2026/J-BR BR
ANFRAGE
Wie den Medien zu entnehmen ist, hat der Bundespressedienst eine 16 Seiten umfassende
Hochglanzbroschüre in 300.000-facher Auflage drucken lassen. Inhalt - so die
Pressesprecherin des Bundeskanzlers Verena Nowotny - eine gekürzte Rede Schussels, die er
im September vor dem Nationalrat gehalten hatte.
Der Herausgeber - nämlich der im Bundeskanzleramt angesiedelte Bundespressedienst -
distanzierte sich von dieser Broschüre. Die Leiterin des Bundespressedienstes betonte
gegenüber der APA, mit dem Druckwerk nichts zu tun zu haben.
Es ist unfassbar, dass über den Bundespressedienst eine Jubelbroschüre über Schüssel
herausgegeben wird, die nicht einmal vom Bundespressedienst erstellt, sondern vielmehr von
Schussels Pressesprecherin verfasst wurde.
Neben dieser Verschwendung und möglicherweise gesetzwidrigen Verwendung von
Steuergeldern ist das Demokratieverständnis des Bundeskanzlers und seiner engsten
Mitarbeiterin verheerend: Sie erklärte auf Anfragen von Journalistinnen über die Kosten
dieser Broschüre, dass man üblicherweise über derartige Kosten keine Auskunft erteile. Diese
Einstellung entspricht in keiner Weise den Grundsätzen einer parlamentarischen Demokratie,
sondern zeigt ein absolutistisches Staatsverständnis des Noch-Bundeskanzlers auf.
Darüber hinaus stelle sich die Frage, nach welcher Rechtsgrundlage "das Netz des
Außenamtes und das Botschaftsnetz" herangezogen wurde, um personenbezogenen Daten zu
erhalten und damit den Versand dieser Broschüre zu organisieren.
Die Sozialdemokratische Fraktion wird daher diese Angelegenheit rechtlich überprüfen und
erforderlichenfalls eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft wegen
Amtsmissbrauch übermitteln.
Anfrage:
1. Wer hat wann, wen den Auftrag erteilt, die in der Begründung genannte 16 Seiten
umfassende Hochglanzbroschüre, die eine Rede Schussels in gekürzter Fassung
beinhalten soll, zu erarbeiten?
4. Wer hat den Druck dieser Broschüre - angeblich in einer Auflage von 300.000 Stück
- in Auftrag gegeben?
5. Wurde dieser Druckauftrag ausgeschrieben?
Wenn nein, warum nicht?
10. Woher haben Sie die Adresssätze für die Versendung dieser Jubelbroschüre
bekommen?
11. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden Ihnen oder dem Bundeskanzleramt diese
personenbezogenen Daten übermittelt?
12. Welche Kosten sind durch die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten
entstanden?
16. Ist es üblich, dass Broschüren, die vom Bundespressedienst offiziell erstellt werden,
in Wahrheit von Ihrer Pressesprecherin formuliert werden?
19. Welches Mitglied der Bundesregierung wurde in der Broschüre wie oft fotografisch
dargestellt?
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