1990/J-BR BR


Eingelangt am: 25.07.2002
ANFRAGE

der Bundesräte Boden
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten

Die SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten sowie die Fahrtenbeihilfen für Schülerinnen und
Lehrlinge stellen eine wichtige familien- und bildungspolitische Maßnahme dar. Diese
Transferleistungen, die aus dem Familienlastenausgleichsfonds bezahlt werden, entlasten die
Familien, insbesondere jene mit niedrigem Einkommen und mehreren Kindern. In den
ländlichen Regionen tragen sie darüber hinaus dazu bei, daß Kindern/Jugendlichen
unabhängig vom Wohnort der Zugang zu allgemeinbildenden höheren Schulen,
berufsbildenden mittleren und höheren Schulen bzw. zu anderen verschiedenen
Ausbildungseinrichtungen ermöglicht wird.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende

Anfrage:

1. Wie hoch ist die Anzahl der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten im Linienverkehr
insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

2. Wie vielen Schülerinnen und Lehrlinge werden im Gelegenheitsverkehr
Fahrtenbeihilfen ausbezahlt, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?


3. Wie hoch ist der jeweilige Kostenaufwand?

4. Wie hoch sind die Gesamtausgaben, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und
aufgeschlüsselt für die letzten 5 Jahre?


5. Warum gilt diese Freifahrt nicht für HTL-Schüler?

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