1923/J-BR BR


Eingelangt am: 26.03.2002

der Bundesräte Prof. Konecny
und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend "Nützliche Aufwendung" (Schmiergelder) beim Ankauf von Thomson-
Radaranlagen; Konsequenzen aus diesem Sachverhalt für die gegenwärtigen Beschaffungen
des Österreichischen Bundesheeres

Am 25. März 2002 haben die Bundesräte Konecny und Genossen an den Bundeskanzler eine
schriftliche Anfrage mit folgender Begründung eingebracht:

"Die Causa "Thomson", die seit Jahren in der Österreichischen Innenpolitik, aber auch
darüber hinaus schwelt, hat wieder einen neuen Höhepunkt erreicht: Der Rüstungslobbyist
Karlheinz Schreiber nennt den Österreichischen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel als Zeuge
für sein Verfahren gegen Thomson Schweiz, bei welchem es um 10 Millionen Schilling
Honorar für das Einfädeln eines Termines zwischen dem damaligen Wirtschaftsminister
Wolfgang Schüssel und dem Repräsentanten von Thomson Schweiz Josef Maria Merk ging.
(Siehe dazu im Detail die Berichterstattung im News 10/02, S. 16 ff, die auch ein
Interview mit Karlheinz Schreiber aus Toronto beinhaltet.)

Die Zeugenladung des Bundeskanzlers wurde vom Gerichtspräsidenten des zuständigen
Berner Amtsgerichtes, Herr Adrian Studiger, bestätigt.


Dieser teure Termin soll am 16. August 1994 stattgefunden haben.

Auf zwei schriftliche Anfragen der SPÖ antwortete der nunmehrige Bundeskanzler auf die
Frage, wen er am 16. August 1994 getroffen habe, dass dies nicht den Wirkungsbereich des
Bundeskanzlers betreffe.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Martin Bartenstein,
antwortete auf dieselbe Frage: Über Termine des damaligen Wirtschaftsministers liegen
mir keine Aufzeichnungen vor.
Also "Nebelgranaten".

Das Ergebnis ist der Öffentlichkeit bekannt: Thomson wurde nachträglich als Erster gereiht
(davor war Thomson Dritter), weil in einem Brief an den damaligen Wirtschaftsminister
Schüssel Kompensationsgeschäfte in Höhe von 270 % zugesagt wurden.

Eine Kontrolle dieser Kompensationsgeschäfte wird dem Parlament seit Jahren verwehrt, da -
man höre und staune - im Vertrag zwischen Thomson und der Republik Österreich
Stillschweigen in dieser Angelegenheit vereinbart wurde.

Nunmehr wurde auch der Verdacht geäußert, dass die Erhöhung von 200 auf 270 % aufgrund
eines "Gegengeschäftes" entstanden ist, welches auch ohne den Zuschlag an Thomson
zustande gekommen wäre. Wieder gibt es keine Antworten.


Zur Erinnerung:

Die SPÖ hat in der Angelegenheit Beschaffung von Radargeräten bei der Firma Thomson am
4. Juli 2001 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangt, der folgenden
Gegenstand untersuchen soll:


Aufklärung der Vorwürfe bezüglich Geldflüsse und Manipulationen des
Vergabeverfahrens im Zuge der Vergabe des Lieferauftrages über Radaranlagen an das
Österreichische Bundesheer in den Jahren 1994 und 1995.
Aufklärung einer möglichen Einflussnahme des damaligen Wirtschaftsministers und
nunmehrigen Bundeskanzlers Dr. Wolfgang Schüssel auf die Zuschlagserteilung an das
Unternehmen Thomson.
Aufklärung des Vorwurfes der Annahme von Provisionszahlungen durch an der
Vergabe beteiligte Personen.
Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang
mit diesen Sachverhalten.

Der Antrag wurde wie folgt begründet:

Um den Zuschlag an das Unternehmen Thomson für die Beschaffung von Radaranlagen für
das Österreichische Bundesheer besteht seit Jahren der Verdacht, dass es dabei zu
Provisionszahlungen gekommen sei bzw. ist erwiesen, dass der Sozialdemokratischen Partei
20 Mio. Schilling an Provision angeboten wurden. Der damalige Parteivorsitzende Dr.
Vranitzky hat diesen Sachverhalt umgehend der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Unklar bleibt, ob und in welcher Höhe solche Zahlungen der ÖVP bzw. Vertretern dieser
Partei angeboten wurden, die ja bei dieser Vergabe (Wirtschaftsminister Schüssel und
Landesverteidigungsminister Fasslabend) maßgeblich waren.

Nunmehr wurde bekannt, dass nach Aussagen des Vermittlers Karlheinz Schreiber dieser
Bundeskanzler Dr. Schüssel als Zeuge in einem Rechtsstreit mit dem Unternehmen Thomson
beantragt hat. Bei dieser Causa handelt es sich um eine Forderung Schreibers gegen Thomson
in der Höhe von 1,25 Mio. Schweizer Franken (726.728,34 € oder öS 10 Mio.), gewidmet als
Vermittlerprovision aus der gegenständlichen Beschaffung von Radargeräten im Auftragswert
von 1,3 Mrd. Schilling (94 Mio. €).

Auffällig ist die Parallelität vieler Vorgänge zum deutschen CDU Spendenskandal (Dico-
Soft) aber auch die Identität der involvierten Personen. Im Terminkalender Schreibers
scheinen mehrmals die Namen des damaligen Wirtschaftsminister Dr. Schüssel und des
Leiters der Ausschreibung des gegenständlichen Beschaffungsauftrages auf.

Unterlagen aus dem in der Schweiz stattfindenden Gerichtsverfahren zwischen Schreiber und
Thomson belegen laut dem Magazin News, wie Thomson unmittelbar vor dem
entscheidenden Hearing - über Vermittlung von Karlheinz Schreiber - direkt mit Schüssel
zusammentraf.

Im Terminkalender Schreibers findet sich auch eine Notiz mit dem Wortlaut "Wiesheu wg.
Schüssel S 100 T 30 M 25 K 25 ",
ein ähnliches Kürzel "LK 1" wurde durch die deutschen
Steuerbehörden als Vermerk über eine Zahlung von l Mio. DM an CDU-Schatzmeister
Walter Leisler Kiep entschlüsselt.

Der Verdacht liegt somit sehr nahe, dass auch Zahlungen an den damaligen
Wirtschaftsminister nunmehrigen Bundeskanzler Dr. Schüssel stattgefunden haben bzw.
entsprechende Gespräche geführt wurden.

Eine Prüfung des Beschaffungswesens des Österreichischen Bundesheeres durch den
Rechnungshof beschäftige sich ausschliesslich mit der Vergabe und Abwicklung des
Auftrages und stellte diesbezüglich Mängel in allen Bereichen der Beschaffung fest.

Mögliche Parteifinanzierungen bzw. Geldflüsse außerhalb des Ankaufs dieser Radaranlagen
wurden seitens des Rechnungshofes nicht überprüft.

Da die ÖVP die FPÖ in dieser Frage in Geiselhaft genommen und kein Interesse an der
parlamentarischen Überprüfung dieser Angelegenheit hat, wurde der Antrag von den
Regierungsfraktionen abgelehnt.

Auch detaillierte schriftliche Anfragen, die in Folge eingebracht wurden, wurden von den
befragten Mitgliedern der Bundesregierung Wolfgang Schüssel und Martin Bartenstein völlig
unzureichend bis gar nicht beantwortet. Alles in allem eine sehr schiefe Optik.

Den fragestellenden Bundesräten geht es aber nicht nur um die Aufklärung dieser
Sachverhalte in der Vergangenheit, sondern um die Garantie, dass solche "nützliche
Aufwendungen" vertraglich ausgeschlossen werden und die Kompensationsgeschäfte
durch Nationalrat und Bundesrat überprüft werden können.

Denn geht es nach dem Willen der blau-schwarzen Bundesregierung, steht wieder eine Reihe
von Beschaffungen an: Alleine die Abfangjäger haben ein Beschaffungsvolumen von mehr
als 1,8 Milliarden Euro (25 Milliarden Schilling).

Es muss gesichert sein, dass es bei diesen Beschaffungen zu keinen Provisionszahlungen
kommt. Ein Verbot der Leistung von Geldmitteln oder sonstigen Vorteilen an Dritte muss
vertraglich ausgeschlossen werden. Zur Überprüfung dieser Forderung sind diese
Vertragsbestandteile zu veröffentlichen.

Um einen Einfluss auf die Vergabe zu verhindern, sind direkte Kontakte zwischen den
Mitgliedern der Entscheidungskommission und den Bietern auszuschließen.

Für die Transparenz ist es notwendig, dass die Mitglieder der Entscheidungskommission der
Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

Ebenso darf es nicht zulässig sein, dass dem Parlament und der Öffentlichkeit Kontrollrechte
über die Kompensationsgeschäfte genommen werden, indem eine "windige"
Verschwiegenheitsverpflichtung vertraglich vereinbart wird.

Um Manipulationen hintanzuhalten, sind die Kompensationsgeschäfte in Zukunft zu
veröffentlichen."


Betreffend das Bundesministerium für Finanzen ist dazu folgendes ergänzend festzuhalten:

Gerade der Finanzminister trägt bei diesen neuen Vorschlägen eine besondere Verantwortung,
da der Ausschluss von der Leistung von nützlichen Aufwendungen das Geschäft insgesamt
verbilligt und eine exakte Bewertung der Kompensationsgeschäfte im Interesse des
Bundesministers für Finanzen sein muss. Da der Bundesminister für Finanzen einem solchen
Vertragsabschluss zwingend zustimmen muss (mehr als 1,8 Mrd. € Auswirkungen auf das
Bundesbudget), ist auch er für die Umsetzung politisch verantwortlich.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1. Werden Sie als Bundesminister für Finanzen dafür eintreten, dass bei laufenden und
zukünftigen Beschaffungen eine Vertragsklausel aufgenommen wird, wonach aus
diesen Geschäften Zahlungen an Dritte verboten sind?

2. Werden Sie als Bundesminister für Finanzen dafür eintreten, dass diese Klauseln
veröffentlicht werden?

3. Werden Sie als Bundesminister für Finanzen dafür eintreten, dass Nationalrat und
Bundesrat eine detaillierte Überprüfung der Kompensationsgeschäfte ermöglicht wird
und insbesondere Vertragsklauseln auf Verschwiegenheit bei
Kompensationsgeschäften im Zusammenhang mit Geschäften der Republik
ausgeschlossen werden?

4. Werden Sie als Bundesminister für Finanzen dafür eintreten, dass Kontakte während
des laufenden Vergabeverfahrens zwischen Mitarbeiterinnen der Ministerbüros und
Ressortbediensteten mit Vertretern von Firmen, die ein Angebot gelegt haben,
untersagt werden?

5. Welche Mittel für die Beschaffung von Abfangjägern werden Sie im Entwurf für ein
Bundesfinanzgesetz 2003 vorsehen?


6. Wie wird die Investition über das Budgetjahr 2003 hinaus finanziert werden?

7. Hat Ihnen der Bundesminister für Landesverteidigung mitgeteilt, mit welchen Kosten
für den Betrieb, Wartung etc. der zu beschaffenden Abfangjäger jährlich zu rechnen
ist?

8. Wenn nein, werden Sie so eine detaillierte Aufstellung verlangen?
Wenn nein, warum nicht?


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