1912/J-BR BR
DRINGLICHE ANFRAGE
gem. § 61 Abs. 3 GO-BR
Die Reihe von unglücklichen Ereignissen bzw. aufklärungsbedürftigen Aktionen, die sich in
den letzten Monaten häuften und die österreichische Außenpolitik beinahe ausschließlich
prägten, hat die sozialdemokratische Bundesratsfraktion zu einer Reihe von Dringlichen
Anfragen veranlaßt. Im Zentrum jeder Einzelnen stand die Sorge um das österreichische
Ansehen und die Beschädigung der internationalen Reputation Österreichs durch eine
"unsachgemäße", den internationalen Gepflogenheiten und Usancen entgegengesetzte
Außenpolitik.
Die österreichische Außenpolitik war in der 2. Republik zutiefst vom Aufbau und dem
Mitwirken an internationalen Friedensprozessen geprägt. Dies spiegelte sich nicht nur in der
Kreisky'schen Nahost-Politik, in der Brückenfunktion zwischen den Vertretern des Ost- und
Westblocks in den Jahren des Kalten Krieges, sondern auch an der Teilnahme an humanitären
Aktionen im Rahmen der Vereinten Nationen wieder, was zu Österreichs hoher Reputation in
Menschenrechtsfragen und in friedenserhaltenden Einsätzen führte. Österreich diente
geradezu als Beispiel für aktive Mitwirkung zur Umsetzung der Politik der Vereinten
Nationen.
Die österreichische Neutralität hat dabei nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern auch den zur
Verfügung stehenden Handlungsspielraum entscheidend positiv geprägt.
Diese österreichische Tradition ist in den letzten Monaten, aber insbesondere in den letzten
Wochen verlassen worden. Teils aus Inkompetenz, teils aus Selbstdarstellungszwecken wurde
der österreichischen internationalen Reputation tiefster Schaden zugefügt.
Der aktuelle Fall der aufklärungsbedürftigen Vorfälle und Vorgangsweisen im Bereich der
österreichischen Außenpolitik reiht sich in die unglückliche Politik der letzten Wochen und
Monate ein, geht aber gleichzeitig darüber weiter hinaus und läßt grundsätzliche Fragen über
die sorgsame Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Österreicherinnen durch
die Mitglieder der derzeitigen Bundesregierung aufkommen.
Die Vorgänge rund um die Repatriierung eines österreichischen CIVPOL-Polizisten
begründen die weitere Gefährdung und Beeinträchtigung der Reputation Österreichs als
sicheren und verlässlichen Partner bei internationalen Friedenseinsätzen. Sie begründen aber
auch die berechtigte Sorge um die Wahrung der bestmöglichen Absicherung und
Hilfestellung für österreichische Angehörige von UNO-Friedenseinsätzen.
Die nunmehr in der Vorwoche publik gewordenen Vorfalle rund um diese Repatriierung reiht
sich in die Abfolge jener Politik ein, die dem österreichischen Ansehen gerade bei den
Vereinten Nationen eine irreversible Beeinträchtigung zugefugt haben. Wie auch in anderen
Fällen, in denen die demokratische Öffentlichkeit und das Parlament berechtigte
Aufklärungsforderungen an die Regierung stellte, übte und übt sich die Bundesregierung in
Verschweigen und Vernebeln. Nicht die Aufklärung des Falles wird mit aller Energie
vorangetrieben, sondern im Zentrum des Agierens steht das Bemühen, Kontrolle bestmöglich
zu verhindern und die Fragen der demokratischen Opposition zu diffamieren. Aufgrund des
Sachverhaltes wird dann die politische Verantwortung festzuhalten sein.
Festgehalten werden muss auch in der Causa Kosovo: Bisher liegt der österreichischen
Öffentlichkeit keine umfassenden Informationen zum Sachverhalt vor. Diese Aufklärung
herbeizuführen, ist Sinn dieser Dringlichen Anfrage. Um jedes Missverständnis zu vermeiden,
soll hier betont werden: Mit dieser Anfrage wollen die Anfragestellenden weder eine
Vorverurteilung gegenüber einem österreichischen CIVPOL-Polizisten vornehmen, noch auch
nur der Möglichkeit einer etwaigen Gefährdung seines Gesundheitszustandes oder seiner
Unterwerfung "unter Ermittlungen, die seine grundlegenden Menschenrechte" verletzen
könnten, das Wort reden.
Am 25. Februar d.J. nimmt ein österreichischer CIVPOL-Polizist gemeinsam mit Kollegen
einen Lokalaugenschein mit einem des Raubes verdächtigen Kosovaren vor. Während dieser
Amtshandlung soll es zu Übergriffen gegenüber dem Festgenommenen gekommen sein.
Diese Vorwürfe richten sich auch gegen den österreichischen CIVPOL-Polizisten; Schläge in
den Bauch werden kolportiert, aber auch das "Ausheben des eigenen Grabes".
Am 27. Februar laufen die Repatriierungsvorbereitungen - soweit bis jetzt bekannt ist - an.
Das Bundesministerium für Inneres ersucht das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten um Amtshilfe bei einer Repatriierung eines CIVPOL-Polizisten. Es werden
"disziplinäre Gründe" angeführt.
Gegen eine mögliche Repatriierung werden von hohen Beamten Bedenken erhoben.
Laut Zeitungsberichten soll an diesem Tag aber auch ein Ersuchen des Bundesministeriums
für Inneres betreffend der Repatriierung des österreichischen CIVPOL-Polizisten aus
"gesundheitlichen Gründen" bei der UNO eingelangt sein, genauso wie der Antrag der UNO
die Immunität des österreichischen CIVPOL-Polizisten aufzuheben.
Ohne eine Antwort der UNO abzuwarten und ohne diese darüber zu informieren, soll am
28. Februar der österreichische CIVPOL-Polizist von seinem Vorgesetzten, Arnold
Holzmann, aus dem Militärspital abgeholt und zum Flughafen in Skopje gebracht worden
sein. Dort bestieg er den AUA-Flug OS780 und landet am 1. März um 18.40 Uhr in Wien.
Nach einer kurzen ärztlichen Untersuchung wird der - laut Ferrero-Waldner -
suizidgefährdete Polizist, dessen Leben angeblich akut gefährdet gewesen ist, einfach 14 Tage
in den Krankenstand geschickt.
Gleichzeitig werden Vorwürfe erhoben, dass die Untersuchung gegenüber dem
österreichischen Beamten in menschenrechtsverletzender Weise durchgeführt wurde.
Entspricht das der Wahrheit, stellt sich die Frage, warum diesbezüglich nichts unternommen
wird, da jeder das Recht hat, dass bei allen Verfahren die Menschenrechte und die
Menschenwürde beachtet werden.
In Folge des vielbeachteten Briefes des österreichischen UN-Botschafters Gerhard Pfanzelter,
(der sich noch einige Tage davor sehr deutlich gegen eine Repatriierung ausgesprochen hatte),
an UNO-Generalsekretär Kofi Annan, kommt es zu einer tiefgehenden Verstimmung auf
Seiten der UNO. Der Wortlaut dieses Briefes ist - wie aus der gestrigen Stellungnahme von
Ferrero-Waldner hervorging - mit ihr offenbar abgesprochen worden:
Ferrero-Waldner: "Es war notwendig hier eine klare Sprache zu sprechen, aber
gleichzeitig nicht zu drohen und ich glaube Botschafter Pfanzelter hat meine
inhaltliche Weisung, die ich gegeben habe sehr gut in den Brief umgesetzt, in diese
Formulierung." (Report, 12.3.2002)
"profil" zitiert in einer Vorausmeldung aus der schriftlichen Weisung des für die UNO
zuständigen Spitzenbeamten Walter Lichem. Derzufolge habe Pfanzelter lediglich darauf
hinweisen sollen, dass sich der verdächtige Beamte vor der österreichischen Justiz
verantworten müsse und Wien kein Interesse an einer "Beeinträchtigung des Ansehens der
UNO-Polizeikontingente hat" (Profil, 11.3.2002)
Wie sich erst in der ORF-Sendung Report herausstellte, hat in der Zwischenzeit der
stellvertretende Generalsekretär Christian Prosl eine weitere Weisung erteilt, die offenbar
Grundlage für das von Botschafter Pfanzelter an den Generalsekretär der Vereinten Nationen,
Kofi Annan geschickte Schreiben war.
Sowohl im Hauptausschuss des Nationalrates am 12. März, als auch in dem am selben Tag
gegebenen Interview im ORF-Report hat Ferrero-Waldner betont, dass sie die
Heimholungsaktion voll unterstütze, da es sich dabei um eine Aktion zum Schutz eines
Österreichers, der sich nicht nur in einem äußerst schlechten psychischen Zustand befand,
sondern zusätzlich Blutrache fürchten musste, handelte.
Die betreffenden Aussagen:
8.3.2002
Ferrero-Waldner: <Wir haben einen Österreicher heraufgeholt, repatriiert, für den
Gefahr für sein Leben bestanden hat. Es war absolut Gefahr in Verzug, sein
Gesundheitszustand hat sich laufend verschlechtert und wir mussten handeln."
(Mittagsjournal, 8.3.2002)
Ferrero-Waldner: <Na es hat vor allem auch mit diesem speziellen Fall zu tun, denn
bitte wenn man für ein Menschenleben kämpft und sich einsetzt und dann sozusagen
angegriffen wird, dann versteht man die Welt nicht mehr.> (Mittagsjournal, 8.3.2002)
"Ich habe mich für die Repatriierung des österreichischen Kosovo-Polizisten
eingesetzt, weil es meine Pflicht ist, jeden Österreicher konsequent zu schützen", so
Ferrero-Waldner (Presse, 9.3.2002)
Das Menschenleben eines Österreichers war in Gefahr. Das ist der Erkenntnisstand
aufgrund ärztlicher Gutachten. Ich kenne kein höherwertiges Gut in meiner
Außenpolitik, als alles dafür zu tun, dass das Leben eines Österreichers nicht unnötig
aufs Spiel gesetzt wird.
Wir hatten unter enormem Zeitdruck zu handeln. Der Gesundheitszustand von Martin
A. hatte sich zum damaligen Zeitpunkt laufend verschlechtert. Uns liegen dazu
ärztliche Gutachten vor, die ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes nicht vorlegen
kann, nur so viel: es ist in ihnen von erheblicher Lebensgefahr die Rede. (OTS 207,
12.3.2002)
"Gleichzeitig hat sich aber der Gesundheitszustand dieses Polizisten dort wirklich sehr
gravierend verändert und zwar verschlechtert. Warum? Weil der natürlich psychisch in
einer furchtbaren Situation war, man hat ihn ja kurz, obwohl die Immunität gar nicht
aufgehoben war, sogar in ein Gefängnis mit Kosovaren gesteckt. Und sie können sich
vorstellen, was der erwartet hat, der hat womöglich Blutrache erwartet, vor allem war
er dort mit den Leuten, die er vorher auch verhört hatte, das kann man also wirklich
nicht verkraften." (Report, 12.3.2002)
" Und wie sollen sich Freiwillige leicht finden, wenn der Rechtsschutz oder auch die
Sicherheit nicht sichergestellt sind. Daher war es uns auch so wichtig, darauf
hinzuweisen , dass es eine korrekte Behandlung geben muß. Und das ist der ganze
Sinn und Zweck des Briefes." (Zeit im Bild 2, 7.3.2002)
Der bisher aus den Medien bekannte Sachverhalt muss auf Grund der divergierenden
Aussagen als äußerst widersprüchlich aufgefasst werden. Insbesondere ist bemerkenswert,
wie sich die Heimholung des CIVPOL-Polizisten innerhalb weniger Tage aus einer Aktion
aus "disziplinären Gründen" entwickelte, wie von einer Aktion zur Sicherstellung, "dass sich
Freiwillige noch melden" (Zeit im Bild 2, 7.3.2002), zuletzt sich diese Aktion als eine rein
humanitäre zum Schutz eines österreichischen Staatsbürgers erfolgte Hilfsaktion verwandelte
und am Ende nur mehr eine "Intrige" als Kern der Causa präsentiert wurde.
Der bisher aus den Medien bekannte Sachverhalt ist daher grob widersprüchlich, einige
Argumentationen schließen sich gegensätzlich aus und sind in sich unlogisch.
Insbesondere ist aber auch der Eindruck entstanden, dass die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten, Ferrero-Waldner, nicht wisse, was in ihrem Ressort geschieht und in
Krisensituationen falsch reagiert. Die Kommentare in den Medien spiegeln die
Enttäuschungen über Ferrero-Waldner wieder.
Es zählt zur Gesamtverantwortung einer Außenministerin, auf die internationale
Reputation ihres Landes Bedacht zu nehmen. Diese Aufgabe kann Ferrero-Waldner nur
wahrnehmen, wenn sie selbst Klarheit über alle Details der Reise hat. (Standard, 6.3.2002)
Aus der amerikanischen Management-Theorie kommt die These von Peter's principle.
Demnach macht man so lange Karriere, bis man die Stufe der persönlichen Inkompetenz
erreicht, von der Aufgabe also überfordert ist. So gesehen hat es Benita Ferrero-Waldner
geschafft. (Kurier, 10.3.2002)
Das Gespür für politische Tretminen, für geschickten Umgang mit der öffentlichen
Argumentation, für Mut zu politischem Agieren: das fehlt ihr jedoch. Sie ist eben keine
Politikerin. (Presse, 9.3.2002)
Die außenpolitischen Konsequenzen der innenpolitischen Turbulenzen kann man nicht
verhindern. Der ständige Wechsel der Persönlichkeit von Schlitzohr zu Kraftmeier hat
Konsequenzen. Schaden nimmt das Land. (Presse, 24.1.2002)
Als Ferrero-Waldner merkte, was sie da angerichtet hatte, wollte sie von der Reise (Haiders in
Irak, Anm.) nichts gewusst haben. Prost Mahlzeit, genau das braucht Österreich in der
jetzigen Situation. (VN, 18.2.2002)
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
2. Welchen Beitrag zu diesem Brief leistete Ihr Ressort, welcher Beitrag wurde Ihnen vom
Bundesministerium für Inneres übermittelt?
3. Haben Sie den endgültigen Text genehmigt?
Wenn ja, wann und wem gegenüber?
4. Inwieweit entspricht dieser Brief der Weisung des stellvertretenden Generalsekretärs
des Außenamtes?
5. Haben Sie den endgültigen Text dem Bundesminister für Inneres zur Genehmigung
vorgelegt?
6. Welche Antworten haben Sie von Seiten der Vereinten Nationen auf diesen Brief
erhalten?
7. Welche Reaktionen gab es von Seiten der UNO zu dem vorliegenden Sachverhalt
darüber hinaus?
8. Haben Sie den Inhalt des gegenständlichen Briefes mit dem Bundeskanzler oder
anderen Mitgliedern der Bundesregierung abgestimmt?
9. Haben Sie die Angelegenheit in der Regierungssitzung in St. Wolfgang erörtert?
Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Erörterungen?
10. Wann wurde Ihnen der gegenständliche Sachverhalt (Verhaftung des österreichischen
CIVPOL-Polizisten wegen Foltervorwürfen) bekannt?
12. Welche Weisungen bzw. Anordnungen haben Sie aufgrund dieses Sachverhaltes wann
wem erteilt?
13. Wer hat Ihnen die Informationen über den bedrohlichen Zustand des betroffenen
Polizisten, da Ihren Angaben nach Lebensgefahr bestand, übermittelt?
15. Werden österreichische Teilnehmer von Auslandseinsätzen vor dem Antritt ihres
Einsatzes hinsichtlich ihrer psychischen Belastbarkeit in extremen Problemlagen
untersucht?
16. Sorgt das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheit dafür, dass österreichische
Teilnehmer an UN-Aktionen psychologische Betreuung bekommen?
17. Welche Vorwürfe wurden im Detail von Seiten der Vereinten Nationen gegen den
österreichischen CIVPOL-Polizisten erhoben?
19. Wer hat den österreichischen Polizisten aus dem Gewahrsam im Militärspital geholt und
diesen nach Skopje gebracht?
21. Wer hat den Auftrag an die österreichischen CIVPOL-Polizisten erteilt, in Skopje die
AUA-Maschine nach Wien zu besteigen?
24. Wurden über die Verbringung des österreichischen Polizisten nach Wien UNO-
Behörden im Kosovo informiert?
Wenn ja: Durch wen ist das geschehen und was war der Inhalt der Information?
Wenn nein: Warum geschah das nicht und wurde hinsichtlich der Unterlassung der
Information eine dienstliche Weisung erteilt?
25. Wie erklären Sie es sich, dass innerhalb von weniger als 24 Stunden die Begründung
dieser Aktion durch die zuständigen österreichischen Behörden von der Argumentation
einer Aktion aus "disziplinären Gründen" zur Argumentationslinie "Aktion aus
humanitären Gründen" wandelte?
26. Wie beurteilen sie den Umstand, dass trotz der von Ihnen behaupteten akuten
Selbstmordgefahr der österreichische CIVPOL-Polizist einfach für 14 Tage ohne
Aufsicht und ärztliche Betreuung in den Krankenstand geschickt wurde?
27. Welche Rechtsnormen sieht die UNO für diesen Sachverhalt (Untersuchung gegen
einen CIVPOL-Polizisten und Repatriierung desselben) vor?
28. Warum bestand die Gefahr, dass der österreichische CIVPOL-Polizist in einem
kosovarischen Gefängnis in Haft genommen wird?
29. Gibt es eine Vereinbarung, dass auf diese entsendeten Personen kosovarisches Recht
anzuwenden ist?
Wenn ja, sind die entsendeten Personen darüber informiert worden?
30. Welche Verfahren laufen gegenwärtig in Österreich, im Kosovo und auf Ebene der
Vereinten Nationen in dieser Angelegenheit?
32. Gibt es einen internen Bericht des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
in dieser Causa?
33. Ist das Gerücht richtig, dass gegen jene, die den österreichischen CIVPOL-Polizisten
bei der Repatriierung unterstützten, ebenfalls ein Verfahren eingeleitet wird bzw.
wurde?
34. Was haben Sie unternommen, um die angeblichen Menschenrechtsverletzungen gegen
den österreichischen CIVPOL-Polizisten bei dessen Vernehmung aufzuklären?
35. Was werden Sie unternehmen, um das beschädigte Image Österreichs insbesondere bei
den Vereinten Nationen wieder zu verbessern?
Unter einem wird verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die Tagesordnung dringlich zu
behandeln.
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