1850/J-BR BR
Eingelangt am:23.07.2001

Anfrage


 
der Bundesräte Konecny, Liechtenstein
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend arisierten Liegenschaftsbesitz der Österreichischen Bundesforste
Die nachstehende Anfrage war von den unterzeichneten Bundesräten bereits am 19.6.2001
eingebracht worden. Sie wurde jedoch, um nicht auch nur ansatzweise den zur
Verwirklichung eines für die Region bedeutsamen Projektes notwendigen Beschluss des
Hauptausschusses des Nationalrates zum Verkauf des relevierten Gutes zu gefährden,
zwischenzeitig zurückgezogen. Das Interesse an der Beantwortung der grundsätzlichen
Probleme besteht jedoch weiterhin, weshalb die Anfrage nun erneut eingebracht wird.
Der in der Öffentlichkeit heftig diskutierte Verkauf der Güter Pölsen und Autal hat das
Augenmerk zu Recht wieder auf die nie aufgearbeiteten Vermögenszuwächse gelenkt, die der
Republik Österreich - und hier im konkreten Fall den Österreichischen Bundesforsten - auf
Umwegen als Ergebnis der Entziehung jüdischen Eigentums zugekommen sind.
Wie immer man im Zeitabstand von 50 Jahren das Verhalten österreichischer Politiker und
Behörden in der unmittelbaren Nachkriegszeit zu erklären versucht, das Resultat dieses
Verhalten und der damaligen, heute weitgehend unbegreiflichen Rechtslage und Rechtspraxis
war die weitgehende Verweigerung der Rückstellung entzogenen jüdischen Eigentums an die
Vorbesitzer bzw. deren Erben.
Es ist höchst betrüblich, dass die damals offenbar vorherrschende Rechtsauffassung, es habe
im "Großdeutschen Reich" so etwas ähnliches wie einen Rechtsstaat gegeben, auch heute
noch nachwirkt: Die Behauptung von Vertretern der ÖBF, beim "Verkauf" der beiden
genannten Güter sei ohne von der SS "gezahlt worden", kann im Lichte des heutigen Wissens
um die Praktiken des SS - Staates (Sperrkonten, "Reichsfluchtsteuer"...) nur als Hohn
angesehen werden.
Unabhängig davon, dass der Willen den in diesem Fall anspruchsberechtigten Erben, sich mit
einer - nach Meinung der Anfragesteller unverhältnismäßig geringen - Abfindung zufrieden
zu geben, selbstverständlich zu respektieren ist, werden durch diesen Vorfall grundsätzliche
Fragen aufgeworfen, die weiter diskutiert werden müssen.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Umwelt und
Landwirtschaft die nachstehenden
 

Anfragen:


1. Sind Sie der Auffassung, dass in der NS - Zeit Rahmenbedingungen gegeben waren, die bei
Rechtsgeschäften mit Juden jenen Grad an Freiwilligkeit und Selbstbestimmung
ermöglichten, wie er in einem Rechtsstaat als selbstverständlich unterstellt wird?
2. Sind Sie der Meinung, dass bei solchen Rechtsgeschäften unterstellt werden kann, dass ein
aktenmäßig aufscheinender Verkaufserlös dem Verkäufer tatsächlich zukam?
3. Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Aussagen des Sprechers der ÖBF, Erwin
Klissenbauer, die Besitzerin habe "ja damals auch von der SS einen Betrag erhalten"?
4. Betrachten Sie den den Erben nach dem Besitz der Güter Pölsen und Autal nunmehr von
den ÖBF ausgezahlten Abfindungsbetrag als angemessen?
5. Sind Sie bereit, dafür zu sorgen, dass die ÖBF ihren gesamten Grundbesitz daraufhin
überprüft, welche andere heute in ihrem Eigentum stehende Liegenschaften in den Jahren
1938 und 1945 unter rechtsstaatlich und moralisch bedenklichen Umständen jüdischen
Voreigentümern entzogen oder "abgekauft" wurden? Sind Sie bereit, einen Bericht über
das Ergebnis dieser Überprüfung dem Bundesrat vorzulegen?

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HTML-Dokument erstellt: Jul 24 09:13