1742/J-BR BR
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Überstundenabgeltung durch Antragsteller
In der Anfragebeantwortung 946/AB - XXI.GP.-NR vom 8. August 2000 wurde die im Zusammen hang mit der Übertragung von Zuständigkeiten an die Länder gestellten Frage nach einem von den
Seilbahnunternehmen finanzierten Überstundentopf für Bedienstete des Bundesministeriums mit
folgendem Hinweis beantwortet: "Es wurde kein Überstundentopf geschaffen. Mit dem Fachver -
band der Seilbahnen wurde lediglich vereinbart, dass Überstunden, die über Wunsch der Seil -
bahnunternehmen zur Beschleunigung der Abnahme insbesondere an Samstagen, Sonn - und Feier
tagen geleistet werden, durch die betreffenden Unternehmen beglichen werden. Es entspricht
durchaus den Zielsetzungen, für über das normale Ausmaß hinausgehende Diensfleistungen der
Behörden Kostenersatz zu verlangen."
Wenngleich die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren ein auch im Interesse des Staates selbst
liegendes Anliegen ist und dabei auch unkonventionelle Verbesserungsvorschläge von Bedeutung
sein können, wirft die dargestellte Vorgangsweise nicht zuletzt im Hinblick auf Beispielsfolgen
doch einige grundsätzliche Fragen auf.
Daher richten die unterzeichneten Bundesrate an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
1. In welcher Weise und in welcher Höhe werden von den jeweiligen Seilbahnunternehmen die
im Rahmen behördlicher Verfahren von Bediensteten des Bundesministeriums geleisteten
Überstunden honoriert?
2. In welcher Weise ist das Bundesministerium in diese Honorierung eingebunden?
3. Auf welcher rechtlicher Grundlage erfolgt diese Vorgangsweise?
4. In welcher Weise, nach welchen Maßstäben und auf Grund wessen Veranlassung erfolgt die
Anordnung der erwähnten Überstunden?
5. Welches war die höchste an einen Bediensteten geleistete Überstundenzahlung im Einzelfall
und in der Jahressumme des Vorjahres?
6. Wie werden die Zahlungen haushalts - bzw. steuerrechtlich behandelt?
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