1901/J-BR BR
Anfrage
betreffend bundesverfassungsgesetzliche Umsetzung der Vereinbarung über den
Konsultationsmechanismus
In Artikel 10 Abs. 4 der am 15. Jänner 1999 in Kraft getretenen Vereinbarung zwischen dem
Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen
künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften ist eine gesonderte bundesverfassungsgesetz-
liche Umsetzung jeder der beiden Vereinbarungen vorgesehen ("In die bundesverfassungsgesetz-
liche und allenfalls einfachgesetzliche Umsetzung jeder der beiden Vereinbarungen wird eine
Außerkrafttretensbestimmung aufgenommen, wonach die jeweilige gesetzliche Umsetzung außer
Kraft tritt, wenn die jeweils zugrunde liegende Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden außer Kraft tritt.").
In der Anfragebeantwortung 1474/A.B.-BR/99 vom 18. Mai 1999 hat der Bundeskanzler eine
gesetzliche Umsetzung der erwähnten Vereinbarungen schon aus Gründen der Rechtsklarheit und
Rechtssicherheit für zweckmäßig gehalten und im übrigen auf die Anfragebeantwortung
1471/A.B.-BR/99 des Bundesministers für Finanzen vom 17. Mai 1999 verweisen. Dieser hatte
mitgeteilt, dass die vorgesehene bundesverfassungsgesetzliche Umsetzung derart erfolgen soll,
dass dem Nationalrat von der Bundesregierung eine entsprechende Regierungsvorlage zugeleitet
wird. Diesbezüglich hätten aber noch Gespräche mit dem Bundeskanzleramt stattzufinden, da diese
Materie nicht in die alleinige Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen falle. Weiters teilt
er mit, dass mit der Ausarbeitung von Entwurfsvarianten bereit begonnen wurde.
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