Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 104

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Ich unterbreche hiermit die Sitzung.

(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Meine Damen und Herren! Ich nehme jetzt, um 15 Uhr, die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2945/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Inneres mit der Ordnungszahl 2945/AB.

Die Anfragebeantwortung ist vervielfältigt und verteilt worden, sodaß sich eine Verlesung erübrigt.

In der Debatte darf kein Redner länger als 5 Minuten sprechen. Dem Erstredner stehen zur Begründung 10 Minuten zur Verfügung.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann als Unterzeichner des Verlangens, die Debatte einzuleiten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Innenminister! Hohes Haus! Der Grund für das Verlangen der Freiheitlichen, diese Anfragebeantwortung hier im Plenum zu behandeln, ist die – wie ich meine – unzureichende und teilweise unrichtige beziehungsweise falsche Beantwortung der Anfrage. Daraus läßt sich allerdings der Schluß ziehen, daß die Durchlässigkeit der Grenzen gegenüber illegalen Einwanderern in Österreich sehr ausgeprägt ist.

Der Grund für die parlamentarische Anfrage waren die Aufdeckung des internationalen Schlepperringes und die Aktionen, die am 30. September in diesem Zusammenhang stattgefunden haben. Aus der Anfragebeantwortung, Herr Bundesminister, gehen jedoch einige Dinge nicht klar hervor beziehungsweise finden sich in der Beantwortung Ungereimtheiten.

So haben wir zum Beispiel danach gefragt, aus wievielen Mitgliedern der Schlepperring bestand, und Sie haben angegeben: "65 Mitglieder der Schlepperorganisation wurden in Österreich bei Gericht angezeigt."

Weiters haben Sie angegeben, daß 31 dieser Personen festgenommen wurden. Es liegt also der Schluß nahe, daß sich 34 nach wie vor auf freiem Fuß befinden. Anderen Informationen zufolge sollen es 40 und mehr sein, die ab und zu an dieser Schleppertätigkeit beteiligt waren, für die aber die Verhängung einer U-Haft trotz der intensiven Bemühungen und der – wie ich meine – hervorragenden Arbeit der ermittelnden Beamten aufgrund des Strafrahmens und der zur Verfügung stehenden gesetzlichen Maßnahmen nicht möglich ist.

Wie der Staatsanwaltschaft Linz bekannt ist, ist das gewerbsmäßige Schleppen in diesem Falle hauptsächlich von Ausländern verübt worden. Diese sind die Haupttäter. Es gibt – das müssen wir bedenken, insbesondere dann, wenn ein Großteil dieser Personen nach wie vor auf freiem Fuß ist – keine besonderen Gründe für diese Schlepper, etwa aufgrund von familiären Bindungen hier in Österreich zu verbleiben. Was wird daher geschehen? – Sie werden weiterhin für ihre kriminelle Organisation tätig sein, sie werden sich ins Ausland absetzen, und sie werden weiterhin international tätig sein. Die weiteren Ermittlungsmöglichkeiten werden natürlich entsprechend eingeschränkt sein, es wird keine Zugriffsmöglichkeit bestehen, und der Weiterbestand dieser international tätigen kriminellen Verbrecherorganisation ist gewährleistet.

Mir kommt vor, als würde man derartige Straftäter mit Glacéhandschuhen angreifen. Es wird eine Behutsamkeit an den Tag gelegt, die zugegebenermaßen letztlich wieder in unzureichenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ihren Grund hat.


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