Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 122

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Es würde mich nicht freuen, aber ich denke, wir werden sehr bald die Diskussion über das unterschiedliche Pensionsalter haben, und wir werden – nicht im Zusammenhang mit den Eisenbahnern – auch in anderen Bereichen (Abg. Edler: Sie vergessen das Betriebspensionssystem der Eisenbahner! Die zahlen höhere Beiträge!)  – ja, Betriebspensionsmodell, Kollege Edler, ist ein Stichwort für mich in meinem Sinn –, wir werden auch in anderen Bereichen notwendigerweise die Diskussion über die zukünftige Harmonisierung der Pensionssysteme haben.

Und eines könnte man aus dieser Debatte und aus dem, was bei diesem verunglückten Theater um die Regelung bei den Eisenbahnerpensionen passiert ist und, ich denke, auch noch weiter passieren wird, nämlich dann, wenn es zu diesen Klagen kommt, schon lernen: daß man nicht in bezug auf alle, aber doch auf sehr viele unterschiedlich ausgestaltete Pensionssysteme noch einiges an Hirnschmalz aufwenden wird müssen, um tatsächlich das angestrebte Ziel, die Harmonisierung der Pensionssysteme, wenn es nur deutlich gemacht würde, verfolgen zu können.

Nun komme ich zu dem Punkt, der mich an der ganzen Sache besonders interessiert. Da hat es einen Eingriff bei den Eisenbahnern gegeben, von dem ich glaube, daß er rechtlich sehr problematisch ist, und da gibt es auf der anderen Seite Bereiche und Pensionssysteme im öffentlichen und halböffentlichen Bereich, über die wir nicht einmal bereit sind, weiterzudiskutieren. Ich erwähne etwa das Pensionssystem der Oesterreichischen Nationalbank.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Wir haben vor nicht allzu langer Zeit eine Bezügeregelung beschlossen, eine Bezügebegrenzung, und in diesem Zusammenhang war es klar und erkennbar: Auch das Pensionssystem der Oesterreichischen Nationalbank muß und wird neugeordnet werden. Aber wir haben jetzt, doch eine geraume Zeit nach diesem Versprechen, noch immer keine Neuordnung dieses Pensionssystems.

Meine Damen und Herren! So kann es sicher nicht weitergehen, daß es einige Bereiche gibt, die offensichtlich besser geschützt sind als andere, in denen nach wie vor im Durchschnitt wesentlich mehr pro Pensionist/Pensionistin an Pension verbraten wird, als sich ein Eisenbahner auch nur im kühnsten seiner Träume zu erhoffen wagt. Im Bereich der Nationalbank wurden im Jahr 1994 pro Person im Durchschnitt 800 000 S für eine Pension ausgegeben. Ich denke, da würden sich einige Eisenbahner ordentlich darüber freuen, wenn sie einen derartigen Durchschnitt erzielen würden.

Deshalb bringe ich hier einen Entschließungsantrag ein, der aber nicht nur in bezug auf die Nationalbank gedacht ist, sondern auch in bezug auf die Bundeswirtschaftskammer, in der es offensichtlich ebenfalls Pensionsregelungen gibt, wonach Pensionen aus öffentlichen Geldern beziehungsweise Umlagesystemen finanziert werden, was den Präsidenten dieser Bundeswirtschaftskammer aber nicht daran hindert, mit ganz großem Selbstverständnis zu fordern, daß im ASVG-Bereich möglichst hinunterrationalisiert werden soll, was die Ausgestaltung dieses Pensionsgesetzes betrifft.

Der Entschließungsantrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Andreas Wabl, Freundinnen und Freunde betreffend Harmonisierung der Pensionssysteme

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Harmonisierung der Pensionssysteme möge folgende Eckpunkte umfassen:

eine echte Mindestpension (Grundsicherung) und

eine klare Begrenzung der Höchstpensionen, die für alle Pensionssysteme gelten sollen.


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