1838/J-BR BR
Eingelangt am:19.07.2001

ANFRAGE


 
der Bundesräte Gottfried Kneifel
und Kolleginnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend der Erlassung der Verordnung über die Feststellung des Grades der
Behinderung im Sinne des § 14 Abs. 3 Behinderteneinstellungsgesetz
Der seit 1.1. 1999 in Geltung stehende § 14 Abs. 3 des Behinderteneinstel -
lungsgesetzes ermächtigt den Bundesminister für soziale Sicherheit und Gene -
rationen, eine Verordnung über die Feststellung des Grades der Behinderung
nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates zu erlassen. Eine derartige Ver -
ordnung ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht ergangen. Gern. § 27 Abs. 1 leg.
cit. gelten daher weiterhin die Vorschriften der mehr als 35 Jahre alten Richt -
satzverordnung zum Kriegsopferversorgungsgesetz 1957.
Das Behinderteneinstellungsrecht ist aus der Versorgung von Kriegsinvaliden
heraus entstanden. Nachdem heute der durch das Behinderteneinstellungsgesetz
geschützte Personenkreis praktisch nur mehr "Zivilinvalide" umfasst und sich
seither auch sonst wesentliche Veränderungen ergeben haben, sollte sinnvoller -
weise auch die Feststellung des Grades der Behinderung an die heutigen Gege -
benheiten des Erwerbslebens und den aktuellen Stand der medizinischen For -
schung angepasst werden.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
 

Anfrage:


1. Warum wurde bis heute seitens des Bundesministers für soziale Sicherheit
und Generationen keine Verordnung im Sinne des § 14 Abs. 3 Behinderten -
einstellungsgesetz erlassen?
2. Besteht die Absicht, noch in dieser Legislaturperiode diese Verordnung mit
dem Ziel, die Feststellung des Grades der Behinderung an die heutigen Ge -
gebenheiten des Erwerbslebens und den aktuellen Stand der medizinischen
Forschung anzupassen, zu erlassen?
3. Wie weit sind die Vorbereitungen für diese Verordnung gediehen?
4. Bis wann ist mit dem Erlass dieser Verordnung zu rechnen?

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