Mit Schreiben vom 14. Dezember 2001 haben Vorarlberger Grenzgänger bzw. ihre steuerlichen
Vertreter auf offiziellem Briefpapier des Bundesministers für Finanzen eine Information darüber
erhalten, in welcher Weise die Besteuerung von Pensionsabfindungen künftig geregelt werde. Da
die im Jahr 2000 beschlossene und von den Grenzgängern vehement bekämpfte Verschlechterung
ihrer steuerlichen Situation seinerzeit über Betreiben des Finanzministeriums zustande gekommen
war, ist ein gewisses Mitteilungsbedürfnis über die beabsichtige Neuregelung verständlich.
Wesentlich kritischer zu sehen ist der offenkundige Zugriff auf Adressenbestände in den Steuer-
akten der Finanzämter für nichtbehördliche Zusendungen und der Umstand, dass das Schreiben
wie folgt eingeleitet wird: "Ein Drittel Ihrer Pensionsabfindung aus Liechtenstein oder der Schweiz
bleiben steuerfrei. Mit dieser Lösung haben wir Dank des Engagements von Herrn Landesstatt-
halter Hubert Gorbach und Herrn Klubobmann Dieter Egger eine faire Besteuerung erreicht."
Bemerkenswert dabei ist, dass das mehrfach dokumentierte Engagement anderer Mandatare, ins-
besondere des Vorarlberger Landeshauptmannes oder des Nationalratsabgeordneten Dr. Feurstein,
offenbar deshalb nicht erwähnt wurde, weil sie im Gegensatz zu den genannten Herren nicht der
FPÖ angehören.
Anfrage:
3. Für den Fall, dass die Adressen aus Steuerakten stammen: Aus welchen Gründen halten Sie es
für datenschutzrechtlich zulässig, diese Adressen für den erwähnten Zweck zu verwenden?
4. Aus welchen Gründen sehen Sie das allenfalls geltend zu machende öffentliche Interesse an
einer solchen Information nicht bereits durch die Berichterstattung der Massenmedien erfüllt,
zumal über die früher beschlossene Verschärfung der Besteuerung auch keine darüber hinaus
gehende Information erfolgte?
6. Welche Gründe waren maßgeblich dafür, die Würdigung des Engagements auf solche
Mandatare zu beschränken, die der FPÖ angehören?
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