1878/j-br br

Eingelangt am: 07.11.2001
 

ANFRAGE


der Bundesräte Herwig Hösele, Hannes Missethon, Vincenz Liechtenstein,
und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Entschließung des Steiermärkischen Landtages zur Ökoenergie,

Der Steiermärkische Landtag hat am 23. Oktober 2001 mit einer einstimmig ge-
fassten Entschließung die Landesregierung unter anderem ersucht, an die Bun-
desregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, die gesetzlichen Grundlagen für
einen bundesweiten Ausgleich betreffend Ökoenergie und für ein einheitliches
Zertifikatssystem betreffend Kleinwasserkraft zu schaffen.


Der diesem Beschluss zu Grunde liegende Antrag war wie folgt begründet:

"Die Steiermark bekennt sich im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zur
Forcierung der erneuerbaren Energieträger in der Elektrizitätswirtschaft. Aller-
dings setzt das entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen voraus, die derzeit
nicht ausreichend vorhanden sind.

Die EIWOG-Novelle 2000 verpflichtet die Ausführungsgesetzgeber, Betreiber
von Verteilernetzen zu verpflichten, die ihnen angebotene Ökoenergie zu Min-
destpreisen abzunehmen, wobei nach einem Stufenplan bestimmte Mindestmen-
gen zu erreichen sind, widrigenfalls eine Ausgleichsabgabe zu entrichten ist. Die
Mindestpreise hat der Landeshauptmann zu bestimmen. Da die Betreiber von
Verteilernetzen die von ihnen abgenommene Energie nicht zu marktkonformen
Preisen verkaufen werden können, entstehen ihnen Mehraufwendungen, die ih-
nen abzugelten sind.

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage ist es nicht möglich, dass die abgenomme-
nen Mengen an Ökoenergie und die Mehraufwendungen österreichweit nach
festgelegten Regeln gleichmäßig verteilt werden können. Eine wünschenswerte
Erhöhung der Abnahmepflicht über die Mindesterfordernisse hinaus ist nur dann

machbar, wenn sichergestellt ist, dass durch einen bundesweiten Ausgleich so-
wohl die abgenommenen Ökoenergiemengen als auch die Mehraufwendungen
auf ganz Österreich gleichmäßig verteilt werden. In diesem Zusammenhang
wird auf das Deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz 2000 hingewiesen, welches
eine bundesweite Ausgleichsregelung enthält

Die Kleinwasserkraft soll in Hinkunft durch das sogenannte "Zertifikatssystem"
gefördert werden. Bedingt durch die derzeitige Rechtslage ist dieses System in 9
Ausführungsgesetzen zu präzisieren, obwohl es österreichweit funktionieren
soll. Es sind daher einheitliche Rahmenbedingungen notwendig, insbesondere
was die Höhe der Ausgleichsabgabe betrifft.

Sollte es nicht gelingen, eine möglichst einheitliche Ausgleichsabgabe in allen 9
Bundesländern per Verordnung festzulegen, wird das Zertifikatssystem seinen
Erwartungen nicht gerecht werden. Da ein Zertifikatssystem einer laufenden
Wartung bedarf, kann es nicht zweckmäßig sein, dass dieses System durch Lan-
desgesetze geregelt wird."

Die unterzeichneten Bundesräte richten an den Herrn Bundesminister für Wirt-
schaft und Arbeit folgende

Anfrage:


1. Wie beurteilen Sie den Inhalt dieser Entschließung ?

2. In welcher Weise werden Sie die Ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden
Punkte dieser Entschließung unterstützen und zu einer Umsetzung beitragen?



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