Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 119

5. ob die im Parteien- und Klubfinanzierungsgesetz vorgesehenen Kontrollmechanismen ausreichen, um mögliche Malversationen von mit Finanzfragen befaßten Mandataren vorzubeugen, insbesondere dann, wenn die betreffende Partei autoritäre Entscheidungsstrukturen aufweist,

6. ob die Bundesregierung aufgerufen ist, eine Novelle des Parteien- und Klubfinanzierungsgesetzes vorzulegen, in denen - wie in der BRD - Mindeststandards der demokratischen Willensbildung innerhalb der Parteien und Fraktionen festgeschrieben werden,

7. inwieweit die aufgrund der einschlägigen Bundesgesetze für die Tätigkeit der Freiheitlichen Wohnbaugesellschaft "Holiday Home" zuständigen Kontrollinstanzen ihre Aufgabe erfüllt haben.

Zusammensetzung: 5 SPÖ, 4 ÖVP, 3 FPÖ, 1 LIF, 1 Grüne.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag."

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit jeweils 5 Minuten, wobei die Erstrednerin zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Redezeit: 10 Minuten. - Bitte. (Unruhe im Saal. - Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

16.55Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich denke, die sehr einseitig geführte Debatte des heutigen Nachmittages läßt es erforderlich erscheinen, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, auch um das Verhalten der Exekutivbehörden lückenlos zu klären.

Ich bin der festen Überzeugung, daß vor allem für den Justizminister, wahrscheinlich aber auch für den Innenminister und nicht zuletzt für den Präsidenten des Hohen Hauses ein derartiger Untersuchungsausschuß in höchstem Maße notwendig und wünschenswert wäre. Ich lasse mich auch dadurch nicht irritieren, daß sich mittlerweile abzeichnet, daß die Regierungsparteien - meiner Meinung nach in Fehleinschätzung der Fakten- und Sachlage - einem solchen Untersuchungsausschuß nicht zustimmen werden und daß sich die Freiheitliche Partei in Kenntnis des voraussichtlichen Abstimmungsverhaltens der Regierungsparteien natürlich sehr leicht tut, diesem Antrag zuzustimmen.

Ich denke, daß es deswegen notwendig ist, einen Untersuchungsausschuß über die ganze Palette der Vorwürfe einzurichten, weil nur auf diese Art - mit Wahrheitsverpflichtung! - geklärt werden kann, ob es wirklich Verzögerungen, Versäumnisse der Gerichte oder der Exekutive gab, ob es möglicherweise mangelnde Kooperation seitens der Freiheitlichen Partei bei der Aufklärung dieser Umstände gab, ob möglicherweise auch öffentlich Bedienstete - und solche gibt es nicht gerade wenige in den Reihen der Freiheitlichen Partei - der Verpflichtung des § 84 Strafprozeßordnung nicht nachgekommen sind. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Es ist nämlich so - das übersehen anscheinend manche im Hohen Haus -, daß es für manche natürlich eine erhöhte Sorgfaltspflicht gibt. Das ist ein Prinzip, das sich durch unser ganzes Strafrecht zieht. So wie es bei Unfällen und Unglücksfällen eine Selbstverständlichkeit ist, daß auch derjenige, der unbeabsichtigterweise solch einen Unglücksfall verursacht hat, eine erhöhte Verpflichtung zur Hilfestellung hat, eine erhöhte Verpflichtung hat, alles zu tun, damit weitere Schäden vermieden werden, ist es mit Sicherheit auch so, daß diejenigen, die in einer Parteiorganisation mit einer mutmaßlich straffällig gewordenen Person sind, ein erhöhtes Maß an Sorgfalt an den Tag zu legen haben und selbst den leisesten Gerüchten und Verdächtigungen nachzugehen haben, um diese auszuräumen.


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