1819/J-BR BR
Eingelangt am: 15.06.2001
A n f r a g e
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Beschluss der Landtagspräsidentenkonferenz
Die Landtagspräsidenkonferenz hat am 3. Mai 2001 folgenden Beschluss gefasst:
,,I.
Im Hinblick auf den Prozeß der Umsetzung des Vertrages von Nizza erinnert die
Landtagspräsidentenkonferenz an die Zusage des Bundes in der Politischen Vereinbarung von
Perchtoldsdorf vom 8. Oktober 1992, wo es unter Punkt 6 heißt, dass die Mitwirkung der Länder
(am Entscheidungsprozeß der EU) nach Maßgabe künftiger Entwicklungen ausgebaut werden soll.
Die Landtagspräsidentenkonferenz hält an ihrem in Bozen gefassten Beschluß betreffend die
Mitwirkungsrechte der Länder am EU - Prozeß fest und fordert deshalb neuerlich eine Neufassung
des Art 23d B - VG, mit der
1. in die Informationspflicht des Bundes auch dessen eigene Vorhaben, die dieser nach Brüssel zu
tragen beabsichtigt, einbezogen werden sollen,
2. die die Informationspflicht des Bundes auslösende Feststellung, dass ein Vorhaben, das zwar
nicht in den eigenen Wirkungsbereich der Länder fällt, für letztere doch von Interesse ist, in
Hinkunft nicht mehr allein der Befindung des Bundes unterliegt, sondern auch von den Ländern
rechtswirksam festgestellt werden kann,
3. hinsichtlich des Rechtes der Bundesorgane, von einer Stellungnahme der Länder abweichen zu
dürfen, eine zum diesbezüglichen Recht des Nationalrates auf Bundesebene analoge Regelung
geschaffen wird,
4. die Länder den Anspruch erhalten, die Verhandlungen in der EU über Angelegenheiten, die ihre
Gesetzgebung betreffen, durch ihre eigenen Organe selbst und ohne die derzeit bestehenden
Einschränkungen führen zu lassen,
5. die konkrete Durchführung und Handhabung der Ländermitwirkung einer Bund -
Länder - Vereinbarung gemäß Art 15a B - VG vorbehalten wird.
II.
1. Die Länder sollen die Ermächtigung erhalten, auch rechtssetzende Vereinbarungen gemäß Art
15a B - VG untereinander mit unmittelbarer Anwendbarkeit im Zusammenhang mit der Umsetzung
von EU - Recht abschließen zu können.
2. Den Ländern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Vereinbarungen gemäß Art 15a B - VG
auch mit Nachbarregionen abschließen und dabei auch grenzüberschreitende Behörden einrichten
zu können.
III.
Die Landtagspräsidentenkonferenz ersucht den Bundesrat, die Zustimmung zum
Bundesverfassungsgesetz über die Ermächtigung zum definitiven Abschluß des Vertrages von
Nizza von der vorherigen Erfüllung der angeführten Forderungen abhängig zu machen. Dazu wäre
eine möglichst bald erfolgende eigene Initiative des Bundesrates für ein Bundesverfassungsgesetz
mit dem soeben geforderten Inhalt ein zielführender Weg.
IV.
Die Landtagspräsidentenkonferenz spricht sich bei der österreichischen Implementierung des
Vertrages von Nizza gegen eine eilige, eine inhaltliche Debatte ausschließende Vorgangsweise aus,
da
1. einige Mitgliedstaaten sich bereits informell darüber verständigt haben, die Ratifizierung dieses
Vertrages erst nach der Ratifizierung durch das EU - Parlament vorzunehmen und
2. nach einer Analyse des Bundeskanzleramtes und des Außenministeriums der Vertrag erst bis
Ende 2002 ratifiziert sein soll."
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende
A n f r a g e :
1. Wie beurteilen Sie den Inhalt dieser Entschließung?
2. In welcher Weise werden Sie die einzelnen Punkte dieser Entschließung unterstützen und zu
einer Umsetzung beitragen?
HTML-Dokument erstellt: Jun 19 11:21