung der Auswertung, durch eine
ungesichtete Außer - Landes - Bringung von etwa gefundenen Materialien (vor allem
historischen und politischen Inhaltes) die Möglichkeit, dass
a) Materialien verschwinden könnten,
b) Inhalte entsprechend einseitig interpretiert werden?
15. Welches Gesamtinteresse hat die Republik Österreich an eventuellen Fundstücken
aus der Zeit des Nationalsozialismus und des Deutschen Reiches in Österreich?
HTML-Dokument erstellt: Jul 5 14:29