Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 119. Sitzung / 75

lich positiv, und zwar vor allem dann, wenn - und das ist unsere Absicht - durch die Zusammenlegung Mittel in ausreichendem beziehungsweise verstärktem Maß der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitsversorgung zugute kommen und wenn die Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung gefördert und unterstützt wird.

Rationalisierungen um ihrer selbst willen brächten nichts und wären gerade im Gesundheitsbereich nicht zielführend. Für uns steht auch diese organisatorische Maßnahme unter der Zielvorgabe einer optimalen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Wirtschaftliche und administrative Maßnahmen im Gesundheitsbereich sind aus unserer Sicht immer auch an ihrer Wirkung für das gesundheitliche Wohl der Bevölkerung zu messen.

Gewährleistet werden muß - und die Frau Bundesministerin hat es auch noch einmal deutlich gesagt, daß das bei diesem Gesetz der Fall ist -, daß genug qualifizierte Gutachterinnen und Gutachter zur Verfügung stehen, die ihre Arbeit unabhängig von wirtschaftlichen Interessen verrichten können, also unabhängig von Pharmafirmen, die ihre Tätigkeit sponsern. Denn diese Unabhängigkeit ist unerläßlich für die Qualitätssicherung im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.

Die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Anforderungen werden mit der vorliegenden Gesetzesänderung geschaffen. Es geht um einen ersten Schritt, damit anschließend weitere Schritte gesetzt werden können. Deshalb stimmen wir dieser Neuordnung ohne Wenn und Aber zu. (Beifall bei der SPÖ.)

23.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlußwort.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1077 der Beilagen.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, ein Zeichen der Zustimmung geben. - Dies ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. - Ich stelle fest, daß die Vorlage auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen ist.

Damit haben wir den 2. Punkt der Tagesordnung erledigt.

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1152 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz über den Abschluß des Vertrages von Amsterdam (1168 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Wird eine Berichterstattung gewünscht? - Jawohl. Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser leitet die Debatte durch seine Berichterstattung ein. - Bitte.

Berichterstatter DDr. Erwin Niederwieser: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich muß eine Druckfehlerberichtigung vorbringen. Auf Seite 4 des vorliegenden Ausschußberichtes 1168 der Beilagen liegt ein Druckfehler vor. Der Ausschußantrag hat richtig wie folgt zu lauten:

"Der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen." (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)


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