1911/J-BR BR


Eingelangt am: 12.03.2002

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Ilse Giesinger, Jürgen Weiss und
Christoph Hagen


an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Verordnung für bundeseinheitliche Grenzwerte für Mobilfunk-Sendeanlagen

Das stete Wachstum im Bereich des Mobilfunks führt wiederholt zu Konflikten zwischen den
Netzbetreibern und der Bevölkerung. Viele Menschen sind besorgt, daß gesundheitliche
Schäden auftreten.

Im § 67 des Telekommunikationsgesetzes wird der Bundesminister ermächtigt, eine
Verordnung bezüglich der Grenzwerte zu erlassen. Im Hinblick auf die Besorgnis vieler
Menschen stellen daher die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende


Anfrage

1.Bis wann werden Sie eine Verordnung bezüglich bundeseinheitlicher Grenzwerte unter
Berücksichtigung der thermischen und biologischen Auswirkungen für Mobilfunk-
Sendeanlagen erlassen?


2.Wenn ja, nach welchen Kriterien werden Sie diese festsetzen?

3.Werden Sie auch die in der Schweiz und Italien geltenden Grenzwerte in Ihre
Überlegungen mit einbeziehen?


4.Wenn nein, warum werden Sie keine Verordnung erlassen?

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