2047/J-BR BR


Eingelangt am: 23.12.2002

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)


an den Bundesminister für Finanzen
betreffend steuerliche Geltendmachung sozialer Spenden

Der Vorarlberger Landtag hat sich mit Entschließung vom 11. Dezember 2002 die Landesregierung
dafür ausgesprochen, Zuwendungen von Privatpersonen und Firmen an gemeinnützige soziale Ein-
richtungen und Entwicklungshilfeorganisationen nach dem Einkommens Steuergesetz als Absetz-
posten steuerlich geltend machen zu können.


Der dieser Entschließung zugrunde liegende Antrag war wie folgt begründet

"In Art. 7 Abs. l der Vorarlberger-Landesverfassung bekennt sich unser Land zu den Grundsätzen
der Subsidiarität und der Solidarität Diesen verfassungsrechtlich normierten Zielvorstellungen ist
es zu verdanken, dass sich private Institutionen vor allem im sozialen Bereich in den vergangenen
Jahrzehnten zu kundenorientierten, flexiblen und effizienten Dienstleistungsunternehmen entwickelt
haben. Neben Förderungen der öffentlichen Hand stellen für diese Organisationen die Spenden aus
der Bevölkerung eine wichtige Finanzierungsquelle dar. Damit können Projekte verwirklicht
werden, die Betroffenen, die auf die Unterstützung der Allgemeinheit angewiesen sind, zu Gute
kommen. Da Spenden und Sponsoring unter anderem auch ein wichtiger Gradmesser für die
Akzeptanz der sozialen Einrichtungen in unserer Gesellschaft sind, sind diese Dienstleistungsunter-
nehmen und Vereine um Transparenz und sparsamen Mitteleinsatz bemüht Vorarlberger Privat-
personen und Unternehmer haben vielfach außerordentliche Solidarität mit bedürftigen Menschen
im In- und Ausland bewiesen. Zuletzt bei der Hochwasserkatastrophe im August dieses Jahres. Es
ist daher ein Gebot der Stunde, derartige Spenden als Absetzposten steuerlich geltend machen zu
können. Ähnlich wie dies bei den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften
schon bisher der Fall ist, sollten in Zukunft auch private Zuwendungen an soziale Organisationen
die Einkommenssteuerbemessungsgrundlage reduzieren."


Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1. Liegen im Bundesministerium für Finanzen zu den vom Vorarlberger Landtag erhobenen
Forderung bereits Vorarbeiten vor?


2. In welcher Weise wird das Bundesministerium dieser Forderung Rechnung tragen?
3. Bis wann ist mit der Erfüllung dieser Forderung zu rechnen?

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