1910/J-BR BR
ANFRAGE
Die Vorarlberger VP-Bundesräte haben am 20. Dezember 2001 eine Anfrage an den
Bundesminister für Finanzen eingebracht, deren zentraler Inhalt der Vorwurf der
parteipolitisch einseitigen Information an die Vorarlberger Grenzgänger war.
Dem zu Grunde lag ein Schreiben an 11.519 Vorarlberger Grenzgänger, deren Daten aus den
Beständen der Finanzverwaltung genommen wurden. In diesem Schreiben hat der
Bundesminister für Finanzen dargestellt, dass die positive Lösung für die Vorarlberger
Grenzgänger dem Engagement von Herrn Landesstatthalter Hubert Gorbach und von Herrn
Klubobmann Dieter Egger zu verdanken sei.
Damit hat der Bundesminister für Finanzen auf Kosten der Steuerzahlerinnen parteipolitisch
motivierte Propaganda betrieben, da in keiner Weise objektiv über das Bemühen aller
Vorarlberger Politiker zur Lösung des Problemes der Grenzgänger berichtet wurde.
Diese Antwort beantwortet die Frage nicht, missachtet deshalb das Parlament und setzt die
einseitig parteipolitisch motivierte Propaganda fort, da die Bemühungen von Vorarlberger
Politikern, die nicht der FPÖ angehören, wiederum negiert werden.
In diesem Zusammenhang sei beispielsweise auf den Antrag 386/A der Abgeordneten
Manfred Lackner, Dr. Alfred Gusenbauer, Rudolf Nürnberger und Marianne Hagenhofer
hingewiesen, der am 1. März 2001 im Nationalrat eingebracht wurde. Dieser lautet wie folgt:
386/A XXI.GP
Eingelangt am: 2001.03.01
ANTRAG
"Zahlungen für die Abfindung ausländischer Pensionen, die aufgrund einer
Pflichtversicherung einer inländischen gesetzlichen Pension vergleichbar sind, sind mit der
Hälfte des Steuersatzes zu versteuern, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezuges auf
die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt."
"Als fester Steuersatz gelten auch die vervielfachte Tariflohnsteuer der Abs. 3 und 4 sowie
die Tariflohnsteuer des Abs. 8 lit. e, f und h."
Begründung:
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 wurde die Besteuerung von
Pensionsabfindungen neu geregelt. Dies trifft vor allem die Vorarlberger Grenzgänger. Im
Gegensatz zur österreichischen Pensionskasse ist die betriebliche Pensionskasse (BVG)
zusammen mit der Alters- und Hinterbliebenen Versicherung (AHV) in der Schweiz
Bestandteil der gesetzlichen Pension und nicht freiwillig. Neben den knapp 10.000
Grenzgängern in der Schweiz sind auch rund 5.000 Grenzgänger, die täglich nach
Liechtenstein pendeln, betroffen.
Bislang wurden die Pensionsabfindungen, die in der Schweiz als die zweite Säule bezeichnet
werden, in Österreich nur mit dem halben Steuersatz belastet. Die Begründung dafür war,
dass es durch eine Pensionsabfindung zu einer Einmalzahlung anstelle eines lebenslangen
Anspruchs und damit zu einer deutlich höheren Steuerlast als bei laufender Auszahlung
kommt.
Mit dem gegenständlichen Antrag würde die massive Verschlechterung der Altersvorsorge
der zahlreichen Grenzgänger rückgängig gemacht.
Kosten: Die budgetären Auswirkungen der vorgeschlagenen Novelle sind vernachlässigbar,
da sich die meisten Begünstigten aufgrund der verschlechterten steuerrechtlichen Situation für
die laufende Rente statt einer einmaligen Abfindung entscheiden werden.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Werden Sie an den selben Adressatenkreis einen zweiten Brief richten, mit welchem Sie
die Sachverhalte richtigstellen und auch das Engagement von nicht der FPÖ
angehörenden Politikern zur Lösung des Problemes der Vorarlberger Grenzgänger
würdigen werden?
2. Ist Ihnen der Antrag der Abgeordneten Manfred Lackner, Dr. Alfred Gusenbauer,
Rudolf Nürnberger und Marianne Hagenhofer, der am 1. März 2001 im Nationalrat
eingebracht wurde, bekannt?
4. Wenn nein: Sind Sie in Zukunft bereit, auch Anträge zu lesen, die nicht von FPÖ-
Abgeordneten eingebracht werden?
5. Wann haben Sie zum Thema "Vorarlberger Grenzgänger" Verhandlungen geführt, wer
war dabei anwesend, wer hat dabei eine Lösung für die Vorarlberger Grenzgänger
befürwortet?
6. Wann ist dieses Thema parlamentarisch behandelt worden, wer hat dabei Initiativen für
die Lösung dieses Problemes gesetzt?
7. Dauert es im Durchschnitt immer 9 Monate, bis Sie eine Initiative von anderen
Personen abkupfem und diese dann als Ihre eigene Initiative ausgeben?
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