1932/J-BR BR


Eingelangt am: 29.04.2002

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)


an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Einsparungen durch die Übertragung der Bundesstraßen an die Länder

In dem beim Reformdialog für Österreich am 29. Oktober 2001 von der Bundesregierung vorge-
stellten Verwaltungsreformpaket ist hinsichtlich der Übertragung der Bundesstraßen an die Länder
ausgeführt, dass damit auf Bundesebene 70 Dienstposten eingespart werden können (Seite 11).

In dem der Beschlussfassung über das Bundesstraßen-Übertragungsgesetz zu Grunde liegenden
Gesetzesantrag 599/A war von solchen Einsparungen nicht mehr die Rede. Als Hauptgesichtspunkt
des Entwurfes wurde lediglich angeführt, dass damit eine flexiblere, raschere und nach regionalen
Gesichtspunkten abgestimmte Umsetzung von Straßenbauprojekten ermöglicht werde. Auch die
Darstellung der finanziellen Auswirkungen vermied jeden Hinweis auf Einsparungen, sondern
erwähnte lediglich den für die Länder entstehenden Mehraufwand sowie dessen Bedeckung.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende

Anfrage:

1. Wieviel und welche Planstellen werden durch die Übertragung der Bundesstraßen an die
Länder im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie -
insbesondere im Bereich der Sektion Bundesstraßen - eingespart?


2. Ist daran gedacht, die Sektion Bundesstraßen aufzulösen?
3. Wenn Nein, warum nicht?

4. Wieviel Planstellen und welche Organisationseinheiten werden in den bisher mit den
Bundesstraßen befassten Bereichen der Bundesverwaltung bestehen bleiben?


5. Welche Tätigkeiten werden diese Bediensteten weiterhin ausüben?

6. Bis wann und in welcher Höhe ist damit zu rechnen, dass die Einsparungen budgetwirksam
werden?


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