1911/J-BR BR
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Ilse Giesinger, Jürgen Weiss und
Christoph Hagen
Das stete Wachstum im Bereich des Mobilfunks führt wiederholt zu Konflikten zwischen den
Netzbetreibern und der Bevölkerung. Viele Menschen sind besorgt, daß gesundheitliche
Schäden auftreten.
Im § 67 des Telekommunikationsgesetzes wird der Bundesminister ermächtigt, eine
Verordnung bezüglich der Grenzwerte zu erlassen. Im Hinblick auf die Besorgnis vieler
Menschen stellen daher die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
1.Bis wann werden Sie eine Verordnung bezüglich bundeseinheitlicher Grenzwerte unter
Berücksichtigung der thermischen und biologischen Auswirkungen für Mobilfunk-
Sendeanlagen erlassen?
3.Werden Sie auch die in der Schweiz und Italien geltenden Grenzwerte in Ihre
Überlegungen mit einbeziehen?
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