1815/J-BR BR
Eingelangt am:23.05.2001
 

A n f r a g e


der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundeskanzler
betreffend Weiterentwicklung der Europäischen Union
 
Die Gemeinsame Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente der Bundes -
republik Deutschland und der Republik Österreich sowie Südtirols hat am 4. Mai 2001 in Wien die
beiliegende Entschließung zur Weiterentwicklung der Europäischen Union (Post - Nizza - Prozess
und Erweiterung) verabschiedet:
Die unterzeichneten Bundesräte richten an den Herrn Bundeskanzler folgende

A n f r a g e :


1. Wie beurteilen Sie den Inhalt dieser Entschließung?
2. In welcher Weise unterstützen Sie die einzelnen Punkte dieser Entschließung und wie werden
Sie zu einer Umsetzung beitragen?
Gemeinsame Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich sowie Südtirols am 4.5.2001 in
Wien

 

Entschließung

zur Weiterentwicklung der Europäischen Union

(Post - Nizza - Prozess und Erweiterung)


Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente
sowie Südtirols haben wiederholt die überragende Bedeutung der europäischen Einigung für
Sicherheit, Frieden und Wohlstand in Europa hervorgehoben. Der fortschreitende
Integrationsprozess, der durch die EU - Erweiterung eine neue Dimension erhält, wirkt in
erheblichem Maß auf die herkömmlichen Strukturen der Mitgliedstaaten ein. Fragen der
Kompetenzverteilung stellen nicht nur die nationale, sondern auch die regionale und
Länderebene und deren Parlamente vor neue Herausforderungen und erfordern klare
Antworten.
Im Bewusstsein dessen und im Interesse einer sachgerechten und ausgewogenen Zuordnung
der europäischen, nationalen und regionalen Ebene und deren Organe verabschieden die
Präsidentinnen und Präsidenten die nachstehende Resolution.
A. Ergebnisse der Regierungskonferenz VOD Nizza

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente sehen den Vertrag von Nizza
als weiteren Schritt auf dem Weg zur europäischen Einigung an.
Obgleich die Ergebnisse der Regierungskonferenz von Nizza auch in Bereichen, die seit
langem als reformbedürftig gelten, hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind, haben
sie wichtige Voraussetzungen für die Erweiterung der Europäischen Union geschaffen.
Damit kann die Europäische Union ihrer historischen
Aufgabe besser gerecht werden, die Teilung unseres Kontinents zu überwinden,
Sicherheit und Frieden zu gewährleisten und für mehr Wohlstand in Europa zu sorgen.
Da in Nizza nicht über alle erforderlichen Reformen ein in der Sache ausreichender
Kompromiss erzielt werden konnte, ist bereits während der Zusammenkunft eine weitere
Regierungskonferenz vereinbart worden. Ihre wesentliche Aufgabe muss es sein, zu einer
klaren Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten
zu kommen.
Nach Auffassung der Präsidentinnen und Präsidenten ist eine klare Kompetenzfestlegung
zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten erforderlich. Sie sind der
Meinung, dass künftig die Mitwirkung der regionalen Ebene verstärkt werden muss.
B. Post - Nizza - Prozess
I. Forderungen zur Regierungskonferenz 2004


Im Einzelnen kommt nach Auffassung der Präsidentinnen und Präsidenten bei der
Regierungskonferenz 2004 folgenden Forderungen besondere Bedeutung zu:
1. Kompetenzabgrenzung
In einer Union mit mehr als 20 Mitgliedern, in der die wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und kulturellen Unterschiede erheblich zunehmen werden,
muss sich die Union auf die zentralen europäischen Kernaufgaben
konzentrieren, um ihre Handlungsfähigkeit zu sichern.

Eine verbesserte Kompetenzabgrenzung, die den Mitgliedstaaten und Regionen
im Interesse von Bürgernähe eigene Gestaltungsspielräume sichert, ist
Voraussetzung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehen
können, wer wofür in Europa politisch die Verantwortung trägt. Eine solche
Kompetenzordnung erhöht die Akzeptanz der europäischen Politik bei den
Bürgerinnen und Bürgern und führt damit nicht zu einer Schwächung, sondern
zu einer Stärkung der Union.
a) Subsidiaritätsprinzip als Leitlinie für die Kompetenzverteilung
Im Rahmen einer klaren Kompetenzabgrenzung ist zu prüfen, welche
Aufgaben in einer größeren Union zwingend auf europäischer Ebene
erledigt werden müssen.
Das Subsidiaritätsprinzip muss neben seiner Geltung im Bereich der
Kompetenzausübung künftig als Leitlinie für neue
Kompetenzbegründungen und für die Prüfung und Neuverteilung
bestehender Kompetenzen herangezogen werden.
b) Klare Kompetenzabgrenzung
Künftig sollte anstelle des weit gefassten Zielkatalogs des Artikel 3 EG -
Vertrag eine klare Verteilung der Kompetenzen erfolgen. Dabei sollte eine
eindeutige Festschreibung der Kompetenzen der Europäischen Union
vorgenommen werden.
Es ist darauf zu achten, dass für die Zuständigkeitsbeschreibung keine
generalklauselartigen Begriffe verwendet werden. Dies gilt insbesondere
für den Sammelbegriff des Binnenmarktes, der in konkrete Kompetenzen
aufgefächert werden sollte. Andernfalls besteht die Gefahr, dies zeigt die
Praxis der Europäischen Kommission, von Überschreitungen in nicht
wirtschaftliche Bereiche.
c) Streichung der Generalklausel des Artikels 308 EG - Vertrag
Mit einer Kompetenzverteilung, die das Handeln der Gemeinschaft in
rechtsstaatlich einwandfreier Weise berechenbar machen soll, sind weite
Generalklauseln nicht zu vereinbaren. Die Vertragsergänzungsklausel des
Artikels 308 EG - Vertrag muss deshalb gestrichen werden.
Durch das Instrument der Vertragsänderung bleibt die Möglichkeit zu einer
dynamischen Weiterentwicklung des Integrationsprozesses gewahrt.
d) Gegenseitigkeit des Prinzips des Unionstreue
Das Prinzip der Unionstreue des Artikels 10 EG-Vertrag, der bisher nur in eine
Richtung wirkt, weil er lediglich die Mitgliedstaaten auf ein
gemeinschaftsfreundliches Verhalten verpflichtet, muss künftig gegenseitig
gelten. Artikel 10 EG - Vertrag ist deshalb um eine Rücksichtnahmepflicht auch
der Europäischen Union den Mitgliedstaaten gegenüber zu ergänzen.
Auch ist künftig vertraglich festzulegen, dass die Union dem föderalen Aufbau
einzelner Mitgliedstaaten Rechnung tragen muss.
e) Die Kompetenzabgrenzung und das Weißbuch der Europäischen Kommission
"New Governance"
In engern Zusammenhang mit der geplanten Kompetenzabgrenzung ist das für
Sommer 2001 angekündigte Weißbuch der Europäischen Kommission "New
Governance" zu sehen. Wenn in diesem Weißbuch Fragen der
Aufgabenverteilung in der Europäischen Union wie auch eine neue
demokratischere Form der Partnerschaft zwischen den verschiedenen Ebenen
von Politik und Verwaltung in Europa angesprochen werden sollen, darf dies
nicht dazu führen, die auf der Regierungskonferenz 2004 geplante
Kompetenzabgrenzung zu ersetzen.
2. Weitere regionale Anliegen
a) Stärkung des Ausschusses der Regionen
Die Präsidentinnen und Präsidenten stellen mit Befriedigung fest, dass nach
dem Vertrag von Nizza die Mitgliedschaft im Ausschuss der Regionen an ein
politisches Mandat gebunden wird. Sie sind jedoch der Ansicht, dass die
Beteiligung des Ausschusses der Regionen am Entscheidungsprozess der Union
weiterentwickelt werden muss Hierzu sollte vor allem
- der Ausschuss der Regionen ein Klagerecht zum wirksamen Schutz seiner
Mitwirkungsrechte erhalten
- die Kommission verpflichtet werden, dem Ausschuss der Regionen
regelmäßig Bericht über die Berücksichtigung seiner Stellungnahmen zu
erstatten
- die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss der Regionen und dem
Europäischen Parlament ausgebaut werden.
b) Klagerecht der Länder und Regionen
Länder und Regionen mit eigenen Gesetzgebungsbefugnissen müssen ein
Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof zur Wahrung ihrer
verfassungsmäßigen Rechte und Zuständigkeiten erhalten. Ein solches
Klagerecht stellt ein wichtiges Element zur Stärkung von Subsidiarität und
Bürgernähe dar und wirkt zentralistischen Tendenzen entgegen.
c) Kommunales Selbstverwaltungsrecht
Im Interesse von mehr Bürgernähe in der Europäischen Union müssen die
kommunalen Selbstverwaltungsrechte in den Europäischen Verträ -
gen gesichert werden. Gleiches gilt für den Schutz der öffentlichen
Daseinsvorsorge. Diese muss in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
verbleiben, was vertraglich klarzustellen ist.
3. Status der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
a) Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen die in Nizza angenommene
Grundrechtscharta der Europäischen Union.
Die Charta ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Europa der Bürger,
da sie die den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Europäischen Union
zustehenden Grundrechte zusammenfasst und sichtbar macht.
b) Ziel der Regierungskonferenz 2004 muss es sein, die Charta rechtlich
verbindlich zu machen und in den Europäischen Verträgen zu verankern,
jedoch erst im Anschluss an die angestrebte klare Kompetenzabgrenzung. Die
Charta darf nicht dazu führen, dass die europäischen Organe ihre
Tätigkeitsfelder ausweiten.

c) Mit der Proklamation der Grundrechtscharta hat die Europäische Union das Tor
zu einer Debatte über die künftige politische Gestalt Europas eröffnet. Mit
Blick auf die ansteigende Zahl der Mitgliedstaaten ist eine Diskussion über die
Grundordnung der Europäischen Union nicht nur unter institutionellen
Aspekten unerlässlich. Es liegt in der Verantwortung von Parlamenten und
Regierungen, in einer möglichst breit angelegten öffentlichen Debatte unter
Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen zu klaren Aussagen über die
europäische Identität und die Finalität des Einigungsprozesses zu gelangen.
Den Volksvertretungen als den eigentlichen Sachwaltern der nationalen
Souveränität ebenso wie der regionalen Identität kommt in diesem Prozess eine
besondere Verantwortung zu. Dafür bedarf es einer Solidarität der Parlamente
auf allen Ebenen.
4. Rolle der Parlamente in der Architektur Europas
a) Die Präsidentinnen und Präsidenten sehen es als großen Fortschritt an, dass sich
die Regierungskonferenz 2004 mit der Rolle der Parlamente in den
Mitgliedstaaten in der Architektur Europas befassen wird. Ihre verstärkte
Einbindung in das europäische Geschehen kann, vor allem durch die
Einbindung der regionalen Parlamente, den europäischen Entscheidungen ein
höheres Maß an demokratischer Legitimität verleihen und gleichzeitig einen
Beitrag zu mehr Bürgernähe leisten.
b) Aufgrund des föderalen Staatsaufbaus in Deutschland und Österreich müssen
die Landesparlamente teilhaben an einer Stärkung der Rolle der Parlamente in
den Mitgliedstaaten in der Union. Auch sollten die Landesparlamente in die
bereits bestehende Zusammenarbeit der nationalen Parlamente mit dem
Europäischen Parlament in der COSAC (Conférence des Organes Specialisées
en Affaires Communautaires = Konferenz der Sonderorgane für EG -
Angelegenheiten der Parlamente)
einbezogen werden.
II. Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004
1. Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen, dass die Regierungskonferenz in
Nizza die schwedische und belgische Ratspräsidentschaft beauftragt hat, zur
Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz
bereits ab dem Jahre 2001 eine europaweite Debatte mit den Parlamenten in den
Mitgliedstaaten sowie allen interessierten Kreisen über die Zukunft der
Europäischen Union einzuleiten.
Die Präsidentinnen und Präsidenten erwarten, dass in diese Debatte auch die
Landesparlamente einbezogen werden. Die Landesparlamente werden ihrerseits
einen Beitrag zu einer breiten öffentlichen Diskussion
leisten, indem sie in Ausübung ihrer Mittler - und Öffentlichkeitsfunktion die
Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Regierungskonferenz informieren.
Zu diesem Zweck sollten die Landesparlamente besondere Aktivitäten
ergreifen, wie etwa Europadebatten, Europatage oder - foren und
Vortragsveranstaltungen.
2. Im Interesse von mehr Transparenz und demokratischer Legitimation des
Integrationsprozesses sollte ein Forum zur Vorbereitung der
Regierungskonferenz eingerichtet werden. Diesem sollten neben Vertretern der
Regierungen, der Kommission, des Europäischen Parlaments und der
nationalen Parlamente auch Mitglieder der Landesparlamente angehören.
3. Nach Auffassung der Präsidentinnen und Präsidenten kann die nächste
Regierungskonferenz nur dann ein Erfolg werden, wenn in allen
Mitgliedstaaten das Verständnis für die Bedeutung der regionalen Ebene
wächst. Die Landesparlamente können dazu einen eigenen Beitrag leisten und
in einern europaweiten Dialog mit anderen Parlamenten für föderale Anliegen
werben.
Besonders geeignet sind hier die regionalen europäischen Institutionen und
Zusammenschlüsse wie der Ausschuss der Regionen (AdR), der Kongress der
Gemeinden und Regionen Europas (KGRE), die Versammlung der Regionen
Europas (VRE) sowie die Konferenz der europäischen Regionalparlamente mit
Gesetzgebungsbefugnis (CALRE).
In einer erweiterten Union wird die Zusammenarbeit der Regionen an
Bedeutung gewinnen, legislative Vorhaben der EU werden noch größere
Auswirkungen auf die Regionen haben.
Den Ländern und Regionen mit legislativen Kompetenzen und ihren
Parlamenten wird in diesem Prozess naturgemäß eine erhöhte Bedeutung
zukommen.
C. Erweiterung der Europäischen Union
I. Notwendigkeit und Chancen der Erweiterung
1. Nach Auffassung der Präsidentinnen und Präsidenten ist die Erweiterung eine
politische und wirtschaftliche Notwendigkeit, zu der es keine Alternative gibt.
2. Die Erweiterung bietet große wirtschaftliche Chancen für alle Staaten in der
Europäischen Union. Sie schafft einen einheitlichen Binnenmarkt von fast
einer halben Milliarde Einwohnern, mit dem ein Zuwachs an Wirtschaftskraft
verbunden ist, von dem erwartet werden kann, dass er den Menschen in der
Europäischen Union insgesamt mehr Wohlstand bringen wird.
3. Die Präsidentinnen und Präsidenten sprechen sich für eine zügige Erweiterung
aus. Nachdem die Europäische Union mit dem Vertrag von Nizza die
notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, ab dem 1. Januar 2003
neue Mitglieder aufzunehmen, liegt es jetzt an den Beitrittsstaaten, die
politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Beitritt zu erfüllen.
4. Um politische und wirtschaftliche Verwerfungen zu vermeiden, müssen nach
Auffassung der Präsidentinnen und Präsidenten ausreichend lange
Übergangsfristen vor allem in den Bereichen Arbeitnehmerfreizügigkeit und
Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen werden.
5. Die Präsidentinnen und Präsidenten betonen, dass die Finanzierung der
Erweiterung auf der Grundlage einer fairen Lastenverteilung zwischen den
Mitgliedstaaten der Union erfolgen muss. Dazu sind Reformen der EU -
Strukturpolitik, der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie der
EU - Finanzen zwingend notwendig.
II. Besonderer Beitrag der Landesparlamente zur Erweiterung
1. Stärkung der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit
mit Regionen der mittel - und osteuropäischen Staaten.

Die Präsidentinnen und Präsidenten sind der Überzeugung, dass die
grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit der Länder,
insbesondere auch der Landesparlamente, mit Regionen der mittel - und
osteuropäischen Staaten einen wichtigen Beitrag zur Heranführung dieser
Staaten an die Union leisten kann.
Die Landesparlamente sollten deshalb parlamentarische Partnerschaften nach
dem Beispiel bestehender Netzwerke wie der Ostseezusammenarbeit, des
Interregionalen Parlamentarierrats oder des Oberrheinrats aufbauen.
Mit solchen Partnerschaften wird nicht nur der Beitritt der mittel - und
osteuropäischen Staaten erleichtert, sondern gleichzeitig ein Beitrag zu einem
bürgernahen Aufbau der Europäischen Union geleistet und auf diese Weise das
gegenseitige Verständnis wie auch das Zusammengehörigkeitsgefühl in der
Union verstärkt.
Die Zusammenarbeit mit Regionen der mittel - und osteuropäischen Staaten ist
darüber hinaus ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung dezentraler und
föderaler Strukturen in den Beitrittsstaaten zu unterstützen.
Nach Auffassung der Präsidentinnen und Präsidenten ist der Aufbau
leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen in den mittel- und osteuropäischen
Staaten eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Beitritt. Die
Präsidentinnen und Präsidenten regen deshalb an, dass die Landesparlamente
Austauschmöglichkeiten für Mitarbeiter aus den Parlamenten und
Verwaltungen der mittel - und osteuropäischen Staaten anbieten.
2. Öffentlichkeitsfunktion der Landesparlamente
Die Präsidentinnen und Präsidenten unterstreichen, dass die Erweiterung der
Europäischen Union nur Erfolg haben kann, wenn sie auch und vor allem von
der Bevölkerung mitgetragen wird. Die Bürgerinnen und Bürger müssen über
die Chancen und Herausforderungen der Erweiterung verstärkt aufgeklärt
werden. Dabei muss deutlich werden, dass die politischen und wirtschaftlichen
Vorteile der Erweiterung die im Einzelfall möglichen Risiken überwiegen.
Die Landesparlamente sind aufgefordert, sich in dem europapolitischen
Meinungs - und Willensbildungsprozess noch stärker Gehör zu verschaffen und
sich noch aktiver einzubringen. Sie besitzen Kompetenz und Erfahrung, wenn
es um Bürgernähe, föderalistische Strukturen und Subsidiarität geht. In dem
Dialog über die künftige Gestalt Europas müssen sich die Bürgerinnen und
Bürger wiederfinden. Diese Aufgabe sollten die Landesparlamente im Rahmen
ihrer Öffentlichkeitsfunktion verstärkt wahrnehmen. In der Mittlerrolle der
Landesparlamente liegt ein wesentlicher Beitrag, um die Zustimmung der
Bürgerinnen und Bürger für eine Einigung in einem erweiterten Europa zu
gewinnen.

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