1783/J-BR BR
Eingelangt am: 22.2.2001
A n f r a g e
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesrate (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einrichtung von Wahlkreisen für die Wahlen zum Europäischen Parlament
Bei den Nationalratswahlen wird nach Art. 26 Abs. 2 B - VG das Bundesgebiet in räumlich
geschlossene Wahlkreise geteilt, die ihrerseits in Regionalwahlkreise untergliedert werden. Derzeit
sind neun Landeswahlkreise und 43 Regionalwahlkreise eingerichtet. Für die Landtagswahlen ist in
Art. 95 Abs. 3 B - VG vorgegeben, dass die Wähler ihr Wahlrecht ebenfalls in Wahlkreisen
ausüben. Hingegen bildet für die Wahlen zum Europäischen Parlament des Bundesgebiet nach Art
23a Abs. 2 B - VG einen einheitlichen Wahlkörper, obwohl das durch das Europarecht nicht vorge -
geben ist und in mehreren Mitgliedsstaaten durchaus Wahlkreise eingerichtet sind. In besonderer
Weise gilt das für folgende Länder, die bei ähnlicher Größe und gleichem Grundsatz der Verhält -
niswahl mehrere Wahlkreise eingerichtet haben: Belgien mit 4 Wahlkreisen bei 25 Mandaten sowie
Irland mit 4 Wahlkreisen bei 15 Mandaten.
Das Europäische Parlament hat sich mit Entschließung vom 15. Juli 1998 zur Ausarbeitung eines
Entwurfs für ein Wahlverfahren, das auf gemeinsamen Grundsätzen für die Wahl der Mitglieder
des Europäischen Parlaments beruht (A4 - 0212/1998), dafür ausgesprochen, dass für die Wahlen
zum Europäischen Parlament auf der Grundlage des Verhältniswahlsystems Wahlkreise eingerichtet
werden, um Gewählte und Wähler einander näher zu bringen. Für Mitgliedsstaaten mit mehr als
zwanzig Millionen Einwohnern soll die Einrichtung von Wahlkreisen sogar verpflichtend sein.
Wenngleich noch offen ist, ob dieser Vorschlag rechtliche Verbindlichkeit erlangt und Österreich
auf Grund seiner Einwohnerzahl nicht zwingend betroffen wäre, dürften Überlegungen zweck -
mäßig sein, ob angesichts der bundesstaatlichen Gliederung Österreichs und der wünschenswerten
regionalen Identifikation mit Abgeordneten nicht auch bei uns eine Gliederung des Bundesgebietes
in Wahlkreise sinnvoll wäre. Dafür käme einerseits das Beispiel der Bundesrepublik Deutschland in
Betracht, wo auf der Grundlage eines einzigen Wahlkreises für jedes Land eine eigene Landesliste
eingebracht werden kann, und andererseits konnte für eine den Grundsatz der Verhältniswahl eben -
falls wahrende Gliederung neben der Einteilung in neun Landeswahlkreise mit einem zweiten
Ermittlungsverfahren die EU - einheitliche statistische Einteilung in NUTS - Ebenen herangezogen
werden, woraus sich für Österreich drei Wahlkreise (Ostösterreich, Südösterreich, Westösterreich)
ergäben.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende
A n f r a g e :
1. Sind Sie bereit, unter Einbeziehung der Länder Überlegungen anzustellen, wie für die Wahlen
zum Europäischen Parlament künftig das Bundesgebiet in Wahlkreise gegliedert werden kann?
2. Welche Schritte zur Erreichen dieses Ziels werden Sie gegebenenfalls setzen?
HTML-Dokument erstellt: Feb 27 12:48