1872/J-BR BR
Eingelangt am: 11.10.2001
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Entschließung des Vorarlberger Landtags zur Erteilung von Saisonnierbewilligungen
Der Vorarlberger Landtag hat Entschließung vom 5. Juli 2001 die Vorarlberger Landesregierung
ersucht, sich weiterhin bei der Österreichischen Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die
Beschäftigung von Schweißern aus Nicht - EU - Ländern im Rahmen von Saisonnierbewilligungen
gemäß § 9 Fremdengesetz ermöglicht wird.
Der diesem Beschluss zu Grunde liegende Antrag war wie folgt begründet:
"Die Konjunktur der Vorarlberger Exportwirtschaft läuft hervorragend und befindet sich auf sehr
hohem Niveau. Die Auftragslage der Betriebe in der Elektro - und Metallindustrie ist ausgezeichnet.
Leider wird diese Konjunktur durch einen eklatanten Fachkräftemangel im Bereich der geprüften
Schweißer gebremst. Gerade im Bereich des internationalen Anlagenbaus sind die Vorarlberger
Unternehmen mit Engpässen an geprüften Schweißern, welche für den Bau der hochwertigen Vor -
arlberger Produkte benötigt werden, konfrontiert. Der extreme Termindruck bzw die kurzen Durch -
laufzeiten durch die Werkstätten führen zu Kapazitätsspitzen, welche nur kurzfristig und flexibel
abgedeckt werden können. Trotz der hohen Investitionen der Wirtschaft und der öffentlichen Hand
in die Ausbildung dieser Fachkräfte kann die Nachfrage nicht gedeckt werden. Das Arbeitsmarkt -
service bestätigt die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt. Seit vielen Jahren gehören die
Schweißer zu jenen Berufen, bei denen die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt bzw deren
Nachfrage kein entsprechendes Angebot gegenübersteht. Es gibt laut Auskunft des AMS weder in
unserem Bundesland noch im restlichen Österreich arbeitslos vorgemerkte Schweißer, die ver -
mittelbar sind. Auch in anderen EU - Staaten ist kein rekrutierbares Potential erkennbar. Die
betreffenden Unternehmen unseres Landes können die dringend benötigten Schweißer somit nur
außerhalb der EU, vornehmlich in Polen, rekrutieren. Eine Erhöhung der Zuwanderungsquote
würde zu zusätzlichen Problemen in sozial - und gesellschaftspolitischer Hinsicht führen und wird
deshalb abgelehnt. Hier gilt nach wie vor der Grundsatz ,Integration vor Zuwanderung‘. Da diese
Arbeitskräfte jedoch nur für spezielle Einsatzzwecke zeitlich begrenzt benötigt werden, bietet der
Saisonnierstatuts, wie er beispielsweise für den Tourismus und in der Landwirtschaft gegeben ist,
einen vernünftigen Lösungsansatz. Auch das AMS Vorarlberg hat in seiner Sitzung vom 29. Jänner
2001 einer solchen Vorgangsweise zugestimmt. Durch dieses Modell kann eine hohe Wert -
schöpfung in unserem Lande gehalten und vor - bzw nachgelagerte Arbeitsplätze können gesichert
werden. Eine Verlagerung der Produktion ins Ausland kann verhindert werden.
Die unterzeichneten Bundesräte richten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
folgende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie den Inhalt dieser Entschließung?
2. In welcher Weise werden Sie die Ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Punkte dieser
Entschließung unterstützen und zu einer Umsetzung beitragen?