1942/J-BR BR


Eingelangt am: 06.06.2002

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)


an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Entschließung des Vorarlberger Landtages zum Bundes-Pflegegeld

Der Vorarlberger Landtag hat mit einer in der Sitzung vom 8. Mai 2002 gefassten Entschließung
unter anderem ersucht, bei der Bundesregierung darauf zu drängen, dass die Auszahlung des
Bundes-Pflegegeldes bzw. die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Anspruchs beschleunigt wird.

Diese Entschließung beruht auf einem Antrag, der im Zusammenhang mit der Einführung der
Sterbekarenz (Sterbebegleitung) einen weiteren Ausbau der Unterstützung von pflegenden
Angehörigen als notwendig ansah. In diesem Zusammenhang wurde geltend gemacht, dass den
Angehörigen vielfach bereits dadurch geholfen wäre, wenn Anträge auf Gewährung von Bundes-
Pflegegeld rascher als bisher erledigt würden. In manchen Fällen verzögere sich die Gewährung
des Pflegegeldes so lange, dass der zu pflegende Angehörige in der Zwischenzeit verstorben sei.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende

Anfrage:

1. Welcher Zeitraum verstreicht durchschnittlich bzw. im ungünstigsten Fall zwischen
Antragstellung und Gewährung von Pflegegeld?


2. In welcher Weise werden Sie der Entschließung des Vorarlberger Landtages Rechnung tragen?

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