1720/J-BR BR

ANFRAGE


 
der Bundesräte Gasteiger
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Privatisierung der Flugrettung
Für die Sicherheit der Bevölkerung und damit für das Rettungswesen zu sorgen, ist eine der
Primäraufgaben der Öffentlichen Hand. Dem Vernehmen nach übergibt nun das
Bundesministerium für Inneres die Flugrettung mit allen 8 Standorten ab 1. Jänner 2001 zur
Gänze an den ÖAMTC.
Die Effizienz der bisherigen Flugrettung im Innenministerium war hervorragend und ging
weit über den Rettungsdienst hinaus. Die Hubschrauber des Innenministeriums können für
Löscheinsätze bei Waldbränden eingesetzt werden, versorgen durch Lawinenkatastrophen
abgeschnittene Dörfer und stehen bei Elementarereignissen jeder Art hilfreich zur
Verfügung. Diese vielfältigen Einsatzflüge kommen für die ÖAMTC - Hubschrauber nicht in
Frage. Sie sind ausschließlich für den Transport verunfallter oder erkrankter Personen
zuständig.
Es ist bekannt, daß jeder flächendeckende, qualitativ hochwertige Rettungsdienst hohe
Vorhalte - und Bereitschaftskosten verursacht und somit kostenintensiv und kaum
kostendeckend ist. Eine Privatisierung der Flugrettung und die damit verbundene
Herauslösung aus dem staatlichen Gesundheitswesen mittelfristig die Gefahr einer
erheblichen Verteuerung dieser lebensrettenden Institution für die Bevölkerung.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:


1. Teilen Sie die Auffassung, daß die Sicherheit der Bevölkerung und damit für das
Rettungswesen zu sorgen eine Primäraufgabe der Öffentlichen Hand ist?
2. Können Sie ausschließen, daß es in Folge der Privatisierung zu einer
Kostensteigerung für Patienten bzw. zur Einführung von Selbstbehalten für
Rettungseinsätze kommt?
3. Durch welche Organisation werden Hilfeleistungen, die über den Transport
verunfallter oder erkrankter Patienten hinausgehen, wie z.B. Löscheinsätze oder
Versorgungsflüge bei Katastrophen durchgeführt?
4. Welche Kostenaufteilung und Finanzierung der Flugrettung gibt es ab 1.1.2000?
5. Warum werden künftig für Exekutiveinsätze die Flugeinsatzstellen des
Bundesministeriums für Inneres in den Bundesländern nicht mehr benötigt?

Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: Jul 19 14:49