1917/J-BR BR


Eingelangt am: 14.03.2002

ANFRAGE


der Bundesräte Mag. Hoscher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend zu erwartendes Vorgehen der österreichischen Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Reise von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider in den Irak

Das Sanktionenregime gegen den Irak verpflichtet die Republik Österreich als Staat für die
Einhaltung der UNO-Sanktionen gegen den Irak zu sorgen. Im Zusammenhang mit der Reise
von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider nach Bagdad hat Bundesminister Bartenstein erklärt,
dass keine Genehmigung für die Einfuhr von Hilfsgütern beantragt und daher die
Finanzbehörden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit eigeschaltet
wurden.

Dem steht eine Aussage in einem Interview von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
gegenüber, in dem er erklärt, dass im Zusammenhang mit der Irak-Reise alles legal gewesen
sei. Durch diese Reise und ihre propagandistische Nutzung durch irakische Medien ist dem
internationalen Ansehen Österreichs großer Schaden entstanden. Eine rasche Klarstellung
dieser Causa ist eine unabdingbare Notwendigkeit, um Österreichs Ruf als verlässlicher
Partner im Rahmen der Völkergemeinschaft zu erhalten.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:


1. Haben die Finanzbehörden geprüft, ob durch eine Reise unter Führung von

Landeshauptmann Dr. Jörg Haider in den Irak seitens der Reiseteilnehmer bzw. durch
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider selbst das österreichische Außenhandelsgesetz
verletzt wurde?


2. Wenn die Prüfung nicht eingeleitet wurde, warum nicht ?
3. Wenn die Prüfung eingeleitet wurde, wann?
4. Wann ist mit dem Abschluss zu rechnen?

5. Werden Sie bei Vorliegen des Ergebnisses in geeigneter Form die Öffentlichkeit
unterrichten, z.B. durch Mitteilung an den Bundesrat?

6. Garantieren Sie bei Vorliegen einer allfälligen Verletzung des Außenhandelsgesetzes
die unverzügliche Koordination mit dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten, damit die entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der
Republik Österreich erfüllt werden können?

7. Sollten die "Hilfsgüter" - im Sinne des Außenhandelsgesetzes - nur bis in einen nicht
von den Sanktionen betroffenen Staat gelangt sein, werden sie trotzdem alle bis dahin
erreichten Erkenntnisse bekanntgeben, damit der Verbleib der Güter einwandfrei und
restlos geklärt werden kann?


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HTML-Dokument erstellt: Mar 18 10:03