Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 154

damals damit umgegangen worden ist, läßt doch eine gewisse Sensibilität vermissen. Denn sonst könnte es nicht sein, daß hier das Umfeld so wenig und so ungenau untersucht worden ist und man sich eigentlich mit der Bestrafung der Spitze des Eisbergs begnügt hat.

Es ist, wie Herr Kollege Morak ja erwähnt hat, schon sehr früh bekannt gewesen, daß hier Zahlungen fließen, um Zeugen zu beeinflussen. Zumindest stand dieser Verdacht im Raum - ob es hätte bewiesen werden können, ist nie wirklich geklärt worden. Und daher stellt sich schon die Frage, warum man diese Verdachtsmomente damals nicht untersucht hat und geprüft hat. (Abg. Wabl: Warum haben Sie das Buch nicht gelesen und eine Anzeige gemacht?)

Ich stehe nämlich auf dem Standpunkt, daß gerade bei Kindesmißbrauch und gerade bei Kinderschändung diese Schlampigkeiten nicht vorkommen dürften, und das kritisieren wir. (Beifall bei der ÖVP.)

Gott sei Dank hat sich in der letzten Zeit mehr Sensibilität bezüglich sexuellem Mißbrauch, Opferschutz und vor allem Rechte der Opfer breitgemacht. Wir sehen das an den gestiegenen Anzeigezahlen, daran, daß immer weniger wegschauen - denn Wegschauen war zum Zeitpunkt der Mühl-Verurteilung oder des Mühl-Gerichtsverfahrens noch unheimlich "in" und unheimlich modern - in gewissen Kreisen. Nicht jedoch bei uns!

Wir haben dieses Thema mit Sicherheit nicht ad acta gelegt, denn wir wollen, daß gerade in diesem Bereich die Sensibilität noch verstärkt wird. Ich bin sehr froh, Herr Minister, daß sich in der aktuellen Justizpolitik diesbezüglich eine gravierende Änderung abzeichnet und daß auch in Ihrem Ressort derzeit dem Opferschutz eine sehr große Bedeutung beigemessen wird. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Schwemlein: Amen!)

18.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. - Bitte.

18.31

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich meine, eingangs meines Debattenbeitrages zu dieser Anfragebesprechung doch einiges klarstellen zu müssen. Ich möchte mich kurz mit der Argumentation meiner Vorredner befassen. Kollege Cap sprach davon, daß diese Anfragebesprechung beziehungsweise diese Anfrage rechtsstaatlich bedenklich sei, weil sie doch in ein laufendes Verfahren eingreife.

Nun, ich glaube, daß es der Autonomie des Parlaments und jedes Abgeordneten entspricht, eine Anfrage zu jedem Zeitpunkt und zu welchem Verfahren auch immer einzubringen. Ich glaube, diese Selbstbeschränkung sollten wir uns wirklich nicht auferlegen, denn da würden wir uns selber in unseren Rechten beschneiden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Cap! Da muß ich als Kenner der Justiz - das werden Sie mir zugestehen - ganz ehrlich sagen: Diesen hohen Respekt vor der Justiz habe ich, daß ich mir sicher bin, daß sich die Justiz von einer Anfrage bezüglich eines Strafverfahrens im Fortgang und in der Rechtssprechung absolut nicht beeinflussen lassen wird.

Kollegin Fekter hat wortreich davon gesprochen, daß die Argumentation des Kollegen Cap völlig unsinnig sei, daß nicht in ein laufendes Strafverfahren eingegriffen werde, weil die Delikte ja schon verjährt seien. - Kollegin Fekter! Wenn du die Anfragebeantwortung des Ministers gelesen hättest, dann hättest du erkannt, daß es derzeit ein laufendes Verfahren wegen § 153, also Untreue, gibt. Und wie du als Justizsprecherin deiner Partei sicherlich weißt, unterliegt Untreue, wenn sie mit einem Schaden von über 1 Million Schilling oder 500 000 S - das weiß ich jetzt nicht genau - verbunden ist, einer zehnjährigen Verjährung, und es gibt hier keine Verjährung. Also bitte, das solltest du als Justizsprecherin deiner Partei schon wissen! Es gibt ein laufendes Verfahren gegen Herrn Mühl und allfällige Mittäter wegen des Verdachtes der Untreue im Zusammenhang mit Zahlungen von 17 oder 18 Millionen Schilling.


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