2019/J-BR BR


Eingelangt am: 26.09.2002

A n f r a g e

Die Justizsprecherin der ÖVP, Abg. Dr. Maria Fekter hat im Zusammenhang mit dem
Konkursverfahren Dkfm. Walter Pelzl bereits zweimal Anfragen an den Bundesminister für
Justiz gerichtet (6648/J, XX.GP und 1811/J, XXI.GP). Nach einer zwischenzeitigen
Beschleunigung des Verfahrens ist es im Jahr 2002 aber leider wieder zu deutlichen
Verzögerungen gekommen.


Die unterfertigten Bundesräte richten an den Bundesminister für Justiz folgende

A n f r a g e:

1. Was werden Sie tun, um sicherzustellen, daß nach nunmehr insgesamt mehr als 12-
jähriger Dauer der Verfahren das Handelsgericht Wien den Konkurs Dkfm. Pelzl -
anhängig seit 6 Jahren - ordnungsgemäß abschließt?

2. Werden Sie auch von der Möglichkeit des § 75(1) dritter Satz GOG Gebrauch machen
und eine außerordentliche Untersuchung anordnen, um die Ursachen für die vergangenen
Verfahrensverzögerungen herauszufinden und diese vor dem Handelsgericht Wien als
Konkursgericht abzustellen?
Wenn nein, warum nicht?

3. Wie wird sichergestellt, daß das HG Wien als Konkursgericht seine personellen und
fachlichen Ressourcen derart gezielt im Konkursverfahren Dkfm. Pelzl einsetzt, damit in
kürzester Zeit eine Ausschüttung an die Gläubiger vorgenommen werden kann?

4. Werden Sie die Organe, die für die offenkundige Rechtsverweigerung in den Verfahren
"Europabank" und "Dkfm. Pelzl" verantwortlich sind, im Sinne des Disziplinarrechts zur
Rechenschaft ziehen?
Wenn nein, warum nicht?

5. Ist Ihnen bekannt, daß die Europäische Kommission im Rahmen des Aufnahmeverfahrens
- etwa der Slowakei - zivilgerichtliche Verfahren mit mehr als 13 Monaten Dauer als
"besorgniserregend" qualifiziert und darüber hinaus auflaufende Beschwerden wegen
exzessiv langer Verfahrensdauer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg hinweist?


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HTML-Dokument erstellt: Sep 27 09:20