1738/J-BR BR
DRINGLICHE ANFRAGE
Gem. § 61 Abs. 3 GO - BR
der Bundesräte Prähauser, Gasteiger, Würschl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend fragwürdige Kaufentscheidung für die Hubschrauber des US - Anbieters Sikorskv -
Schädigung der SteuerzahlerInnen um 530 Mio. Schilling
Am 6. Oktober 2000 wurde durch den Verteidigungsminister die Entscheidung für den
Ankauf von neuen Hubschraubern zugunsten des US - Anbieters Sikorsky getroffen.
Ausgangspunkt für diese Beschaffung war die Lawinenkatastrophe von Galtür, bei der sich
herausstellte, daß das österreichische Bundesheer selbst in einem beschränkten
Katastrophenfall nur ungenügend über Transportkapazitäten verfügt. Die damalige
Bundesregierung reagierte sofort und bereits im April 1999 wurde der Ankauf von Transport -
hubschraubern der Nutzlastklasse von 3 bis 4,5 Tonnen mit einer möglichst großen
Personentransportkapazität beschlossen. Der Finanzierungsgesamtbetrag für 9
Transporthubschrauber (mit einer Option auf 3 weitere) wurde mit 2,4 Mrd. öS festgelegt.
Nach einem unverständlich langen Auswahlverfahren blieben 2 Modelle übrig - das US -
Modell "Black Hawk" und das europäische Modell "Cougar" - ‚ wobei der interne Vergleich
des Verteidigungsministeriums ergab, daß beide Modelle als absolut gleichwertig im Bereich
von Kosten und Nutzen angesehen werden müssen. Nach den vorliegenden Angeboten ist das
europäische Offert um 530 Mio. öS billiger gegenüber dem US - Angebot. Der
Verteidigungsminister traf die nach dem Vorliegen der Angebote für 10. Juli 2000
angekündigte Typenentscheidung wieder nicht und schaltete das Wirtschaftsministerium ein.
Dort sollten die Angebote für Gegengeschäfte und wirtschaftliche Kompensation der beiden
Herstellerfirmen bis Ende August 2000 untersucht und bewertet werden.
Das Ergebnis der Prüfung der beiden Angebote durch das Wirtschaftsministerium bzw. durch
das WIFO räumte dem europäischen Offert Vorteile bei den Gegengeschäften ein und
empfahl dem Verteidigungsministerium, diese Argumente bei seiner Entscheidung zu
berücksichtigen. Obwohl der Schlußtermin mit 31. August 2000 festgelegt war, konnte der
US - Anbieter Sikorsky am 23. September 2000 ein Nachbesserungsangebot betreffend den
Abwicklungszeitraum abgeben und dabei mit den 10 Jahren des europäischen Angebots von
Eurocopter gleichziehen (Bericht der Tageszeitung ,.Die Presse" vom 19.9.2000).
Signifikant für den gesamten Beschaffüngsvorgang ist, daß die Kaufentscheidung immer
wieder hinausgezögert wurde, um angesichts des verschärften Sparkurses zu verschleiern, daß
anstatt eines Transporthubschraubers für Katastropheneinsätze ein um 530 Millionen
Schilling teureres System, das für den Kampfeinsatz geeignet ist, beschafft wird.
Hubschrauber für den Kampfeinsatz werden jedoch weder für die Verteidigung Österreichs
noch für eine Beteiligung Österreichs an der internationalen Friedenssicherung gebraucht.
Die unterzeichneten BundesrätInnen richten daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Welche Vorgaben wurden für die Beschaffüng der Hubschrauber von Seiten Ihres
Ressorts festgelegt?
2. Haben Sie einen Investitionsplan des Österreichischen Bundesheeres samt
Prioritätenfestlegung erarbeitet?
3. Wie wurde das Ausschreibungsverfahren für die Hubschrauber im Detail gestaltet und
umgesetzt?
4. Welche Bewertungsgrundlagen wurden von Ihnen für die Typenentscheidung
festgelegt?
5. Welches Ergebnis im Detail brachte die Überprüfüng der wirtschaftlichen
Gegengeschäfte (Ergebnisse der Gutachten von Wirtschaftsministerium und WIFO)?
6. Welche Entscheidungsgründe wurden im Detail für die Typenentscheidung
herangezogen?
7. Warum gab es keine Lebensdauer - Kostenberechnung und keineVergleichserprobung?
8. Wie sehen die genauen Lieferbedingungen und der Lieferzeitraum des von Ihnen
abgeschlossenen Vertrages aus?
9. Wie sehen die Zahlungsmodalitäten des Kaufvertrages im Detail aus?
10. Wie sollen diese Zahlungen im Detail finanziert werden?
11. Hat es im Rahmen der Vertragserstellung und des Vertragsabschlusses
Provisionszahlungen gegeben?
Wenn ja. wie hoch waren diese?
Wenn ja, wer hat diese erhalten?
12. Sind im gegenständlichen Vertrag neben dem Ankauf der Hubschrauber und den
wirtschaftlichen Gegengeschäften sonstige Vertragsabsprachen beinhaltet?
Wenn ja, welche?
13. Wer wurde zur Vertragserrichtung und zu den Vertragsverhandlungen von Seiten des
Bundesministeriums für Landesverteidigung zugezogen?
14. Welche Honorare und sonstige Entgelte wurden diesen Personen beglichen?
Unter einem wird in formellem Sinn verlangt, diese Anfrage im Sinne des
§ 61 Abs. 3 GO - BR nach Erledigung der Tagesordnung dringlich zu behandeln.
HTML-Dokument erstellt: Oct 16 15:44