1935/J-BR BR


Eingelangt am: 22.05.2002

Anfrage


der Bundesräte Christoph Hagen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend akuter Personalnot bei der Vorarlberger Gendarmerie

Bei der Gendarmerie in Vorarlberg herrscht zurzeit eine akute Personalnot, wodurch es nötig
wird, für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorarlberger Bevölkerung unumgängliche
Dienste zu reduzieren und teilweise auch bis auf weiteres komplett zu streichen.
Dieses Problem zeichnet sich schon seit vielen Jahren ab, hat sich aber in letzter Zeit durch
die Pensionierungen geburtenstarker Jahrgänge, vermehrte Einstellung von weiblichen
Wachbeamten mit anschließender Karenz und Mutterschutz, sowie auch durch die vermehrt
durch männliche Exekutivbeamte in Anspruch genommene Teilkarenz und durch mehrere
Austritte alarmierend verstärkt.

Daher richten die unterzeichnenden Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Inneres
folgende

Anfrage:

1. Wann wurde die letzte Belastungsstudie bzw. der letzte Belastungsausgleich bei der
österreichischen Bundesgendarmerie gemacht?

2. Bis wann kann mit einem neuen Belastungsausgleich bzw. einer neuen
Belastungsstudie gerechnet werden?

3. Wie viele Akte und Anzeigen mußten pro Gendarmeriebeamter im
Bundesländervergleich im Jahr 2001 bearbeitet werden; (GP's und GÜP's getrennt
anführen)?


4. Wie viele weibliche Beamte gehören der österreichischen Bundesgendarmerie an?

5. Wie viele weibliche Gendarmeriebeamte versehen in den jeweiligen Bundesländern
ihren Dienst und wie viele davon sind in Karenz, Teilkarenz oder Mutterschutz?

6. Ist vorgesehen, für weibliche Wachebeamte bei der Gendarmerie sogenannte
Überhangplanstellen (zusätzlich zum Stellenplan), wie dies in anderen Staaten
praktiziert wird, einzuführen? Wenn ja, wie viele und bis wann? Wenn nein warum
nicht?

7. Wie viel Prozent an Überstunden müssen im Jahr 2002 durch die Gendarmerie in
Vorarlberg eingespart werden?

8. Wird bei diesen Überstundeneinsparungen die jeweilige Personalsituation (in Bezug
auf den systemisierten Stand zum dienstbaren Stand) des jeweiligen Bundeslandes
berücksichtigt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?


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