1902/J-BR BR


Eingelangt am: 14.02.2002

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Neuregelung der sanitären Aufsicht in den Krankenanstalten

In seinem kürzlich vorgelegten Tätigkeitsbereich in Bezug auf das Bundesland Vorarlberg für das
Verwaltungsjahr 20(X) hält der Rechnungshof auf Seite 66 folgendes fest: "Zur Verwaltungsverein-
fachung empfahl der RH dem BMSG und den Bundesländern, die sanitäre Aufsicht neu zu regeln
und den Bundesländern zu übertragen. Hiebei sollten die Krankenanstalten verpflichtet werden, der
jeweiligen Landesregierung einen Qualitätsbericht über die Erfüllung wesentlicher Aufgaben der
sanitären Aufsicht (zB Qualitätssicherung, Anstaltshygiene, technische Sicherheit) vorzulegen."

Weiters berichtet der Rechnungshof, dass laut Stellungnahme des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generation die Zusammenführung der Vollzugs- und Aufsichtstätigkeit positive
Synergieeffekte erwarten lasse.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende

Anfrage:

1. Wie werden Sie die Empfehlung des Rechnungshofes umsetzen, die sanitäre Aufsicht in den
Krankenanstalten neu zu regeln und den Bundesländern zu übertragen?


2. Bis wann ist mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu rechnen?

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