Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
Für die Vollziehung von Bundesgesetzen im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung wäre es
eine große Erleichterung, wenn den dafür zuständigen Behörden der Länder die von ihnen zu
beachtenden Erlässe der Bundesministerien auf elektronischem Wege mittels Email zur Verfügung
gestellt würden und wenn sie elektronischen Zugriff auf die Erlassdatenbanken der Bundes-
ministerien hätten. Es wäre nicht verständlich, wenn ausgerechnet dieser umfangreiche Bereich von
den Bemühungen um Nutzung elektronischer Kommunikation im Rahmen des eGovernment
ausgeklammert bliebe.
Wenngleich im Detail die einzelnen Bundesministerien dafür zuständig sind, kommt dem Bundes-
kanzleramt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für das Hinwirken auf das einheitliche Zusammen-
arbeiten zwischen Bund und Ländern, für die Koordination in Angelegenheiten der Informations-
technologien, für das Kundmachungswesen und Rechtsinformationssystem des Bundes und für
allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung eine erhebliche Einwirkungsmöglichkeit zu.
Anfrage:
1. Welche Bundesministerien übermitteln derzeit den Ländern ihre Erlässe in elektronischer Form
zur Verfügung bzw. ermöglichen die elektronische Einsicht in ihre Erlassdatenbanken.
2. Welche Hindernisse stehen bei den anderen Bundesministerien einer solchen Vorgangsweise
entgegen?
3. Was werden Sie unternehmen, um auf die Bundesministerien einzuwirken, dass sie ihre
Erlässe den Ländern mit Emails übermitteln?
4. Bis wann werden die Länder im Wege des Rechtsinformationssystems des Bundes in die
Erlassdatenbanken aller Bundesministerien Einsicht nehmen können?
| Geschichte des Dokuments | Zurück zur Home Page |