1906/J-BR BR
Anfrage
der Bundesräte Christoph Hagen, Wilhelm Grissemann und Mag. Thomas Ram
an den Bundesminister für Inneres
Da in den verschiedenen Bundesländern die Bewachung der ausländischen Botschaften und
Konsulate durch die Gendarmerie und die Polizei anscheinend unterschiedlich geregelt ist,
kommt es bei den, den Wachdienst durchführenden Beamten/innen oft zu
Planungsunterschieden (DZR). Vorarlberg ist das einzige Bundesland in dem diese
Bewachung durch die Gendarmerie durchgeführt wird.
Anfrage:
1.) Werden die Bewachungen der ausländischen Botschaften und Konsulate in Österreich
generell in Überstunden durchgeführt? Wenn nein, wo nicht und zu welchem
Prozentanteil?
2.) Wie viele Überstunden wurden für die Jahre 2000 und wie viele für 2001 für diese
Bewachungen aufgewendet?
3.) Wurde der Mehraufwand durch diese Bewachungen im Stellenplan des jeweiligen
Wachkörpers berücksichtigt? Wenn ja, mit wie vielen Beamten/innen pro
durchführendem Bundesland und bei welchen Dienststellen befinden sich diese
Planstellen?
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