Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, der soeben vorgetragen wurde, ist ausreichend unterstützt, geschäftsordnungsgemäß überreicht und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Hostasch. - Bitte, Frau Bundesministerin.

19.02

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Erlauben Sie mir, zur laufenden Debatte auch noch einige Bemerkungen aus meiner Sicht zu machen. Ich danke für die anerkennenden Worte, die Sie meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erstellung des Sozialberichtes 1996 haben zuteil werden lassen. Ich hoffe, daß dieser Bericht, aber nicht nur dieser, sondern auch andere Publikationen meines Ressorts wichtige Orientierungshilfen und Entscheidungshilfen für Ihre politische Arbeit sind. Wir haben uns alle sehr bemüht - Kollege Hums war ja der Initiator nicht zuletzt auch dieses Berichtes -, für Sie eine sehr umfangreiche Information zur Verfügung stellen zu können.

Ich nehme selbstverständlich gerne die Anregung von den Abgeordneten Edeltraud Gatterer und Ridi Steibl auf, noch mehr geschlechtsspezifische Darstellungen vorzunehmen. Wenn man sich den Bericht ansieht, dann ist, glaube ich, nachvollziehbar, daß man sich dabei schon sehr bemüht hat, diesem gemeinsamen Anliegen Rechnung zu tragen, aber wir werden uns bemühen, dies, wo es nur möglich ist, weiter auszubauen.

Ich möchte auch darauf verweisen, daß es das erste Mal ist, daß wir in einem Sozialbericht das Thema Armut, Armutsgefährdung aufgenommen haben, im Wissen, daß man natürlich politisch gefordert wird, wenn ein derartiges Thema in einem Sozialbericht erwähnt wird. Ich möchte mich auch für die Diskussion, die zu diesem Thema geführt wird, sehr herzlich bedanken. Ich glaube, besonders wichtig ist es, darauf hinzuweisen, daß eine Definition von Armutsgefährdung und Armut als Entscheidungsgrundlage für zukünftige politische Entscheidungen zu finden versucht wurde. Sie können es im Bericht nachlesen, daß wir versucht haben, hiefür eine geeignete Definition zu finden, die auch internationalen Standards entspricht.

Unsere Zielgruppen bei der Bekämpfung der Armut wurden schon in der Debatte erwähnt: Das sind Arbeitslosenhaushalte, Gastarbeiterfamilien, Familien, in denen es nur einen Alleinerzieher oder eine Alleinerzieherin gibt, und kinderreiche Familien mit nur einem Verdiener oder einer Verdienerin. Hier geht es im speziellen darum, besonders auf die Einkommensentwicklung und die Transferleistungen, die bedarfsorientiert und eben sozialorientiert erfolgen müssen, in der zukünftigen Politik Bedacht zu nehmen.

Herr Abgeordneter Öllinger hat doch sehr massiv die Arbeitsmarktpolitik, die Beschäftigungspolitik in unserem Land kritisiert. Ich möchte nichts beschönigen, und wir haben in diesem Hohen Haus schon sehr oft über die Notwendigkeit noch stärkerer Initiativen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit gesprochen, aber so schlecht kann die österreichische Politik auch nicht sein, wenn uns von anerkannten Wirtschaftsinstituten in einem Arbeitsmarkt- und Arbeitslosigkeitsranking ein sehr positives Ergebnis attestiert wird. In diesem Ranking wurden alle Faktoren, Beschäftigungsstand, Erwerbsquote, Jugendarbeitslosigkeit, Altersarbeitslosigkeit und Gesamtarbeitslosigkeit, berücksichtigt und mit den anderen europäischen Staaten verglichen, und wir liegen in der Gesamtwertung sogar vor Luxemburg auf dem ersten Platz. Also, so schlecht kann die österreichische Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik wirklich nicht sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist Herr Abgeordneter Kier im Moment nicht im Saal, aber ich möchte doch seinen Gedanken aufgreifen. Er hat zu Recht darauf verwiesen, daß wir uns überlegen sollten, die Bemessung für die Sozialversicherungsabgaben auf eine andere Basis zu stellen und zum Beispiel die Lohnsumme als Grundlage heranzuziehen. Wir haben im Rahmen der letzten Änderungen in unserem Sozialversicherungsrecht, der großen Änderungen im Rahmen der Pensionsdiskussion, einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht, und ich bedanke mich bei der Mehrheit des Hohen Hauses, daß dieser Vorschlag der Bundesregierung aufgegriffen und beschlossen


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