1837/J-BR BR
Eingelangt am:19.07.2001

ANFRAGE


 
der Bundesräte Gottfried Kneifel
und Kolleginnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend des Eigenverbrauch - Tatbestandes zum Schutz der heimischen
Leasing - Firmen und grenznahen Reparaturwerkstätten
In Deutschland ist bei betrieblich genutzten PKWs und bei Reparaturen an
solchen im Gegensatz zu Österreich ein Vorsteuerabzug möglich. Zum Schutz
der heimischen Leasing - Firmen und grenznahen Reparaturwerkstätten wurde ein
eigener Eigenverbrauch - Tatbestand eingeführt. Eine Firma, die in Deutschland
ein Auto least oder repariert kann dort die Vorsteuer abziehen, muss aber im
Inland 20 Prozent Umsatzsteuer zahlen. Diese Regelung ist seit Jahren
umstritten und widerspricht nach der Ansicht von Experten der 6.
Mehrwertsteuerrichtlinie der EU. Der Verwaltungsgerichtshof hat den
Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung in dieser Angelegenheit
ersucht. Ein Urteil ist vor 2003 aber nicht zu erwarten. Es gibt aber bereits eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die eine gleichgelagerte
französische Einschränkung für EU - rechtswidrig erkannt hat.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
 

Anfrage:


1. Rechnet man seitens des Bundesministeriums für Finanzen damit, dass der
Eigenverbrauch - Tatbestand zum Schutz der heimischen Leasing - Firmen und
grenznahen Reparaturwerkstätten für EU - rechtswidrig erkannt wird.?
2. Ist vom Bundesministerium für Finanzen eine Änderung der Bestimmung
bereits vor der Vorabentscheidung des EUGHs geplant?
3. Wird von den Finanzbehörden ein Aussetzungsantrag bis zum Urteil des
EUGH, der von einem betroffenen Unternehmen eingebracht wird,
akzeptiert?

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